Angenommen der Gutachter einer Haftpflichtversicherung berechnet während einer Besichtigung für eine beschädigte Markencouch (Neuwert 6000.- Euro brutto) den Zeitwert.
Der Geschädigte ist Privatmann, also nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
darf der Gutachter vom Netto - Kaufpreis ausgehen?
darf er bei wirklich einwandfreiem Zustand der Couch normale „Gebrauchsspuren“ abziehen oder sind normale Gebrauchsspuren nicht genau das, was bereits durch die Differenz Zeitwert/ Neupreis abgedeckt ist?
darf er für die Ermittlung des Alters der Couch das Bestelldatum verwenden (=Rechnungsdatum) oder muss er das tatsächliche, nachgewiesene Lieferdatum verwenden (wenn z.B. 3 Monaten zwischen Bestellung und Lieferung wären, dann gabs ja keinen Gebrauch)
kann man davon ausgehen, dass die Nutzungsdauer einer teuren Markencouch deutlich länger als bei Billigmöbeln ist und die „Abschreibungszeit“ von 10 Jahren auf 20 Jahre verlängern?
Falls er angemeldet mit Termin ins Haus kommt und den Geschädigten dazu bringt, eine Erklärung zu unterschreiben, dass dieser mit 1200.- Euro Schdenersatz zufrieden ist: gibts hier das klassische Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte oder sowas?
Welchen Betrag kann der Geschädigte üblicherweise als Aufwandsentschädigung (Telefonate, Schreiben, Ersatzteilsuche mit Anfahrt zu Möbelhäusern) geltend machen? Sind 100.- Euro ok?
Danke für jeden Tip auch zu einzelnen Fragen!
Guten Tag timsy,
Sie sind es ja beruflich gewohnt, etwas differentiert zu denken.
Jetzt schauen Sie mal her. Das, was Sie da an Antworten haben wollen,
sind Rechtsauskünfte zu einem konkreten Einzelfall.
Ein klarer Fall für einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen anderen Gutachter. Das was da herauskommt,
ist dann einigermaßen tragfähig. Und kostet richtiges Geld.
Alles andere können Sie so ein wenig in der Pfeife rauchen.
Gruß
Günther
Porsche vs. Dacia
Ich habs mal an einigen Tastaturen hier überprüft: in der Tat, „T“ und „Z“ sind verdammt nahe. Jedenfalls in Deutschland, A und CH
Aber einige Fragen erscheinen mir durchaus von allgemeinem Interesse, unabhängig von virtuellen Einzelfällen…Hier also das Produkt von 10 Minuten „Transferarbeit“:
auch in anderen Bereichen (Rückgabe nach KFZ -Leasing) stellt sich die Frage, ob nicht der normale Gebrauch durch die Leasing - Rate abgedeckt ist und nur besondere Mängel eine weitere Wertminderung darstellen. Richtig?
Ein 100.000.- Euro Porsche sollte eine längere Lebenswerwartung haben als ein 7000.- Euro Dacia?
Ich hatte bisher weder Porsche noch Dacia, es ist also nur ne Vermutung…
darf der Gutachter vom Netto - Kaufpreis ausgehen?
Ich denke „nein“, bin aber nicht wirklich sicher, sonst würde ich hier nicht fragen
darf der Gutachter vom Netto - Kaufpreis ausgehen?
Wie der Gutacher zu seinem Zeitwert kommt, ist ihm überlassen. Kein geschädigter ist jedoch verpflichtet, mit dem Ergebnis zufrieden zu sein. Ich hätte gegen die Verwendeung des Nettopreises Einspruch erhoben.
darf er bei wirklich einwandfreiem Zustand der Couch
normale „Gebrauchsspuren“ abziehen oder sind normale
Gebrauchsspuren nicht genau das, was bereits durch die
Differenz Zeitwert/ Neupreis abgedeckt ist?
siehe oben.
darf er für die Ermittlung des Alters der Couch das
Bestelldatum verwenden (=Rechnungsdatum) oder muss er das
tatsächliche, nachgewiesene Lieferdatum verwenden (wenn z.B. 3
Dürfen darf er, aber auch hier hätte ich protestiert.
kann man davon ausgehen, dass die Nutzungsdauer einer
teuren Markencouch deutlich länger als bei Billigmöbeln ist
und die „Abschreibungszeit“ von 10 Jahren auf 20 Jahre verlängern?
Meines Wissens werden die Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung verwendet. Da wäre Überzeugungsarbeit notwendig, wenn man davon abweichen will.
Falls er angemeldet mit Termin ins Haus kommt und den
Geschädigten dazu bringt, eine Erklärung zu unterschreiben,
dass dieser mit 1200.- Euro Schdenersatz zufrieden ist: gibts
hier das klassische Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte oder sowas?
Da es sich um kein Haustürgeschäft handelt, natürlich nicht. Warum unterschreibt man eine Vereinbarung, wenn man mit ihr so unzufrieden ist ?
Welchen Betrag kann der Geschädigte üblicherweise als
Aufwandsentschädigung (Telefonate, Schreiben, Ersatzteilsuche
mit Anfahrt zu Möbelhäusern) geltend machen? Sind 100.- Euro ok?
Mir sind 25 € geläufig, es sei denn man kann höhere Ausgaben belegen (z.B. Taxiquittungen).