Zeitwerterstattung bei Beschädigung einer Mauer

Unsere Vorgartenmauer wurde durch einen LKW stark beschädigt (wahrscheinlich zu schnell in eine Kurve gefahren und umgekippt). Die LKW-Haftpflichversicherung will nur den Zeitwert der Mauer (30 Jahre alt, daher nur 70% der Reparaturkosten) ersetzen.
Frage: ist das so üblich?

also man hat anspruch auf schadenersatz. entweder in finanzieller art oder in der wiederherszellung der beschädigten sache. ein abzug wegen des alters kann möglich sein, wenn zum beispiel vorher schon schäden an der mauer waren, die durch die reparatur beseitigt werden(werverbesserung)

Ob das gerechtfertigt ist, muss dann begründet werden. Ein pauschaler abzug kann nicht sein.
es empfiehlt sich einen Bausachverständigen hinzuziehen.
Der kann einschätzen ob dieder Abzug gerechtfertigt ist. Die Kosten für den Sachverständigen kann man ggf. der Versicherung in Rechnung stellen. Der SV beurteilt den Sachverhaltet vielleicht ganz anfers und denkt auch an Kosten an die die Versicherung nicht denkt.

Sorry für die Rechtdchreibfehler. vom smartphone geschrieben…

Danke für die Mail. Zur Klarstellung: die Haftpflichtversicherung hatte schon einen Gutachter beauftragt. Dessen Gutachten kam zum dem Schluß, einen Zeitwert der Mauer anzusetzen (besagte 70% der Gesamtreparaturkosten) und auch nur den zu ersetzen. Ich frage mich ob es was bringt, einen weiteren Gutachter zu beauftragen (den ich dann wohl bezahlen muß). Die Mauer ist eben 30 Jahren alt, aber sie war bis zu dem Unfall unbeschädigt

ich selbst habe mehr mit Autos zu tun. Da geht es um den Wiederbeschaffungswert der Sache, die beschädigt wird. Eine Mauer kannst nicht wiederbeschaffen.

Wie gesagt, ich würde einen Bausachverständigen fragen. Ob es üblich ist eine Mauer nach Zeitwert zu ersetzen, sollte er wissen. Eine kurze Auskunft dürfte nix kosten.
Für mich würde sich die Frage stellen wir ermittelt er den Zeitwert. Die 70% müssen ja irgendwie begründet sein.

Ja.