Guten Tag,
sicherlich sind der 24./31.12. Arbeitstage. Wie sind die Zeitzuschläge (Pflegeheim) wenn man an diesen beiden Tagen arbeitet.
Wenn nicht, muss man zwei ganze Urlaubstage abgeben?
mfg
wigopp
Guten Tag,
sicherlich sind der 24./31.12. Arbeitstage. Wie sind die Zeitzuschläge (Pflegeheim) wenn man an diesen beiden Tagen arbeitet.
Wenn nicht, muss man zwei ganze Urlaubstage abgeben?
mfg
wigopp
Hi!
sicherlich sind der 24./31.12. Arbeitstage. Wie sind die
Zeitzuschläge (Pflegeheim) wenn man an diesen beiden Tagen
arbeitet.
Greift ein Tarifvertrag oder sonst eine Regelung?
Dann müsste man nachlesen, ob da etwas vereinbart ist.
Wenn nicht, muss man zwei ganze Urlaubstage abgeben?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind diese beiden Tage ganz normale Arbeitstage.
Gruß
Guido
Hallo
Auch hier zur Sicherheit ergänzend:
Wenn nicht, muss man zwei ganze Urlaubstage abgeben?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind diese beiden Tage
ganz normale Arbeitstage.
… und das Bundesurlaubsgesetz kennt keine halben Urlaubstage, so daß natürlich zwei volle Urlaubstage dabei flöten gehen.
Gruß,
LeoLo