Zelt kaputt, Versicherung hat gezählt, wem gehört das Zelt jetzt

Jemand besitzt ein Partyzelt. Er leit es aus und bekommt es kaputt zurück. Die Versicherung des Verursachers bezahlt. Das Zelt wird repariert und geht dem ursprünglichen Besitzer wied zu. Nach zwei Jahren kommt der Verursacher des Schadens und leiht sich das Zelt wieder. Jetzt gibt er es nicht mehr zurück mit der Begründung, das Zelt wäre ja ihm, da seine Versicherung es ja bezahlt hätte. Das kann doch nicht sein. Weis jemand Rat. 

Natürlich gehört ihm das Zelt nicht. Gehört mir der 7er BMW des Nachbarn wenn ich beim Einparken in ihn reingefahren bin und meine Versicherung den Schaden reguliert hat?

Schriftlich per Einschreiben die Herausgabe des Zeltes mit Fristsetzung fordern und dann, sollte diese Frist verstreichen, einen Anwalt einschalten.

Das Zelt wurde auf Kosten der Vers. des Schadenverursachers repariert. Dieser Umstand ändert nix an den Eigentumsverhältnissen; es wurde lediglich ein Schadenersatz geleistet - das Zelt gehört also weiter „Jemand“.
Anders würde es aussehen, wenn das Zelt nicht reparabel gewesen wäre und die Versicherung bspw. ein neues Zelt bezahlt hätte. Dann geht das Beschädigte Teil eigentlich ins Eigentum der zahlenden Versicherung (nicht ins Eigentum von deren Vers.-Nehmer, der den Schaden verursacht hat) über, auch wenn diese den Gegenstand in der Regel nicht haben will.
Was der Verursacher hier macht ist m. E. eine Straftat namens Unterschlagung. Aber ich bin kein Jurst und empf., einen solchen zu befragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

natürlich gehört ihm das zelt nicht , das ist ja quatsch. zur not muss er sich mit anwalt durchsezen, aber versicherung greift hier keine mehr, evtl eine rechtsschutz.

Wenn das Zelt nicht mehr zu reparieren war, hat die Versicherung vermutlich Zeitwert abzüglich Restwert gezahlt. Damit bliebe der ursprüngliche Eigentümer weiterhin der Eigentümer. Auch wenn die Versicherung die Kosten der Reparatur getragen hätte, würden die Eigentumsverhältnisse gleich blieben.
Insofern ist der Leiher wohl auf dem Holzweg und hat das Zelt jetzt rechtswidrig unterschlagen. Das würde ich ihm so erklären und falls er kein Einsehen hat auf Herausgabe und Schadenersatz klagen.

Vielen Dank. Das bestätigt unsere Meinung. Das hat uns schon mal weiter geholfen.

Hallo,
die Annahme, dass ihm der Gegenstand gehört, da die Versicherung ja den von ihm verusachten Schden reguliert hat, ist schlichtweg falsch. Wenn jemand einem anderen oder einer Sache, die jemadem anderen gehört einen Schaden zufügt, so ist dafür schadenersatzpflichtig.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Klare Sache: das Zelt gehört natürlich weiterhin dem ursprünglichen Eigentümer. Dieser sollte sich nur evtl. andere Freunde suchen.

muss anchgewiesen werden das das Zelt bezahlt wurde von der Vers…

ich glaube das nicht!!!   :wink:

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