Familie A hat ein sehr kleines Häuschen und Besuch eines jungen Paares B aus einem fernen Land. Familie A freut sich Paar B im Garten für 2 1/2 Monate im Zelt auf ihrem Grundstück wohnen zu lassen. Paar B kann sich im Haus aufhalten und gehen abends im Zelt schlafen. Nachbar C ist über diese Sitaution empört und verängstigt und möchte diese für ihn unangenehme Situation beenden. Er hat allerdings Schwierigkeiten etwas zu unternehmen, weil das Paar B sehr leise, zuvorkommend und rücksichtsvoll ist und auch sonst keine große „Angriffsfläche“ bietet. Es handelt sich also um einen unbedeutenden fligenden Bau - Zelt unter 70 m² ohne Baugenehmigungsvorschrift. Auch wird dieses Zelt erst ab 3 bzw. spätestens nach 6 Monaten baugenehmigungspflichtig. Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit für C das Zelten in Nachbars Garten zu verhindern?
…ist Landesrecht
Und die Angabe des Landes fehlt (wie so oft, wo bleibt meine FAQ?)
Gibt es trotzdem noch eine
Möglichkeit für C das Zelten in Nachbars Garten zu verhindern?
„Empört und verängstigt“ über nette, ruhige Leute? Wäre vielleicht eher was fürs Psychologie-Brett.
Und die Angabe des Landes fehlt (wie so oft, wo bleibt meine
FAQ?)
ja gut ich habe mir das nur Ausgedacht, es soll dann in Baden-Württemberg sein. Ich freue mich auf deine Meinung
lieben Gruß
nun gut darum ging es mir nicht, ich wollte mit dem Einschub nur andere Gesetzeseinwände wie Ruhestörung und ähnliches von vorneherein ausschliessen.
Hallo
Und die Angabe des Landes fehlt (wie so oft, wo bleibt meine
FAQ?)ja gut ich habe mir das nur Ausgedacht, es soll dann in
Baden-Württemberg sein. Ich freue mich auf deine Meinung
Gemäß LBO-Anhang der verfahrensfreien Bauten sind verfahrensfrei:
_…
8.bauliche Anlagen zur Freizeitgestaltung
a)Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen
…_
Ich habe nun nicht den Kommentar zur Hand, aber ich lese das so, dass die Aufstellung eines Zelts nur dann verfahrensfrei ist, wenn sie auf einem Zeltplatz stattfindet.
Gruß
smalbop
Sind die schon vorgekommen?
Wenn nein ist es ein bisschen so als sollte man alle Männer weg sperren weil sie das Wegzeug zu einer möglichen Vergewaltigung besitzen
8.bauliche Anlagen zur Freizeitgestaltung
a)Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude
sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen
…Ich habe nun nicht den Kommentar zur Hand, aber ich lese das
so, dass die Aufstellung eines Zelts nur dann verfahrensfrei
ist, wenn sie auf einem Zeltplatz stattfindet.
Vielen Dank für die Analyse, das war meine Kernfrage, ich konnte sie nur nicht so gut formulieren!
Klar auf Zeltplätzen ist sie verfahrensfrei. Aber was ist mit einem Partyzelt unter 70 m², Kinderzelt, oder gar einer Jurte (unbedeutender fliegender Bau und kein Zelt)??
Ein Kinderzelt im Garten für mehrere Wochen und nicht verfahrensfrei? Und da sehe ich auch die Landesverordnungen der verschiedenen Länder sehr ähnlich in Deutschland.
Also meine Frage sehe ich weiterhin vollkommen juristisch offen ob ein Zelt in eine Garten über 2 1/2 moanate Verfahrensfrei ist??
noch einmal Hallo,
gäbe es enventuell noch ein anderes Gesetz was dagegen spricht im eigenen Garten zu zelten??
vielen Dank
Hallo smalbop,
jetzt muss ich mich doch 100% an deine Meinung anschliessen. Ich habe die LBO noch einmal mit dem deinigen Verständnis durchgelesen und selbst ein Kinderzelt (z.B. für mehrere Tage im eigenen Garten) wäre danach verfahrenspflichtig!!!, denn nur Zelte auf Campingplätzen usw… sind verfahrensfrei.
noch mal vielen Dank
Gruß
tilo99
Vielen vielen Dank für die Hilfe,
das Forum und speziell die präzsion einiger Experten ist hier einfach super!
ich fasse auch hier zusammen:
- Zelten im eigenen Garten ist theoretisch immer verfahrenspflichtig, sogar ein Kinderzelt
- der Nachbar C hätte gute Karten das Zelten über einen so langen Zeitraum unterbinden zu lassen
- im übrigen ist das Zelten generell in Deutschland verboten, ausgenommen Campingplätzen u.a. und soweit ich gelesen habe in allen Landesverordnungen, aber nicht strafbar!! Das ist sehr witzig. Also kann jeder im Wald zelten, mit dem Risiko dort verjagt zu werden, was mir aber bisher noch nie passiert ist. Im Gegenteil ich habe in Deutschland relativ immer mehr positive Zelterfahrungen gemacht wie in jedem anderen Land!
juristischer Trick zum Zelten im eigenen Garten
jetzt hab ich noch eine raffiniert Wende:
es gibt kein Gesetz was das Zelten im GArten verbietet wenn es nicht!! zur Freizeitgestaltung zählt.
Wenn also das Paar B aus dem fernen Land in Deutschland arbeitet und also im Zelt im Garten schläft um hier zu arbeiten )
Dann könnte die Regelung zutreffen das unbedeutende fliegende Bauten erst nach 6 Monaten verfahrenspflichtig werden…
was meint ihr dazu?