demnächst geht es in den wohlverdienten Sommer- (oder eher schon Herbst-)Urlaub ins Chiemgau.
Mein Freund und ich träumen schon lange davon, einmal auf einem Berg dort zu übernachten, entweder auf unserem Lieblingsberg oder auf der geplanten, längeren Tour zum Sonntagshorn.
Es geht wirklich nur um eine Nacht mit Zelt, Schlafsack und Luftmatraze. Kocher etc. würden wir nicht mitnehmen, sondern uns von auf Vorrat geschmierten Stullen ernähren.
Jetzt meine Frage: darf man das? Ich finde so viele wiedersprüchliche Angaben… Gibt es Unterschiede zwischen Deutschland & Österreich? Wir wechseln da unten immer so häufig das Land
Das wir keinen Müll liegenlassen und alles so zurücklassen wie vorgefunden ist übrigens selbstverständlich!
das es das Jedermannsrecht in DE und AT nicht gibt ist mir nicht ganz verborgen geblieben.
Es ging mir, offen gesagt, darum, ein mögliches Schlupfloch zu finden.
Biwakieren kann ich das ganze wohl eher nicht nennen, da wir dort nicht in hochalpines Gelände kommen werden. Was aber für das Biwakieren spräche, ist das wir weder Tische noch Stühle mitschleppen wollen und werden.
es gibt einen kleinen aber feinen Unterschied ob man
a, was de jure darf oder nicht oder
b, man a) ignoriert weil pragmatischerweise mit einiger Warscheinlichkeit niemand daran Anstoß nimmt.
Der Schwierigkeitsgrad den Besitzer eines bestimmten Grundstücks ausfindig zu machen hat keinen Einfluß auf die gültige Rechtslage. In Deutschland ist kein Grund herrenlos; ein Grunstück ohne privatem Eigentümer gehört dem Staat.
Natürlich ist das hier ein wenig die Diskussion um des Kaisers Bart aber eine (theoretische) Formulierung hier im Forum im Sinne von „Du darfst es zwar nicht aber es wird Dich schon niemand erwischen“ wäre nicht konform der AGB/netiquette von wer-weiss-was und müsste gelöscht werden )
Zelten, Lage in Österreich
Diesen recht hilfreichen Link habe ich bei mir zu dem Thema archiviert. In Österreich ist das nämlich abhängig vom Landesrecht: