Hallo zusammen,
in mehreren Landesgesetzen z.B. Ba-Wü ist das Zelten verboten. Einige erlauben das einmalige Zelten beim Wandern, Kanufahren oder Fahrradfahren.
Jedoch in allen mir bekannten ist das Zelten Verboten aber ist nicht strafbar (Geldbusse oder ähnliches).
Wenn generell ein Gesetz ein Verbot beinhaltet und es aber nicht strafbar ist, was ist die juristische Folge wenn das Verbot nicht befolgt wird, trotz Aufforderung eines Staatsorgans?
Dann kann das „Staatsorgan“ eine Person wegtragen, wenn diese passiv bleibt und hat dann eventuell die Wegtragkosten von Person und Sache zu zahlen??
Es gibt verschiedene Möglichkeiten es kann ein Platzverweis ausgesprochen werden, eine Ordnungwidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden etc.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten es kann ein Platzverweis
ausgesprochen werden, eine Ordnungwidrigkeit mit einem Bußgeld
geahndet werden etc.
Das mit dem Platzverweis stimmt. Eine Ordnungswidrigkeit ist es nur, wenn dies so im Gesetz normiert ist. Fehlt eine Rechtsgrundlage, kann keine Behörde die Leute im Zelt wegen einer Ordnungswidrigkeit belangen: „Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.“ (§ 3 OWiG)
Also bleibt der Platzverweis, ggf. mit Ingewahrsamnahme. Die Kosten für die Ingewahrsamnahme können unter Umständen eingefordert werden.
Gruß
Ultra
Es gibt verschiedene Möglichkeiten es kann ein Platzverweis
ausgesprochen werden, eine Ordnungwidrigkeit mit einem Bußgeld
geahndet werden etc.Also bleibt der Platzverweis, ggf. mit Ingewahrsamnahme. Die
Kosten für die Ingewahrsamnahme können unter Umständen
eingefordert werden.
Hi,
ich sprach davon, daß es eine Ordnungswidrigkeit sein kann
Hier ein Zitat aus einem Bericht über wildes Zelten:
Keinen Hausfriedensbruch, sondern eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer unerlaubt auf öffentlichen Flächen zeltet. Das wird, je nach Land, in schweren Fällen mit Strafen von bis zu 10000 Euro geahndet.
Zeltet man ohne Erlaubnis auf einem Privatgrundstück, wäre es Hausfriedensbruch.
Gruß
Tina