Zensierte USK Spiele unter 18 spielen?

Guten Tag liebe Community,

nun es ist im Volksgebrauch oft so, dass Spiele die auf dem „Indez“ landen oder von der USK als Jugendgefährdend eingestuft werden, nicht von Minderjährigen erworben werden können.(Ist auch völlig oke meiner Meinung nach)

Dieses Gesetzt gibt es nun schon etwas länger und wird auch gut in den entsprechenden Märkten umgesetzt.Leider finden Bekannte von mir diese „Regel“ etwas zu straff.

Dies seie erst mal daher gestellt. Obwohl ich auch der meinung bin das es derzeit so ist, „Verbot für Minderjährige“ und „Zensur für die Kaufberechtigten“. Da bekämpft der Staat Gewalt mit Gewalt in Form von Zensur. Leider wird doch häufiger geschnitten und somit gehen wichtige Handlungen verloren. Nun sei es drum. Wieder zu der Frage.

Die besagten Bekannt sind derzeit in einem Arbeitsverhältnis in einer IT Firma und dort steht in nächster Zeit eine Lan-Party an wie sie mir sagten.

Nun die Fakten im Überblick:

-Lan-Party in den Betrieblichen Geschäftsräumen
-Mindejährige(17 und 17 Jahre und 9Monate alt/jung) möchten teilnehmen
-Außerhalb der Geschäftzeit und Arbeitszeit
-Es werden Spiele gespielt, welche laut USK 18 sind und laut Pegi 16

Nun ich bin der festen Überzeugung mit Erlaubnis der Eltern können die beiden Grünschnäbel auch an der Party teilnehmen. Stimmt das?

Noch als Hintergrund Information die Eltern sind damit vollkommen einverstanden, dass Ihre Kinder so etwas spielen und sagen „Unsere Kinder wurden durch diese Spiele in keiner weise eingeschränkt oder gar Agressiv.“

Lieben Gruß :smile:

Generell: Nein, stimmt nicht.
Hallo,

wenn wir (als professionelle LAN-Party-Veranstalter) diese Frage bekommen, führe ich gern folgende Metapher an:

Wenn deine Eltern dir einen Zettel mitgeben auf dem steht: ‚Hiermit erlaube ich meinem minderjährigen Sohn, Ihr Pornokino zu besuchen.‘ und du hältst auf dem Kiez dem Kinobetreiber den Wisch vor die Nase - meinst du dann, er würde dich ins Kino lassen? :wink:

Nein, natürlich nicht, denn ER ist dafür zuständig, daß das Jugendschutzgesetz in seinem Betrieb eingehalten wird - und er bekommt massig Ärger (bis hin zu Haftstrafen), wenn er sich nicht daran hält.

Genauso geht es Veranstaltern von öffentlichen LAN-Parties. Auch die müssen dafür sorgen, daß Minderjährige - sofern vorhanden - nicht mit nicht-jugendfreiem Material in Kontakt kommen (es spielen, ansehen etc.) - er ist dafür verantwortlich und haftbar.

Jetzt muß unterschieden werden, ob das da in eurem Betrieb eine öffentliche oder eine private Party ist. Wird die Party öffentlich angekündigt und beworben? Ist die Einladung öffentlich, also kann jeder kommen, der z.B. das Eintrittsgeld zahlt?

Dann ist die Party öffentlich und der Veranstalter hat sich um den Jugendschutz zu kümmern - also entweder die Party ab 18 machen oder dafür sorgen, daß keine indizierten oder nicht-jugendfreien Spiele gespielt werden.

Kommen dagegen nur dem Veranstalter persönlich bekannte und persönlich eingeladene Personen, wird die Party nicht öffentlich gemacht/beworben und haben andere als die geladenen Personen keinen Zutritt, so ist es eine private Party, auf der ein Volljähriger die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen übernehmen kann, wenn ihm eine Vollmacht (wichtig: Vollmacht, keine Einverständniserklärung) ausgestellt wird. Damit ist er aber voll für den Minderjährigen verantwortlich, auch wenn er Schäden anrichtet etc.!

Soviel Exkurs, aber zurück zum Thema, und das ist auch kurz abgehandelt:
Nein! Auch mit einer Vollmacht muß der Veranstalter dafür sorgen, daß der Minderjährige nur Spiele spielt, die für sein Alter freigegeben sind. ER ist haftbar dafür, und wenn ihn jemand anschwärzt, kann es teuer für ihn werden.

U18-Parties sind IMMER ein heißes Pflaster und sollten vermieden werden, wo es geht. Heißt also: wenn ihr die Party so durchführt wie beschrieben, könnt ihr euch rechtlich - wenn es dumm läuft - SEHR in die Nesseln setzen.

Weiteres zum Thema Recht findest du hier:
http://www.lanparty.de/faq/recht

Gruß
Christian