Und ich dachte immer, das Grundrechte ABWEHRRECHTE gegen den
Staat sind und somit eben nicht gegenseitig behindern.
Erstens sind sie nicht nur Abwehrrechte. Zweitens besteht das Problem der Kollision auch bei Abwehrrechten. Beispiel: A hält es für wissenschaftliche Zwecke für erforderlich, andere Menschen zu töten. Hindert ihn die Polizei daran oder wird er deswegen wegen Totschlags oder Mordes verurteilt, liegt ein Eingriff in Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG vor. Dieser Eingriff ist aber gerechtfertigt, weil ihm Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG entgegensteht. Es können in dieser Konstellation nicht beide Grundrechte maximale Geltung entfalten. Eines muss zurücktreten, und das wäre in diesem Fall Art. 5 GG.
Grundrechte können in Deutschland nur durch Gesetzte
eingeschränkt werden und eben nicht durch andere Grundrechte.
Die Gesetze müssen dazu aber, wenn sie dem Wortlaut nach schrankenlos gewährt werden, Ausfluss eines anderen Rechtsgutes mit Verfassungsrang sein, und das sind nicht zuletzt die Grundrechte anderer Personen. Es stimmt schon, dass Grundrechte sich gegenseitig einschränken können.
Nun haben wir in Deutschland ja eine Zensur auf bestimmte Literatur,
Filme oder sonstige Bereiche.
Welche bitte?
-es gibt Altersbeschränkungen beim Verkauf von Medien
-es wird die Verbreitung von Schriften und Filmen untersagt, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder sie volksverhetzend sind.
in einer Demokratie kann oder sollte jede Person die
Möglichkeit haben, sich frei zu entfalten/bilden so lange
andere Bereiche/Personen dabei nicht zu Schaden kommen.
Ja so ungefähr
Nun haben wir in Deutschland ja eine Zensur auf bestimmte
Literatur, Filme oder sonstige Bereiche.
Frage: in wie weit verhält es sich zur Bestimmung der freien
Meinungsbildung des Einzelnen, wenn ihm dazu Bereiche/Zugang
per Gesetz entzogen werden?
Es handelt sich um die Beschränkung eines Grundrechts. Aber nicht jede Beschränkung eines Grundrechts ist die Verletzung eines Grundrechts.
Wenn ich als Volljährige Person
etwa ein Buch per Gesetz nicht lesen kann und darf, werde ich
doch in gewisser Weise entmündigt.
Nein, es sei denn du wüsstest dadurch nicht mehr was du tust.
Demokratie bedeutet nicht, dass jeder tun und lassen kann, was er will.
Und ich dachte immer, das Grundrechte ABWEHRRECHTE gegen den
Staat sind und somit eben nicht gegenseitig behindern.
Natürlich „behindern“ sie sich oft gegenseitig, wenn man das so sagen will.
Wenn Papparazi irgendwelche Prominente sekkieren um dem sensationsgeilen Publikum private Fotos zu zeigen, die sie eigentlich nichts angehen, dann steht das Recht auf Medien- und Informationsfreiheit dem Recht auf Schutz des Privatlebens entgegengesetzt gegenüber und deshalb stellen sich dann schwierige Rechtsauslegungsfragen.
Grundrechte können in Deutschland nur durch Gesetzte
eingeschränkt werden und eben nicht durch andere Grundrechte.
Naja schon, aber Grundrechte haben eben auch immanente Schranken.
Allerdings hab ich eine Eintragung gefunden in der stand:
Hitlers „Mein Kampf“ ist in der BRD nur noch in einer
Auswahlauflage legal erhältlich.
Stimmt das, ist es nicht das vollständige Orginal was legal
ist?
Erhältlich oder nicht erhältlich ist hier keine Frage von Legalität. Derzeit darf das Buch nicht einfach von jedermann gedruckt und verteilt werden. Das hängt mit dem Urheberrecht zusammen und nicht mit irgendeiner Form von Indizierung.