Hallo,
in einer Demokratie kann oder sollte jede Person die Möglichkeit haben, sich frei zu entfalten/bilden so lange andere Bereiche/Personen dabei nicht zu Schaden kommen.
Nun haben wir in Deutschland ja eine Zensur auf bestimmte Literatur, Filme oder sonstige Bereiche.
Frage: in wie weit verhält es sich zur Bestimmung der freien
Meinungsbildung des Einzelnen, wenn ihm dazu Bereiche/Zugang per Gesetz entzogen werden? Wenn ich als Volljährige Person etwa ein Buch per Gesetz nicht lesen kann und darf, werde ich doch in gewisser Weise entmündigt. Die eigenverantwortliche freie Bestimmung wird mir entzogen, indem der Gesetzgeber für mich als mündiger Bürger entscheidet was ich - in diesem Fall - lesen darf.
Ist das noch Demokratie oder schon Diktokratie??
Danke für die Antwort.
Grüsse fuerte
Nun haben wir in Deutschland ja eine Zensur auf bestimmte
Literatur, Filme oder sonstige Bereiche.
Nein, haben wir nicht. Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG lautet:
„Eine Zensur findet nicht statt.“
Allerdings betrifft dies nur die Frage, ob vor der Veröffentlichung eines Werkes die Genehmigung des Staates erforderlich ist. Es ist damit noch nichts darüber gesagt, ob an die Veröffentlichung eines Werkes irgendwelche Konsequenzen geknüpft sein können, etwa die Strafbarkeit wegen Volksverhetzung oder auch die Indizierung des Werkes.
Frage: in wie weit verhält es sich zur Bestimmung der freien
Meinungsbildung des Einzelnen, wenn ihm dazu Bereiche/Zugang
per Gesetz entzogen werden?
Inwieweit verhält es sich was? Ich verstehe die Frage nicht. Bitte noch mal!
Wenn ich als Volljährige Person
etwa ein Buch per Gesetz nicht lesen kann und darf, werde ich
doch in gewisser Weise entmündigt.
Aber auch nur in gewisser Weise. Es ist ja auch nicht wirklich eine Entmündigung, wenn es dir verboten ist, einen Mord zu begehen.
Die eigenverantwortliche
freie Bestimmung wird mir entzogen, indem der Gesetzgeber für
mich als mündiger Bürger entscheidet was ich - in diesem Fall
S.o.
Ist das noch Demokratie oder schon Diktokratie??
Das hat mit Demokratie überhaupt nichts zu tun. Demokratie bedeutet Volksherrschaft und nicht die Wahrung bestimmter Rechte. Die alten Griechen kannten auch Demokratien, aber gleichzeitig haben sie sich Sklaven gehalten.
Hallo
Nun haben wir in Deutschland ja eine Zensur auf bestimmte
Literatur, Filme oder sonstige Bereiche.
Nein, haben wir nicht. Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG lautet:
„Eine Zensur findet nicht statt.“
Natürlich findet eine Zensur statt, es gibt gewisse Bücher, die zu erwerben in Deutschland nicht möglich ist, da sie verboten sind.
Gruss
pue
Hallo,
Hallo,
Die eigenverantwortliche
freie Bestimmung wird mir entzogen, indem der Gesetzgeber für
mich als mündiger Bürger entscheidet was ich - in diesem Fall
- lesen darf.
Ist das noch Demokratie oder schon Diktokratie??
Deine Frage läßt außer acht, daß es kein Grundrecht gibt, das immer und überall absolut gilt.
Grundrechte können miteinander kollidieren (zB freie Meinungsäußerung/Pressefreiheit/Freiheit der Kunst vs. Menschenwürde). Diese Grundrechtsabwägungen trifft dann der Gesetzgeber und/oder die Rechtsprechung.
Für viele Grundrechte gibt es bereits im GG Einschränkungen
(Art. 2 Abs. 1 GG „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt…“)
oder aber allgemein den sog. „Gesetzesvorbehalt“, der die detaillierte Regelung einem Gesetz vorbehält (zB Art. 4 Abs. 3 GG - Kriegsdienstverweigerung).
Auch wenn man im Einzelfall über die vorgenommene Abwägung sicher immer wieder streiten kann (zB § 218 StGB - Abtreibung), hat eine derartige Abwägung erst mal nix mit Diktatur zu tun, sondern gehört zum Kern der Demokratie. Dazu gehört auch, daß man in unterschiedlichen Rechtssystemen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.
Danke für die Antwort.
Grüsse fuerte
&Tschüß
Wolfgang
Natürlich findet eine Zensur statt, es gibt gewisse Bücher,
die zu erwerben in Deutschland nicht möglich ist, da sie
verboten sind.
nenn mal ein paar! und komm mir aber bitte nicht mit addis kampf. also welches buch ist in deutschland verboten?
rnJ
Nun haben wir in Deutschland ja eine Zensur auf bestimmte
Literatur, Filme oder sonstige Bereiche.
Nein, haben wir nicht. Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG lautet:
„Eine Zensur findet nicht statt.“
Dann erzähl das mal denen die das sogenannte Zugangserschwernisgesetz gebatelt haben bzw.
denen, die am aktuellen Glücksspielvertrag arbeiten.
In beiden soll das Interbnet via DNS Sperren zensiert werden.
MFG
Hast du mein Posting, auf das du geantwortet hast, eigentlich gelesen?
Dann erzähl das mal denen die das sogenannte
Zugangserschwernisgesetz gebatelt haben
Ich habe in der genannten Antwort doch bereits darauf hingewiesen, dass das Zensurverbot nur die Frage betrifft, ob die Veröffentlichungserlaubnis eines Werkes von der Genehmigung des Staates abhängt. Ich habe des Weiteren erklärt, dass Konsequenzen aus der Veröffentlichung, die durch und somit nach der Veröffentlichung entstehen, davon nicht betroffen sind. Eine solche Konsequenz ist selbstverständlich auch die Strafbarkeit wegen Veröffentlichung von Kinderpornografie, und auch das Zugangserschwerungsgesetz gehört hierher. Die Zugangssperre kann doch nur gesetzt werden, wenn die Kinderpornografie bereits veröffentlicht wurde. Das ist also gerade kein Beispiel für Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG.
denen, die am aktuellen Glücksspielvertrag arbeiten.
In beiden soll das Interbnet via DNS Sperren zensiert werden.
Aber nicht im Sinne einer Vorzensur. Allerdings geht es bei dem Glücksspiel ja nicht um Zensur, denn es geht hier nicht um die Veröffentlichung eines Werkes, sondern um die Teilnahme an Glücksspielen.
Natürlich findet eine Zensur statt
Auch an dich kann ich nur die Frage richten, ob du mein Posting, auf das du antwortest, überhaupt gelesen hast. Ich habe doch ganz klar auf die Unterscheidung von Zensur im Sinne eines Genehmigungsvorbehaltes und Zensur im Sinne von nachträglichen Maßnahmen hingewiesen. Diese Differenzierung entspricht der Rechtsprechung zu Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG.
es gibt gewisse Bücher,
die zu erwerben in Deutschland nicht möglich ist, da sie
verboten sind.
Als da wären? Bitte nicht „Mein Kampf“ sagen, denn das stimmt nicht.
Es handelt sich um die Systematische Filterung von Informationen aus einem Massenkommunikationsmedium. Ich nenne das Zensur.
Aber mein persönliches Problem ist, dass ich glaube wenn damit begonnen wird wir nicht wissen wo es aufhört.
Wenn ein solches System erst einmal steht wird es auch missbraucht.
Es handelt sich um die Systematische Filterung von
Informationen aus einem Massenkommunikationsmedium. Ich nenne
das Zensur.
Nein, bei dem Glücksspielvertrag geht es nicht um die Filterung von Informationen, sondern um die Teilnahme am Glücksspiel.
Bei Kinderpornografie geht es in der Tat um Filterung von (na ja…) „Informationen“. Man mag nun für oder gegen solche Sperren sein. Sie erfüllen aber jedenfalls nicht den Tatbestand einer Zensur i.S.d. Grundgesetzes. Außerdem gilt auch dann, wenn keine Sperre gesetzt wird, dass die Veröffentlichung strafbar ist. Auch dies ist eine nachträgliche Maßnahme im Sinne einer von Abs. 5 Abs. 1 S. 3 GG nicht erfassten sog. Nachzensur, ebenso wie eine bloße Indizierung es wäre. Bist du auch gegen diese Strafbarkeit, und wenn nein, wieso dann für das eine und nicht für das andere?
Aber mein persönliches Problem ist, dass ich glaube wenn damit
begonnen wird wir nicht wissen wo es aufhört.
Wenn ein solches System erst einmal steht wird es auch
missbraucht.
Das sehe ich auch so.
Deine Frage läßt außer acht, daß es kein Grundrecht gibt, das
immer und überall absolut gilt.
Na, da wird Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG aber traurig sein… 
PS
Ich selbst bin auch gegen die Sperren für Internetseiten mit Kinderpornografie. Gleichzeitig bin ich dafür, die Veröffentlichung und Verwendung solcher Seiten unter Strafe zu stellen. Die Differenzierung hat etwas damit zu tun, dass ich die Internetsperre für den falschen Weg halte. Das Ziel ist aber richtig, und ich vermute mal, dass du das nicht anders siehst. Nun ist auch die Strafbarkeit eine Form von Zensur. Und was folgern wir daraus? Wir beide sind keineswegs gegen jede Form von Zensur. Das Recht, etwas zu veröffentlichen, muss in bestimmten Fällen eben beschränkt werden. Denn andere Rechtsgüter können ihm entgegenstehen.
Deine Frage läßt außer acht, daß es kein Grundrecht gibt, das
immer und überall absolut gilt.
Na, da wird Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG aber traurig sein… 
Wird er nicht, da dieser Artikel zuerst mal kein konkretes Grundrecht formuliert, sondern nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG eine Wertentscheidung trifft, die in den weiteren Verfassungsartikeln sowie Gesetzen konkretisiert wird und Grundlage allen staatlichen Handelns sein muß.
Und bei der Konkretisierung kommt es dann zu den Konflikten, die durch Abwägung aufgelöst werden müssen.
&Tschüß
Wolfgang
Das Ziel ist
aber richtig, und ich vermute mal, dass du das nicht anders
siehst.
Das ist schon richtig.
Die Regierung bist ja jetzt zu „Löschen statt blockieren“ übergegangen. Was meiner Meinung auch die bessere Lösung ist weil es weltweit funktioniert und nicht nur auf Deutschland beschränkt.
Dennoch halte ich den Aufbau eines Blockadesystems für falsch.
Übrigens, wusstest Du, dass die Musiklobby das Zugangserschwernisgesetz gefördert hat und sie nun die Sperrung von Glücksspielseiten befürworten.
Ich will ja kein Schwarzmaler sein, aber rate mal wie schnell die fordern Internetseiten die Urheberrechtsverletzung begehen auf die Blockadeliste hinzu zu fügen. Und das ist dann Zensur!
Ach ja, Ursula von der Leyen hat im Rahmen des Zugangserschwernisgesetzes gesagt, dass nur Kinderpornos drauf landen. Keine drei Monate später hat sie sich dafür ausgesprochen auch Seiten auf die Liste zu setzen die Frauen ausbeuten. So weit zu dem Versprechen es wird „nur das“ gesperrt.
Ach ja, Ursula von der Leyen hat im Rahmen des
Zugangserschwernisgesetzes gesagt, dass nur Kinderpornos drauf
landen. Keine drei Monate später hat sie sich dafür
ausgesprochen auch Seiten auf die Liste zu setzen die Frauen
ausbeuten. So weit zu dem Versprechen es wird „nur das“
gesperrt.
Ja so ist das. Später werden Seiten gesperrt, wo Regierungskritisches steht. Wahrscheinlich geht es soweit.
Und ich dachte immer, das Grundrechte ABWEHRRECHTE gegen den Staat sind und somit eben nicht gegenseitig behindern.
Grundrechte können in Deutschland nur durch Gesetzte eingeschränkt werden und eben nicht durch andere Grundrechte.
Zur Frage:
Der Staat hat eine grundrechtlichen fixierten Auftrag den Bürger zu schützen. Wenn dieser Bürger nun durch gewisse Dinge Schaden droht dann darf er diese verbieten und somit Grundrechte einschränken.
Auch wird nicht alles durch ein Grundrecht abgedeckt, so gibt es zwar Meinungsfreiheit, diese darf man aber nur in gewissen Grenzen äußern.
Na, da wird Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG aber traurig sein… 
Wird er nicht, da dieser Artikel zuerst mal kein konkretes
Grundrecht formuliert
Oh doch, und zwar trotz der Tatsache, dass Art. 1 Abs. 3 GG von den „nachfolgenden“ Grundrechten spricht.
Hier einige Quellen:
- Pieroth/Schlink, Grundrechte - Staatsrecht II, 18. Aufl. 2002, Rn. 350
- Manssen, Staatsrecht I, Grundrechtsdogmatik, 1. Aufl. 1995, Rn. 11
- Höfling, JuS 1995, 357 f.
- Ipsen, Staatsrecht II, 5. Aufl. 2002, Rn. 219
Es gibt auch Gegenstimmen. Das BVerfG gehört allerdings nicht dazu.
sondern nach ständiger Rechtsprechung
des BVerfG eine Wertentscheidung trifft, die in den weiteren
Verfassungsartikeln sowie Gesetzen konkretisiert wird und
Grundlage allen staatlichen Handelns sein muß.
Das ist in der Tat in etwa die Ansicht des BVerfG, es hat nur eben nicht die von dir behauptete Konsequenz. Das BVerfG lässt überhaupt keinen Zweifel an der Grundrechtsqualität aufkommen. Es definiert vielmehr den Schutzbereich (heute nach der Objektformel), was nur Sinn ergibt, weil dann ein Eingriff in den Schutzbereich geprüft werden kann. Das wiederum erschließt sich aber nur vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das BVerfG in Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG ein Grundrecht sieht und mehr als eine bloße abstrakte Wertentscheidung, die auf andere Normen ausstrahlt.
Und bei der Konkretisierung kommt es dann zu den Konflikten,
die durch Abwägung aufgelöst werden müssen.
Nein, das ist falsch. Es wird auch durch Wiederholung nicht wahr. Die Besonderheit dieses Grundrechts liegt gerade darin, dass bei ihm und nur bei ihm jeder Eingriff in den Schutzbereich automatisch eine Grundrechtsverletzung ist, während in allen anderen Fällen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung in Betracht kommt. Vgl. dazu z.B. Pieroth/Schlink a.a.O. Rn. 365.
1 „Gefällt mir“
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html
guck da mal rein.
Weiterhin werden keine Grundrechte durch „Abwägung“ beschnitten, das geht faktisch nur durch Gesetze.
Auch gibt es kein Richterrecht in Deutschland. Ein Gericht kann nur entscheiden, ob etwas nach der Auslegung des Gesetzes rechtens ist oder nicht. Die Ausnahme ist da das Bundesverfassungsgericht, das Gesetze „kippen“ kann aber selbst KEINE Gesetze erlassen kann.
Gerade beide den Grundrechten sollte man doch genau sein, die von dir gezogen Schlüsse mögen zwar die richtige Richtung haben, aber die Begründung ist sowas von falsch. Allein schon die Aussage, das Grundrechte miteinander in Konflikt stehen können treibt einem einen eiskalten Schauer über den Rücken!
wenn mich nicht alles täuscht sollte der Verkauf einer Doktorarbeit eines hier nicht genannten ehemaligen Ministers verboten sein, aufgrund gewisser Urheberrechtsverstösse…
scnr
Weiterhin werden keine Grundrechte durch „Abwägung“
beschnitten, das geht faktisch nur durch Gesetze.
Na ja, so ähnlich. Bei der Kollision von Grundrechten findet in der Tat eine Abwägung statt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Praktische_Konkordanz
Auch gibt es kein Richterrecht in Deutschland.
Hm, was hat das denn mit dem Thema zu tun?
Ein Gericht
kann nur entscheiden, ob etwas nach der Auslegung des Gesetzes
rechtens ist oder nicht. Die Ausnahme ist da das
Bundesverfassungsgericht, das Gesetze „kippen“ kann aber
selbst KEINE Gesetze erlassen kann.
Vgl. aber auch § 31 Abs. 2 BVerfGG:
http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html
Gerade beide den Grundrechten sollte man doch genau sein, die
von dir gezogen Schlüsse mögen zwar die richtige Richtung
haben, aber die Begründung ist sowas von falsch. Allein schon
die Aussage, das Grundrechte miteinander in Konflikt stehen
können treibt einem einen eiskalten Schauer über den Rücken!
Da hat er aber Recht. So ist es ja nun einmal.
1 „Gefällt mir“