Hallo Raimund,
ich habe es verfolgt, Du offenbar nicht,
der Herr Mahler hat mittlerweile solch ein Ding an der Glocke, dass ein Berufsverbot als Rechsanwalt aber auch gar nichts mit Zensur zu tun hat.
Das Recht seinen Beruf als Rechtsanwalt verliert, wer gegen den Berufsethos verstoesst oder aber fuer mehr als 3 Jahre, also 3 Jahre plus x Tage, zu Gefaengnissstrafe verurteilt wird. Das trifft jeden Rechtsanwalt, Mahler tat dafuer etwas mehr …
Mahler hat Dinger in den letzten Monaten losgelassen, siehe was Heinrich Dir schrieb, die nun ja, zeigen, dass er mehr als nur ein Ding an der Glocke hat.
Er hat Staatsanwalten, Politikern, Richtern und Presseleuten mit Todesstrafe bedroht, noch dazu auf abwegige (pieppiep macht das Voegelchen) Weise, er hat die sonstigen wuestesten Beschimpfungen und Verunglimpfungen und Leugnungen ausgestossen und etc…
Ein Offizier, der besoffen mit seinem Panzer durch Einkaufspassagen faehrt, gehoert aus der Armee geschmissen, von einem Friseur, der auch sonst nie gemauert hat, laesst Du Raimund Dir kein Haus mauern, viele Handwerksberufe verlangen fuer die eigene Firma einen Meisterbrief, ein Bundeskanzler, der fortgeschritten an Alzheimer leidet, gehoert abgewaehlt vom Parlament, und und und, so aehnlich verhaelt es sich mit einem Herren wie Mahler,
also benutze nicht in diesem Zusammenhang das Wort: Zensur,
viele gruesse, peter
Man mag zu Mahler stehen wie man will, doch ein Berufsverbot
riecht arg nach Zenrur, den Gegner mundtot machen.
Gleichgültig, ob er jetzt rechtsgerichstet oder zum lonken
Flügel tendiert, hier wurde Rechtsbruch begangen.
Nein, Rechtsbruch waere, wenn er weiter in seinem Beruf als Anwalt arbeiten duerfte, bitte lasse Dich aufklaeren