Zensur Abizeitung

Ist es nicht erstaunlich, dass trotz Pressefreiheit, Abizeitungen in einigen Ländern regelmäßig zensiert werden?
Ich finde es schon merkwürdig, dass es da keine allgemeinverbindliche Rechtsprechung gibt.

Gruß

Garfield 1990

Fragen

Ist es nicht erstaunlich, dass trotz Pressefreiheit,
Abizeitungen in einigen Ländern regelmäßig zensiert werden?

Ist das deine Frage? Warum sollte es erstaunlich sein, dass in absolutistischen Monarchien wie z.B. dem Vatikan Zeitungen zensiert werden? Oder in Burkina Faso.

Ich finde es schon merkwürdig, dass es da keine
allgemeinverbindliche Rechtsprechung gibt.

Der Vatikan hat z.B. die UN-Menchenrechtserklärung nicht unterschrieben. Warum also sollte er sich daran halten?

Oder hast du was ganz anderes gemeint, es aber nicht geschafft DEINE Gedanken so ausdrücken, dass ANDERE Menschen sie nachtvollziehen können?

Gruß

Stefan

Habe mich in der Zwischenzeit etwas genauer informiert. Die Zensur einer Abizeitung ist generell verboten, sofern sie nicht gegen das Presserecht verstößt. In einigen Bundesländern darf der Schulleiter den Verkauf der Zeitung untersagen. Natürlich haben Lehrer oder Schüler auch das Recht zu klagen, falls sie sich in Ihren Persönlichkeitsrechten angegriffen fühlen oder sich in ihrer Pressefreiheit eingeschränkt fühlen.

Ich habe jedoch das Gefühl, das Schulen, zumindest was meine Erfahrung angeht, oft nicht nach den Kriterien des Presserechts zensieren, sondern nach eigenem ermessen.

Ich wundere mich nur, dass Schulen in diesem Land Schülern erst vermitteln, wie wichtig unsere basisdemokratischen Menschenrechte sind und dann oft einfach gegen diese verstoßen.
Wir sind nunmal nicht der Vatikan oder Burkina Faso.

Achso, ich meinte Bundesländer.

Pressezensur in der Schule
Hallo Garfield,

wie wäre es in etwa so:
„in einer fiktiven Schule wurde die Abizeitung zensiert. Es wurde von Herausgeber der Zeitung verlangt und durchgesetzt, dass ein schulkritischer Artikel herausgenommen und durch einen anderen ersetzt wurde. Wäre der Artikel in der Zeitung verblieben, hätte der Herausgeber sein Abi vergessen können. Wie könnte der Herausgeben gegen diese Zensur vorgehen?“

Damit könnte man was anfangen und ggf. einen Rat geben, aber wenn es nicht so ist, sondern jemand äußert nur ein Gefühl, wie etwas so:

Ich habe jedoch das Gefühl, das Schulen, zumindest was meine
Erfahrung angeht, oft nicht nach den Kriterien des
Presserechts zensieren, sondern nach eigenem ermessen.

dann wüsste ich nicht, was man raten könnte. Ein Gefühl ist nunmal ein subjektiver Eindruck. Vielleicht sollte man raten, diesen subjektiven Eindruck zu überprüfen und durch Fakten zu untermauern.

Wir sind nunmal nicht der Vatikan oder Burkina Faso.

wohl wahr, aber auch dort könnte man bei Gefühlen wie den o.a. nichts machen.

Gruss

Iru

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Die Zensur […] ist generell verboten, sofern sie nicht gegen
das Presserecht verstößt.

Aha. Kann es sein, dass die ‚Zensur‘ im konkreten Fall in einer Korrektur grober grammatischer Schnitzer bestand?

SCNR

So ein Zirkus!

Diese frage war eben allgemein formuliert, nicht konkret und spiegelt erst einmal meine subjektive Ansicht wieder.

… das ist mir hier zu deutsch.

Ja, so macht es ja keinen Sinn. Kann ja mal passiernen.

Tolle Antwort, bzw. Diskussion. Danke.

Erkenntnisse
Hallo zusammen!

Zwei Dinge habe ich hier gelernt:

  1. Abizeitungen werden heutzutage verkauft
  2. Abizeitungen werden vor den Prüfungen herausgegeben bzw. dem Direktoriat der Schule zur Prüfung vorgelegt.

Beides hat es zu meiner Zeit an meiner Schule nicht gegeben. Weder konnte man den Verkauf untersagen noch hat irgendjemand außerhalb der Redaktion auch nur einen Artikel unserer Zeitung gesehen. Ergo konnte natürlich auch nichts zensiert werden.

Ist es nicht erstaunlich, dass trotz Pressefreiheit,
Abizeitungen in einigen Ländern regelmäßig zensiert werden?

Ein Eintriff in den Inhalt einer Abiturzeitung ist mE nur dort möglich, wo die Schule auch der Herausgeber ist - und das ist keine Zensur, weil Herausgeber grundsätzlich das Recht haben, den Inhalt ihrer Publikationen zu bestimmen. Man kann das Problem lösen, indem man die Abizeitung in eigener Verantwortung herausgibt - unter Umständen darf man sie dann nicht auf dem Schulgelände verkaufen, und wenn man Mist baut, ist man selbst dran. Aber so ist das Leben … ich finde da nichts erstaunliches daran.

Ich finde es schon merkwürdig, dass es da keine
allgemeinverbindliche Rechtsprechung gibt.

Ich finde es merkwürdig, wenn Abiturienten kaum rechtliche Grundkenntnisse besitzen und nicht wissen, was „Zensur“ wirklich bedeutet.

Gruß,
Max

… das ist mir hier zu deutsch

dann solltest du auch den Vatikansstaat meiden, Burkina Faso ginge aber noch.

Iru

Ist es nicht erstaunlich, dass trotz Pressefreiheit,
Abizeitungen in einigen Ländern regelmäßig zensiert werden?

Ich denke nicht, dass das so gehandhabt wird.
Vermutlich greifen da aber zwei Dinge ineinander:

Die Abizeitung soll auf dem Schulgelände verkauft werden. Dazu benötigt man die Zustimmung der Schule. Diese kann dann durchaus verlangen, dass als „Gegenleistung“ einige Artikel verändert oder gestrichen werden. Natürlich hat die Schule keinen Anspruch darauf, dass deren Wünsche berücksichtigt werden. Aber die Herausgeber haben auch keinen Anspruch darauf, dass die Schule den Verkauf auf dem Schulgelände toleriert.

Ich finde es schon merkwürdig, dass es da keine
allgemeinverbindliche Rechtsprechung gibt.

Na, gibt es ja schon irgendwie.

„Eine Zensur findet nicht statt.“ GG, Art.5
„Der Vertrieb von Waren aller Art und andere wirtschaftliche Betätigungen
sind mit Ausnahme des Vertriebs von Speisen und Getränken, die zum Verzehr in Pausen und Freistunden bestimmt sind, in der Schule unzulässig.“ im §55 Schulgesetz NRW
„Schulfremde Druckschriften dürfen auf dem Schulgrundstück an die Schülerinnen
und Schüler nicht verteilt werden. Ausnahmen kann die Schulleiterin
oder der Schulleiter zulassen, wenn die Druckschriften schulischen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.“ im §56 SChulgesetz NRW

Sollte also in NRW eine Schulleitung den Verkauf einer Zeitung zulassen, handelt sie bereits gesetzeswidrig. Würde die Abizeitung kostenlos verteilt, muss man überlegen, ob man eine ohne Mitwirkung der Schul-e/-leitung erstellte Zeitung nicht trotz Bezug auf die Schule als schulfremd bezeichnen müsste.

Nun, Schulrecht ist Landesrecht, das kann und wird in anderen Bundesländern eigene Regelungen haben.

Grundsätzlich bleibt das Grundgesetz davon unberührt.
Niemand hindert einen, zensurfrei eine Zeitung zu erstellen und dann in eigener Verantwortung VOR der Schule zu vertreiben.