Artikel 5 des Grundrechts
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Was mich bei diesem RECHT Interresiert währe-darf ein Privatunternehmen(in diesem Fall)Online Versteigerungshaus -Zensur ausüben?
Sprich rein theoretisch ist es dem Staat Verboten Zensur auszuüben -aber Privaten Unternehmen erlaubt?
Und beinhaltet dieses Recht(Artikel5) das es mir erlaubt sein muß,bei einer Internetplattform ein Buch zu Erwerben,auch wenn es nach den ABGs dieser Firma nicht erlaubt ist das Buch überhaupt einzustellen?
Hi
Was war die Frage?
JS
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Die Frage ist -darf das Online-Auktionshaus Zensur ausüben oder nicht -es kann doch wohl nicht sein das das Grundgesetzt -von einer Privatfirma außer Kraft gesetzt wird!?
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Hi
Die Frage ist -darf das Online-Auktionshaus Zensur ausüben
oder nicht -es kann doch wohl nicht sein das das Grundgesetzt
-von einer Privatfirma außer Kraft gesetzt wird!?
Was aber ist die Zensur die ausgeübt wird? Ich kann dir wirklich nicht folgen. Ein Buch das laut AGB des A-Hauses nicht eingestellt werden darf:
wird zensiert?
wird der nicht vorhandene Beschreibungstext zensiert?
wird… - ja was wird eigentlich zensiert?
JS
Deine Frage beantwortet sich durch einen Blick in Artikel 1 Abs. 3 GG. Die Grundrechte verpflichten (ausschließlich) den Staat.
Levay
Moin, Horst,
was Zensur ist und dass der geschilderte Fall damit nichts zu tun hat, weißt Du ja inzwischen.
Und beinhaltet dieses Recht(Artikel5) das es mir erlaubt sein
muß,bei einer Internetplattform ein Buch zu Erwerben,auch wenn
es nach den ABGs dieser Firma nicht erlaubt ist das Buch
überhaupt einzustellen?
Papperlapapp, das hat doch mit Artikel 5 GG nichts zu tun. Wer ein Buch kauft oder verkauft, kann nicht von einem unbeteiligten Unternehmen daran gehindert werden. Kein Unternehmen ist jedoch verpflichtet, überhaupt etwas zu verkaufen.
Gruß Ralf
Die Grundrechte sind (grundsätzlich) Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates.
Das Recht auf Meinungsfreiheit ist insbesondere ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Ein Unternehmer ist nicht verpflichtet, Meinungsäußerungen Dritter zu veröffentlichen.
Bei Aldi-Süd …
… gab es bis vor wenigen Jahren auch keine Zigaretten. „Zensur“ durch den einen Aldi-Bruder. Oder Meinungsterrorismus?
Gruß
Stefan
Hallo erstmal,
grundsätzlich wird die Bedeutung der Grundrechte im Verhältnis von Privaten untereinander in der Laiensphäre vollkommen überbewertet. Wie schon geschrieben gelten die Grundrechte zunächst nur als Abwehrrechte/Freiheitsrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und aus die Maus. D.h. der Staat darf eben bestimmte Dinge nicht, oder nur unter gewissen Einschränkungen gegenüber seinen Bürgern, bzw. die Bürger können vom Staat die Einhaltung gewisser Dinge verlangen, und können sich im Zweifelsfall der Gerichte bedienen um die Einhaltung der Grundrechte gegenüber dem Staat einzuklagen.
Darüber hinaus gibt es aber natürlich auch vor dem Hintergrund der Grundrechte eine Diskussion über die so genannte Drittwirkung der Grundrechte, die dann auch in den Bereich der Privaten hineinreichen. Auch haben die Grundrechte oft den Boden für Gesetze bereitet, die dann im Verhältnis Privater untereinander die Einhaltung der Grundrechte sicherstellen sollen. Die ganze Anti-Diskriminierungs- und Gleichstellungsthematik ist hierfür ein wunderbares Beispiel. Problematisch werden dabei immer Dinge, die nicht auf einheitlichen, sachlichen Erwägungen basieren, sondern willkürliche Benachteiligungen aufgrund von unsachlichen Erwägungen sind. Der grundsätzliche Ausschluss gewisser Handelsware auf einer privaten Plattform fällt hierunter aber ganz sicher nicht.
Gruß vom Wiz
Tach Horst,
Die Frage ist -darf das Online-Auktionshaus Zensur ausüben
oder nicht -es kann doch wohl nicht sein das das Grundgesetzt
-von einer Privatfirma außer Kraft gesetzt wird!?
Du verfügst über die - weiß Gott nicht seltene Gabe -, ganz einfache Sachverhalte derart wirr darzustellen, daß selbst Gutwillige nicht mehr mitkommen.
Ich habe den von Dir inkriminierten Sachverhalt so veratanden:
In einem Online-Auktionshaus wird ein Buch versteigert, das nach den Geschäftsbedingungen dieses Unternehmens in dessen Plattform eigentlich überhaupt nicht angeboten werden dürfte.
Daß der Art. 5 GG vor allem den Staat bindet, haben Dir schon Berufenere als ich deutlich zu machen versucht.
Nun ist dieses Auktionshaus aber ein Privatunternehmen, und als solches darf es bestimmen, was es verkaufen oder vermitteln möchte. Wenn Dir das nicht gefällt, zwingt Dich niemand, dort einzukaufen, Dich dort anzumelden oder auch nur seine Homepage zu besuchen.
Beispiel: Du kannst keinen Buchhändler verpflichten, die Memoiren der Josephine Mutzenbacher oder die Phanrasien des Marquis de Sade zu verkaufen. Und selbst wenn Du ihn bätest, sie Dir zu bestellen, könnte er sich weigern und Dich an einen Kollegen verweisen.
Also, wo, um Himmels willen, siehst Du Zensur?
Vielleicht machst Du Dir selbst erst einmal klar, was Du willst; dann fällt es Dir auch leichter, dies anderen zu erklären.
Gruß - Rolf
deutliche Worte, kurz und prägnant. Respekt
Hi Stefan,
… gab es bis vor wenigen Jahren auch keine Zigaretten.
„Zensur“ durch den einen Aldi-Bruder. Oder
Meinungsterrorismus?
Kaufmännisches Denken. Zigaretten gehören zu den meist gestohlenen Artikeln im Supermarkt. Und der Aldi-Süd-Chef war der Meinung, daß sich das nicht rechnet.
Bei Penny gibt es übrigens nur Zigaretten-Eigenmarken im SB-Regal an der Kasse. Marlboro/Camel und die anderen Marken gibt es auf Verlangen von der Kassiererin.
Laut Kassiererin werden die Eigenmarken nicht so oft geklaut.
Viele Grüße
HylTox