Zensur in diesem brett

hallo,

seit langem wiedermal zu besuch in diesem brett, muß ich erschüttert feststellen, daß hier lediglich das fragen nach einer privatkopie eines fernseh- oder kinofilms zur persönlichen nutzung mit löschung bestraft wird.
selbst bei einem verbot einer solchen kopie wäre eine frage und eine antwort niemals ein verstoß gegen das urheberrecht, wird die doch durch das grundrecht auf freie information und meiunungsäußerung im grundgesetz geschützt.
hier eine fachliche abhandlung:

Nach § 53 Abs. 1 Urhebergesetz ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Unter privatem Gebrauch ist die Benutzung innerhalb der privaten Sphäre durch die natürliche Person, die das Vervielfältigungsstück herstellt oder herstellen lässt, sowie durch, die mit mir durch ein persönliches Bank verknüpften Personen zu verstehen (BGH vom 16.01.1997 ZR 9/95, MDR 1997, 870, GRUR 1997, 459 ff.). Des Weiteren setzt die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch nicht voraus, dass ein eigenenes Werkstück zur Vervielfältigung benutzt wird, auch fremde Werkstücke können benutzt werden. Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss zu § 53 Abs. 2 Nr. 2 welche Explizit ein eigenes Werkstück verlangt. Die zweite Voraussetzung des § 53 Urhebergesetz verlangt, dass nur „einzelne Vervielfältigungstücke“ hergestellt werden. Diese Kriterium wird in der Literatur und Rechtssprechung nicht inhaltlich definiert. Nach der Rechtssprechung des BGH sind dies in jedem Falle nicht mehr als 7 Exemplare (BGH GRUR 1978, 474). Zuletzt macht § 53 Abs. 1 Satz 2 HS. 2 Urhebergesetz eine Ausnahme von der Ausnahme und lässt eine Vervielfältigung bei Übertragung von Werken auf Bild oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur zu, wenn dies unentgeltlich erfolgt. § 53 Abs. 2 Urhebergesetz lässt darüber hinaus über den engen privaten Gebrauch hinaus Vervielfältigungen zum sonstigem eigenen Gebrauch zu. Privilegiert werden hier der wissenschaftliche Gebrauch, die Aufnahme in ein eigenes Archiv und die Unterrichtung über Tagesfragen. Das Recht zur Privatkopie kann nicht losgelöst von der Vergütungspflicht nach den §§ 54a ff. Urhebergesetz betrachtet werden. Hiernach hat der Urheber gegen den Hersteller von Geräten sowie von Bild- und Tonträgern, die erkennbar zur Vornahmen von Vervielfältigungen bestimmt sind, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Diese Regelung soll einen Ausgleich für die nach § 53 Urhebergesetz zulässige Vervielfältigung darstellen. Zugleich wird der schier unlösbaren Aufgaben, Kopien im Privatbereich zu kontrollieren und Ansprüche des Urhebers auf Zahlung in angemessenen Vergütungen konkret zu berechnen, begegnet. § 53 Urhebergesetz gilt nur für Sprachwerke.
ich finde diese zensur in diesem brett enmalig und widerlich.

strubbel
=:open_mouth:X

Hy,

seit langem wiedermal zu besuch in diesem brett, muß ich
erschüttert feststellen, daß hier lediglich das fragen nach
einer privatkopie eines fernseh- oder kinofilms zur
persönlichen nutzung mit löschung bestraft wird.

Wo denn?
Es wurde soweit mir bekannt garnix gelöscht. Jeder einzelne Suchaufruf wurde lediglich mit einem entsprechenden verweis abgeschlossen!
Ist in meinen Augen vollkommen korrekt und darüberhinaus ein Zugeständnis an den Suchenden und entsprechende leute, die hier dann auch ausserhalb des Forums Kontakt aufnehmen könne, falls dies gewünscht ist.

selbst bei einem verbot einer solchen kopie wäre eine frage
und eine antwort niemals ein verstoß gegen das urheberrecht,
wird die doch durch das grundrecht auf freie information und
meiunungsäußerung im grundgesetz geschützt.

Amen.

hier eine fachliche abhandlung:

[blabla]

ich finde diese zensur in diesem brett enmalig und widerlich.

Ich sehe hier nach wie vor keine Zensur.
Wenn Du natürlich entsprechenden sagen wir mal frustrierten Rechtsexperten bzw. denen, die sich gerne als solche sehen Tür und Tor öffnen möchtest nach dem Motto „hier habt Ihr einen Ansatz um den machern des Forums Abmahnungen zu schicken“ naja, dann nur so weiter *scnr*! Ich für meinen Teil finde es nach wie vor Ok, wenn halt der Hinweis in dieser Form gegeben wird und der Artikel sachgerecht abgeschlossen wird. Just my 2 Cent.

gruß
h.

Ich finde unabhängig vom Inhalt diese Art der Kritik ziemlich widerlich.

Wo gehört die hin? Per mail an den MOD, per Mail ans Team oder zur Not auch ins ALK Brett.

Aber hier gehts wohl ums Effekthaschen!

Gruß Ivo

Hy,

Aber hier gehts wohl ums Effekthaschen!

Man könnte es auch auf einen nenner bringen: Don`t feed the Troll! *g*

Gruß
h.

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[MOD] Keine Zensur

hallo,

Hallo strubbel!

Langeweile, oder warum regst Du Dich derart auf?

seit langem wiedermal zu besuch in diesem brett, muß ich
erschüttert feststellen, daß hier lediglich das fragen nach
einer privatkopie eines fernseh- oder kinofilms zur
persönlichen nutzung mit löschung bestraft wird.

Tja, und wenn Du öfters in dieses Brett hineinschauen würdest, wäre Dir aufgefallen, dass ich als MOD äußerst selten eingreife(n muss).

selbst bei einem verbot einer solchen kopie wäre eine frage
und eine antwort niemals ein verstoß gegen das urheberrecht,
wird die doch durch das grundrecht auf freie information und
meiunungsäußerung im grundgesetz geschützt.

Die AGB von w-w-w hast Du gelesen?
http://www.wer-weiss-was.de/content/agb.shtml
Dort steht u.a.:

… Es ist auch nicht gestattet, über wer-weiss-was urheberrechtlich geschützte Werke (darstellende Kunst, Musik, Literatur, Software etc.) zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sonst zu nutzen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen…

Und diese rechtliche Grundlage lasse ich z.Z. vom Team prüfen.

hier eine fachliche abhandlung: …

Schön kopiert, aber hast Du auch den Sinn verstanden?

…Unter privatem Gebrauch ist die Benutzung
innerhalb der privaten Sphäre durch die natürliche Person…

Genau das muss geklärt werden.

Wenn das Team eine Entscheidung getroffen hat, werde ich selbstverständlich sofort die Information weiterleiten.

Bis dahin schließe ich diesen Thread.

Gruß
Beowolf

hi ivo,

nein, finde ich nicht.
ein hinweis als meinungsäußerung hätte gereicht. so ist es unmöglich, hinweise zum thema zu geben.
ich bin nicht der meinung, daß aus solchem grund diskussionen abgewürgt werden sollten, nur um den vorauseilendem gehorsam genüge zu tun.
dieses forum ist dazu da, daß meinungen geäußert und ausgetauscht werden, nicht um sie zu unterdrücken.
und daß durch fragen oder antworten dazu gesetze gebrochen werden, ist schon durch nachdenken zu verneinen.
im finanzenbrett werden doch fragen nach konten im ausland nicht auch einfach abgeschlossen.
und ich finde auch, daß das hier der richtige ort ist.

strubbel

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[MOD] Privatkopien von TV-Sendungen
Hallo!

Hier das Ergebnis:

Eine Privatkopie von TV-Sendungen (und die Weitergabe) ist nur zulässig, wenn sie

a) in privater Sphäre (d.h. unter persönlich Bekannten) und
b) unentgeltlich

erfolgt.(sh. u.a. UrhG § 53 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html)

Die private Sphäre ist bei w-w-w nicht gegeben, daher wäre die Kopie nicht rechtens.

Gegen das unentgeltliche Verleihen dürfte aber nichts sprechen.

Gruß
Beowolf