Zensus 2011, Gebäude-und Wohnungszählung

Nach den Erläuterungen ist man verpflichtet, die Zensus Fragebögen zur Gebäude-und Wohnungszählung in NRW auf eigene Kosten ( Porto 1,45 EUR ) an die Statistikbehörde zurück zu senden oder online.
Wenn man keine Möglichkeit zur online-Versendung hat, muß man also das Porto zahlen. Ist das rechntmäßig ? Gibt es dazu evt. Gerichtsurteile ?
Auch wenn es nur 1,45 EUR sind, dennoch halte ich das für wichtig.
Vielen Dank
Melanie

Hi,

stand da nicht drauf „Frei machen falls Marke zur Hand“?
Ich hab es jedenfalls ohne Marke abgeschickt.

MFG

Hallo,
nein, das ist ja schließlich keine Werbung. Die meisten Ämter haben aber zähneknirschend das Strafporto bezahlt und kein Verfahren eingeleitet.
Außer Wahlbriefen fällt mir keine Amtspost ein, für die der Bürger das Porto nicht selbst bezahlen müßte.

Cu Rene

Hallo,

habe die Aufforderung auch erhalten und dort wird ein Gesetz zitiert:

Dies ist im Bundesstatistikgesetz §15 Absatz 3 geregelt. Hier steht, dass die Antwort, „soweit in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, für den Empfänger kosten- und portofrei zu erteilen“ ist.

Dazu braucht es dann wohl keine Gerichtsurteile, denn es ist bereits im Gesetz verankert.
https://www.zensus2011.de/faq-detail/muss-ich-den-an…

Bürgerrechte und Bürgerpflichten und so…

Hab online gemeldet (warum kannst du das nicht, du hast doch auch www gefunden? :wink:,
finnie