Zensus 2011 Haushaltebefragung

Mal angenommen, jemand erhält die Erstankündigung zur Haushaltebefragung (trotz korrekte Ummeldung beim Einwohnermeldeamt) an eine veraltete Anschrift durch einen Nachsendeantrag.

Weiter angenommen, der Angeschriebene hält nichts vom Zensus 2011 und möchte eigentlich nicht befragt werden (Stichwort weicher Widerstand).

Muss dieser den Erhebungsbeauftragten informieren, dass die Anschriftsdaten inkorrekt sind und man ihn zum Befragungstermin dort nicht antreffen wird/kann, oder riskiert er damit schon ein Bußgeld o.ä.?

Wäre der Angeschriebe verpflichtet, auf den Fehler der Erhebungsstelle hinzuweisen und korrigieren zu lassen?

Auch ein nettes Hallo,

Mal angenommen, jemand erhält die Erstankündigung zur
Haushaltebefragung (trotz korrekte Ummeldung beim
Einwohnermeldeamt) an eine veraltete Anschrift durch einen
Nachsendeantrag.

Das dürfte eigentlich nicht passieren, denn der Erhebungsbeauftragte hat die Terminbenachrichtigung mit den gesetzlichen Hinweisen zum Zensus in den Briefkasten zu werfen.

Weiter angenommen, der Angeschriebene hält nichts vom Zensus
2011 und möchte eigentlich nicht befragt werden (Stichwort
weicher Widerstand).

??

Muss dieser den Erhebungsbeauftragten informieren, dass die
Anschriftsdaten inkorrekt sind und man ihn zum
Befragungstermin dort nicht antreffen wird/kann, oder riskiert
er damit schon ein Bußgeld o.ä.?

Nein, muß er nicht informieren, denn der zur Auskunft verpflichtete wird nicht durch den „Zufallsgenerator“ als Person ausgewählt, sondern es wird das Haus mit der Hausnummer ausgewählt und somit alle im Haus wohnenden.

Wäre der Angeschriebe verpflichtet, auf den Fehler der
Erhebungsstelle hinzuweisen und korrigieren zu lassen?

Nein, aber man kann nicht verstehen, was gegen Zensus 2011 spricht, ausser das es immer die Nichtsager sind, die grundsätzlich gegen Alles sind.
Im Zensus 2011 werden nur Fragen zur Integration,zum höchsten Schulabschluß, zur Berufsausbildung, zur derzeitigen Einkommensart, nicht nach der Höhe des Einkommens sowie danach gefragt, wie weit es von der Wohnung bis zum Arbeitgeber ist , ohne dass die Firma erfragt wird.
Die EU benötigt diese Angaben für Planungen der nächsten 20 Jahre.

Schönen Tag noch:wink:)

Nein, aber man kann nicht verstehen, was gegen Zensus 2011
spricht, ausser das es immer die Nichtsager sind, die
grundsätzlich gegen Alles sind.

Man kann noch weniger verstehen, wie die ganzen NEINEINSAGER grundsätzlich immer gegen alle sind, die mal Nein sagen oder nur zögern, ob sie ja sagen sollen. Besonders prickelnd dann, wenn sie offenbar falsch informiert sind.

Im Zensus 2011 werden nur Fragen zur Integration,zum höchsten
Schulabschluß, zur Berufsausbildung, zur derzeitigen
Einkommensart,

Da müssen die vom Statistischen Bundesamt aber völlig verblödet sein, diese 5 Fragen auf 10 Seiten zu verteilen. Sie sind aber nicht zu blöd, richtig zu verteilen, weil da, zumindest teilweise, weit mehr abgefragt wird.

http://www.zensus2011.de/uploads/media/Fragebogen_Ha…

Da müssen die vom Statistischen Bundesamt aber völlig
verblödet sein, diese 5 Fragen auf 10 Seiten zu verteilen. Sie
sind aber nicht zu blöd, richtig zu verteilen, weil da,
zumindest teilweise, weit mehr abgefragt wird.

Es wurden von mir nicht behauptet, dass es nur 5 Fragen sind, dies ist eigene Interpretation.
Wenn man sich den Fragebogen näher ansieht, endet die Befragung von Kleinkindern ja nicht auf der 10. Seite.:wink:)

Schönen Tag noch.

Mal angenommen, jemand erhält die Erstankündigung zur
Haushaltebefragung (trotz korrekte Ummeldung beim
Einwohnermeldeamt) an eine veraltete Anschrift durch einen
Nachsendeantrag.

Das dürfte eigentlich nicht passieren, denn der
Erhebungsbeauftragte hat die Terminbenachrichtigung mit den
gesetzlichen Hinweisen zum Zensus in den Briefkasten zu
werfen.

Du meinst, hier muss man davon ausgehen, dass der Erhebungsbeauftragte seinen Brief mit alter Anschrift versehen hat, und anschließend einen Post-Nachsende-Aufkleber auf einen Umschlag klebt und bei der neuen Anschrift einwirft? Schwer zu glauben.

Nein, aber man kann nicht verstehen, was gegen Zensus 2011
spricht, …

In einer Zeit, in der es hip ist, dass jeder Niemand freiwillig und mit Begeisterung mehr und intimere Daten bei facebook oder sonstwo im Internet hinterläßt, als staatliche Behörden jemals von ihm wissen wollen, überrascht mich das überhaupt nicht. Zur dringend notwendigen ersten Sensibilisierung empfehle ich die Lektüre des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983. Dürfte das Verständnis befördern …

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