Zentrale Lüftungssysteme

Liebes Forum,

wir wollen in unser Fertighaus eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung über Wärmetauscher einbauen lassen um Anspruch auf ein KFW 60 Darlehen zu haben.
Uns beschäftigt aber noch:

  • Lärmbelästigung
  • Trokene Luft
  • hohe Energiekosten
  • stimmt es das Sie geregelt sein muss um gemäß EnEV angerechnet werden zu können?

Hat jemand schlechte Erfahrungen mit diesen Dingen gemacht? Oder gibt es was das Ihr jetzt anders machen würdet.

Danke für eure Beiträge.

Gruß

Stephan

Hallo stephan,

zu nr. 1
normalerweise solltest du keine Lärm- oder Zugbelästigung haben, wenn die Lüftungsanlage richtig dimensioniert ist.
zu nr. 2
kommt auf das System der Lüftungsanlage an. aber normalerweise wird in einem Haushalt genug Feuchtigkeit produziert um die Luftfeuchtigkeit im relativen Bereich der Behaglichkeit zu bleiben. Es gibt auch schon neuere Lüftungsanlagen die mit der Luftfeuchtigkeit geregelt werden. zu Beachten ist aber das Bewohnerverhalten. Bei einer Lüftungsanlage sollte nicht mehr manuell das Fenster gekippt werden.
zu nr. 3
Mittels Abluftwärmepumpen lassen sich die Lüftungsverluste nahezu vollständig rückgewinnen. Bei dieser Maßnahme wird in der Regel das Brauchwasser vorerwärmt
zu nr. 4
Nach EnEV Anhang 1, Punkt 2.10 dürfen Lüftungsanlagen nur dann angerechnet werden, wenn der Mindestluftwechsel sichergestellt ist und bei Wärmerückgewinnung nur nach den Regeln der Technik nachgewiesene Kennwerte eingesetzt werden. Darüber hinaus müssen die Anlagen durch den Nutzer individuell beeinflussbar sein. Im Nachweis angesetzte Wohnungslüftungsanlagen dürfen eine Anlagenluftwechselzahl von 0,4h
-hoch1 nicht überschreiten.

Doch um hier eine genauere Auskunft zu geben müsste man das System der Wohnungslüftungsanlage kennen,bzw. Planungsunterlagen einsehen. Wenn man die U-Werte des Fertighauses kennt, sollte man vielleicht sogar ein kfw 40 Haus erreichen können.
Dieses bekommt 50000Euro/Wohneinheit als Darlehen. Es gibt aber auch noch andere Förderprogramme die man in anspruch nehmen kann.

hoffe Dir geholfen zu haben

Gruß

Sascha

Liebes Forum,

wir wollen in unser Fertighaus eine kontrollierte Be- und
Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung über Wärmetauscher
einbauen lassen um Anspruch auf ein KFW 60 Darlehen zu haben.
Uns beschäftigt aber noch:

  • Lärmbelästigung
  • Trokene Luft
  • hohe Energiekosten
  • stimmt es das Sie geregelt sein muss um gemäß EnEV
    angerechnet werden zu können?

Hat jemand schlechte Erfahrungen mit diesen Dingen gemacht?
Oder gibt es was das Ihr jetzt anders machen würdet.

Danke für eure Beiträge.

Gruß

Stephan