Ausdrücklichen Dank für die drei Kommentare mit Tipps!
Noch zwei Punkte, die mir einfielen.
a) Wenn man in einer Wohnung wie üblich Kaltwasser im Bad und
in der Küche hat (für Warmwasser jeweils noch
Durchlauferhitzer),
könnten dann eventuell auch pro Wohnung zwei separate Stränge
(Kalt-) Wasser vom Keller(Hausbereich) pro Wohnung(!) ins OG
verlegt sein, also jeweils zu Küche und Bad getrennt gelegt
sein, oder ist das i.d.R. nicht der Fall(also eine Leitung pro
Wohnung und der Installateur verzweigt dann von diesem
Anschluss zu Küche und Bad)
Falls es eine Variante mit zwei Strängen gäbe, könnte man dann
einen Strang zur Nutzung von Warmwasser(dann zentral vom
Keller) quasi „umnutzen“, und den zweiten „Kaltwasserstrang“
durch eine Art Verteiler bspw. vom Bad zur Küche leiten, also
Kaltwasser innerhalb der Wohnung „verteilen“?
Das wäre denkbar, würde aber in JEDER angeschlossenen Wohnung die Umverlegung und und Leitungsführung „quer durch die Wohnung“ erforderlich machen.
Das wäre in den meisten Fällen schlimmer als „nur“ 2 zusätzliche Leitungen durch alle Etagen zu legen.
b) Wenn man einen Öl-Zentralheizung (und für Warmwasser
Durchlauferhitzer) hat, gibt es dann eine andere Technik, mit
der man, um bauliche Maßnahmen wie bei einer zentralen
Warmwasserversorgung zu vermeiden), auf Basis des
Heizsystems(also Rohstoff Öl) Warmwasser in Wohnungen des OGs
erhalten (leiten) kann?
Das wäre tatsächlich eine Variante. Alleine aber die erforderlichen Rohrquerschnitte stehen kaum zur Verfügung.
Dafür müsste z.B. der Strang für Bad oder/ Küche ständig mit ca 70°C beschickt werden um einen Warmwassrspeicher mit Wärmetauscher in der Wohnung zu beheizen. Weniger als 2 KW Heizleistung macht allerdigs wenig Sinn. Zudem müssten die Leitungen durch alle Etagen hindurch gut isoliert werden um nicht im Sommer die „Bude aufzuheizen“.
Als Einzelversorgung nur einer Wohnung macht das allerdings ausserhalb der Heizsaison wenig Sinn. Die Bereitstellungsverluste wären einfach zu hoch.
Ist die Öheizung für alle Wohnungen oder nur für die betreffende Wohnung?
Im ersteren Fall wird die Verabrauschsabrechnung u.U. problematisch.