Zentraler NOT-Aus bzw. Nothalt für Werkstätten nach Din, Vde

Hallo liebe wwwler,
meine Frage: Muss ich in meiner Werkstatt (Kleingewerbe) einen Zentralen-Notaus schaffen, der alle Maschinen auf einmal abschalten kann ???

Die Situation ist dass es Geräte mit eigenem Notaus und ältere ohne Notaus vorhanden sind.
Eine eindeutige Regelung gibt es anscheinend nicht. Meiner Meinung nach muss offensichtlich eine Geafaranalyse nach DIN EN 62061:2013-09 erstellt werden.
Also Gummi-Pragraph. Sehe ich das richtig, oder gibt es auch eine „handfeste“ Aussage???
Vielen Dank für euer Interesse!!!
Sonnige Grüße Inigio

Hallo Inigio,

meine Frage: Muss ich in meiner Werkstatt (Kleingewerbe) einen
Zentralen-Notaus schaffen, der alle Maschinen auf einmal
abschalten kann ???

Eine eindeutige Regelung gibt es anscheinend nicht. Meiner
Meinung nach muss offensichtlich eine Geafaranalyse nach DIN
EN 62061:2013-09 erstellt werden.
Also Gummi-Pragraph. Sehe ich das richtig, oder gibt es auch
eine „handfeste“ Aussage???

Das ist wie bei den Brandmeldern.

Grundsätzlich wird es empfohlen, weil sich damit manche Unfälle vermeiden lassen.

Aber je nachdem gibt es Situationen in denen es eindeutig vorgeschrieben ist.

Es geht also nicht ohne eine Abklärung.

MfG Peter(TOO)

Hallo Inigio

meine Frage: Muss ich in meiner Werkstatt (Kleingewerbe) einen Zentralen-Notaus schaffen, der alle Maschinen auf einmal abschalten kann ???

In meiner aktiven Zeit im vorigen Jahrtausend hatte ich mehrfach die Aufgabe, in Werkshallen der Automobilindustrie oder in anderen Fertigungsstätten, wo wir Förderanlagen gebaut haben, Not-Aus-Bereiche und deren Verknüpfung untereinander festzulegen.

Dabei bin ich immer von folgenden Grundsätzen ausgegangen:

- Der Not-Aus dient dem Schutz von Menschen. Dem hat sich alles Andere - z.B. der ungestörte Betriebsablauf - unter zuordnen.

  • Wird ein Mensch von einer laufenden Maschine erfasst, so kann man nicht davon ausgehen, dass er selbst noch den nächstgelegenen Not-Aus-Schalter betätigen kann. Möglicherweise kann er nur noch durch Schreien auf seine Notlage aufmerksam machen.

  • Aus diesen Grundsätzen abgeleitet ist die Forderung, dass das Betätigen eines beliebigen Not-Aus-Schalters alle Maschinen im Sichtbereich stillsetzt. In größeren Werkshallen haben wir den Sichtbereich als die Entfernung von 15m bzw. die Entfernung zur nächsten Wand definiert. Mit diesem Konzept - wenn wir es erst mal gegen diverse Betriebsleiter durchgesetzt hatten, welche am Liebsten jeden Antrieb mit einem eigenen Not-Aus versehen hätten, welcher nur diesen einen Antrieb, und sonst nichts, stillgesetzt hätte - hatten wir bei der Endabnahme nie Schwierigkeiten mit dem TÜV.

In Deinem Fall würde das bedeuten, dass sich an jeder Maschine oder in der Nähe jeder Maschine ein Not-Aus-Schalter befinden muss und dass die Betätigung eines beliebigen Not-Aus alle Maschinen in der Werkstatt stillsetzen muss.

Regnerische Grüße
merimies

gummiparagraph
Hallo Inigio

Eine eindeutige Regelung gibt es anscheinend nicht. Meiner
Meinung nach muss offensichtlich eine Geafaranalyse nach DIN
EN 62061:2013-09 erstellt werden.
Also Gummi-Pragraph.

Einge Gefahrenanalyse ist kein Gummiparagaph. Zwar kannst Du Gefahren und Abhilfen unterschiedlich bewerten, doch zwingt sie dazu, sich Gedanken zu machen und per Unterschrift Verantwortung zu übernehmen.

Du kannst dabei Fehler machen (das ist OK), aber Du kannst nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und sagen „weiss ich nichts von“ oder „bringt eh nichts“.

Wenn Deine Gefahrenanalyse für Dich bei wohlwollender Auslegung ergibt, dass eine Maßnahme sinnvoll und notwendig ist, so setze sie einfach um.

Gruß
achim

Hallo

Ohne nähere Angaben kann Deine Frage nicht beantwortet werden.
Keiner weiss um welche Maschinen es sich handelt, ob diese miteinander verbunden sind. ob sie in Abhängigkeit arbeiten usw.

Gruß schwubbi1877