Zentralregister (Kraftfahrzeugverk.)

Hallo Polizisten und Kriminalisten/Kriminelle :wink:

Apropos kriminell:
Wie lange bzw. ob überhaupt bleibt eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit, die seinerzeit nebst Geldstrafe und Fahrverbot mit Punkten dotiert war, in irgendwelchen Auskunfteien gespeichert und wer hat Zugriff darauf?
Die Punkte sind nach 2 Jahren wegen Wohlverhaltens fristgerecht getilgt worden.

Hat der Delinquent die Möglichkeit zur Einsichtnahme? Hat ein Rechtsanwalt prinzipiell diese Möglichkeiten?

Haben Streifenpolizisten per Fernabfrage unterwegs Zugriff auf solche Eintragungen?

Schöne Grüße, salü

HM

Hi!

Apropos kriminell:
Wie lange bzw. ob überhaupt bleibt eine begangene
Verkehrsordnungswidrigkeit, die seinerzeit nebst Geldstrafe
und Fahrverbot mit Punkten dotiert war, in irgendwelchen
Auskunfteien gespeichert

In Flensburg werden Daten je nach Schwere der Tat m.W. bis zu 10 Jahre lang gespeichert, auch wenn die damit verbundenen Punkte bereits gelöscht worden sind.

und wer hat Zugriff darauf?

Gerichte und Staatsanwälte sowie Rechtsanwälte. Und Du selbst, indem Du den Punktestand kostenfrei beim KBA schriftlich abfragst.
Alte, gelöschte Fälle dürfen vor Gericht eigentlich nicht mehr verwendet werden, sie müssten eben komplett gelöscht sein. Dies ist aber nicht immer der Fall…

Die Punkte sind nach 2 Jahren wegen Wohlverhaltens
fristgerecht getilgt worden.

Dann steht vermutlich (eigentlich) auch nichts mehr in der Akte.

Hat der Delinquent die Möglichkeit zur Einsichtnahme? Hat ein
Rechtsanwalt prinzipiell diese Möglichkeiten?

s.o.

Haben Streifenpolizisten per Fernabfrage unterwegs Zugriff auf
solche Eintragungen?

Das glaube ich nicht, weiß es aber nicht konkret.

Grüße,

Mathias

Hallo,

Verkehrs-Owi bleiben zwei Jahre gespeichert, wenn keine Eintragungen dazu kommen - maximal jedoch 5 Jahre.
Dazu kommt eine sog. „Überliegefrist“ von einem Jahr, für den Fall, dass jemand vor Ablauf der zwei Jahre eine OWi begeht, ein Bußgeldbescheid jedoch nicht rechtzeitig rechtskräftig wird.
(5 Jahre ist aber das Maximum)

OWis werden übrigens nicht mit einer „Geldstrafe“ sondern mit einem Bußgeld geahndet - kleiner, aber sehr wichtiger Unterschied :wink:

Straftaten bleiben 5 oder 10 Jahre im Register, je nachdem, was vorgefallen ist.
Entzug der Fahrerlaubnis bleibt 10 Jahre.

Zugirff hat die Bußgeldbehörde, die Zulassungsbehörde, die Führerscheinbehörde. Polizei nur, wenn Bußgeldbehörde.
eine Fernabfrage, wie du meinst, ist nicht möglich.

Den eigenen Punktestand kann man beim KBA erfragen.
Versuch es mal unter http://www.kba.de

Gruß
HaWethie