Hallo,
ein Käufer erwirbt Anfang Juli im Autohaus einen Gebrauchtwagen. Beim verbindlichen Kaufgespräch wurde bei dem toppolierten Auto ein Hagelschaden verschwiegen, dennoch wurde der Käufer beim tatsächlichen Vertragsabschluß darauf hingewiesen. Angebot des Händlers: Interessent kann vom Kauf zurücktreten, oder bekommt alternativ einen neuen Satz Winterreifen.
Das Auto ist für den Käufer kein Prestige, sondern ein Nutzobjekt, das funktionieren muß.
Im November hat der Käufer in der Werkstatt seines Vertrauens einen Radwechsel machen lassen und wurde darüber aufgeklärt, daß die Frontscheibe im Fahrersichtfeld von innen! zerkratzt ist. ( Käufer hat die Kratzer zwar später bemerkt, glaubte da aber an einen Zusammenhang zum Hagelschaden).
Werkstatt klärte Käufer darüber auf, daß der Umstand beim nächsten TÜV ein ernsthaftes Problem geben könnte.
Käufer stellte das Fahrzeug ungehend dem Autohaus mit o.g. Problematik vor.
Fünf Leute wuselten um das Auto. Kommendes Angebot: " Lassen sie den Schaden über die Teilkasko abwickeln, den Eigenanteil schreiben wir gut."
Käufer wendet sich an die Versicherung und schildert ehrlich den Sachverhalt.
Versicherung klärt auf, daß der Schaden nicht in die Versicherungsphase fällt.
Käufer sauer, weil er sich vom Autohaus gelinkt fühlt. Schickt ein Einschreiben/ Rückantwort mit Angaben zum verstecken Mangel und dem Hinweis und dem im Kaufvertrag verankerten Punkt:
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Muß das Autohaus unter den Umständen die Frontscheibe ersetzen?
Sollte das Autohaus wieder versuchen, sich rauszuwinden, ist es dann sinnvoll einen Rechtsanwalt einzusetzen?
Immerhin ist die Versicherung über den Hagelschaden und die Kratzer in der Scheibe informiert und würde ggfs. bei Schäden/Unfall nur bedingt aufkommen…
LG
