In einer Wohnung sind zunehmend Risse an den Wänden, tw pröckelt bereits der Putz hinter der Tapete und tapete löst sich.Miete wird daraufhin nach Fristsenkung gesenkt. Da vorm Einzug gemalert wurde durch Vermieter war nur ein Riss deutlich erkennbar und ist im Mietprtokoll aufgeführt. Mieter hielt neuere Risse lange Zeit für Setzrisse welche keinen Mietmangel darstellen. Dadurch verschon sich die Zeit der Meldung weiterer Rissen an VM um einige Zeit, bis neue Risse offensichtlich an Breite zunahmen.
Statt Risse zu beseitigung will der Vermieter obenauf eine Mieterhöhung durchsetzen und droht mit einklagen der nicht gezahlten Mietanteile.
Dem Mieter fehlt das Geld für ein neutrales Gutachten durch Bausachverständigen.
1.-Muss der Mieter dennoch tapezieren, malern (Schönheitsreparaturen) und dem VM helfen neue Mieter ebenso zu täuschen bei Auszug?
2.-Darf der VM wg. Mietnomatismus???, wies VM durch die Blume nennt, da Mieter wg. der Risse keine grösseren Schönheitsreperaturen machen seit ca 7 Jahren, fristlos kündigen? (Mieter bewohnt Wohnung seit ca 12 Jahren) und nicht gezahlte Mietanteile einklagen?
3.-Türen sind ebfalls verzogen, rissig, es plättern mehrere Lackschichten, muss Mieter diese dennoch streichen als Schönheitsreparatur?
4.-Darf Mieter Tapete an den Rissen ohne Einverständnis des VM entfernen um Rissbreite und -tiefe zu ermitteln und fallenen Staub und Putz zu entfernen oder muss Mieter dann dennoch neu drübertapezieren?
VM sind die Risse bekannt, auch dokumentiert, es gab eine Ortsbegehung durch VM und seit dem nur noch Schriftverkehr seit ca 4 Jahren -zermürbend.
Weder neutralen Gutachter noch Umzug kann Mieter sich leisten , bzw Umzug erst nächstes Jahr möglich.
Hallo,
nun, das hört sich alles sehr schräg an.
Es wäre jetzt fahrlässig dazu eine Beurteilung abzugeben.
In diesem Fall hilft wohl nur der Mieterverein oder ein Fachanwalt.
Gruß
Hallo
Die Fragen lassen sich wirklich nicht mal eben so beantworten.
Sinnvoll wäre zunächst einmal abzuklären, ob der Mietvertrag überhaupt eine wirksame Schönheitsreparaturklausel beinhaltet. Ist das nicht der Fall, dann schuldet der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen und möglicherweise wäre dann das Problem insgesamt gar nicht so riesig.
Z.B. hier mal vergleichen, ob der Mietvertrag ein „No-Go“ enthält - oder die Vertragspassage vollständig im Originalwortlaut einstellen
Fristlos kündigen kann der Vermieter z.B. wenn sich die Mietminderung als überhöht herausstellen sollte und wenn der Mieter in der Summe mit mind. 2 Monatsmieten im Zahlungsrückstand ist. Endgültig geklärt wird dieser Umstand erst durch ein Gericht, falls der Vermieter Zahlungsklage einreicht und/oder fristlos kündigt.
Dann wäre auch für den Mieter der richtige Zeitpunkt selbst einen Anwalt einzuschalten.
Tapete abreissen sollte der Mieter derzeit tunlichst unterlassen (diese Beschädigung müsste er sonst wieder beseitigen).
Auch für ein neutrales Gutachten ist derzeit kein Anlass - zudem wäre ein vom Vermieter oder vom Mieter beauftragtes Gutachten ein „Parteiengutachten“ und im Zweifel würde dann dennoch ein erneutes, wirklich neutrales Gutachten vom Gericht beauftragt.
Wenn ein Mieterhöhungsschreiben ins Haus flattert oder die Mängelbeseitigung weiterverfolgt wird, wäre es ebenfalls ratsam einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Grüsse Rudi
Vielen Dank, Eure Antworten beruhigen etwas!