Hallo,
ich habe eine Frage zu Null-Kupon Anleihen, welche ein Freund vorzeitig einlösen möchte.
Eine deutsche Bank behält die Zinsabschlagssteuer (ZAST) ein. Die Anleihen sind jedoch ausländisch bzw. von St. Helier, Jersey.
Kann ich diese Anleihen auch im Ausland einlösen und muss ich dann ZAST zahlen?
Die WKN der Papiere ist 477779
Vielen Dank
Hi Max,
wenn Dein Freund in Deutschland ansässig ist, dann muß er für Zinserträge (bei Zero-Bonds auch für Verkaufsgewinne) ZAST bezahlen. Ein Verkauf im Ausland befreit ihn nicht von der Verpflichtung. Bei Tafelgeschäften im Ausland ist er verpflichtet diese Einnahmen bei der Steuererklärung anzugeben.
Ciao
Uwe
Aber die Papiere werden schon ZaSt.frei eingelöst. Der Vorteil liegt nur in der Verschiebung der Steuerschuld, weil er im nächsten Jahr ein kräftige Steuernachzahlung zu tätigen hat.
Lars
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Diese aussage ist so nicht richtig.
Er muss seine Erträge zwar versteuern - mit seinem persönlichen Einkommenssteuersatz - wenn er seine Steuererklärung macht.
Für die paar DEM seine Steuererlichkeit beim Finanzamt zu riskieren, indem man Sie nicht angibt ist nicht zu empfehlen.
Die Vorabbesteuerung mit ZASt in Höhe von 35% entfällt aber. Dafür kann er sie auch nicht in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Gruß Ivo