hallo liebe wissende,
ein arbeitgeber (ambulante pflege) fordert von seinen mitarbeitern, zeiten zwischen einzelnen patientenbesuchen als pause auf dem stundenzettel zu vermerken. diese pause wird dem arbeitnehmer von der arbeitszeit abgezogen. das könnte bspw so aussehen:
6 - 9 uhr patientenbetreuung
9 - 16 uhr pause
16 - 19 uhr patientenbetreuung
19 - 21 uhr pause
21 - 22 uhr patientenbetreuung
d.h. für den arbeitnehmer, dass er den ganzen tag „im dienst“ ist, de facto aber nur für 7 1/2 stunden gehalt gezahlt wird.
was ist davon zu halten?
hallo,
6 - 9 uhr patientenbetreuung
9 - 16 uhr pause
16 - 19 uhr patientenbetreuung
19 - 21 uhr pause
21 - 22 uhr patientenbetreuung
d.h. für den arbeitnehmer, dass er den ganzen tag „im dienst“
ist, de facto aber nur für 7 1/2 stunden gehalt gezahlt wird.
Und was macht der AN in den Pausen? Hat er irgendwo vor Ort bereit zu stehen? Kann er machen was er will?
Bis jetzt seh ich lediglich das Problem in der Ruhezeit, die wohl nicht eingehalten wird. Siehe http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html (§§ 5+7)
Pausen als solches haben keine vorgeschriebene Höchstzeit. Es gibt da nur Mindestvorgaben. Andere Genzen ergeben sich halt dann, weil der Tag nun mal nur 24 h hat. Geteilte Dienste gibts auch (legitim) z.B. am Theater oder in Arztpraxen.
Zur Beantwortung der Frage, ob das so okay ist, wie in der Firma die Dienste gehandhabt werden, bedarf es aber die Beantwortung meiner Fragen.
MfG