6 Kollegen mit schulpflichtigen kindern sollen sich in die Schulferien „reinteilen“! Das geht auch relativ gut,bis auf die eine Woche Winterferien:Nicht jeder ist Fan von Eis und Schnee,so stehen auch nur zwei Kollegen im Plan(ich auch)
Das Problem:meine Chefin ist der Meinung,das alle in diese Woche hineinmüssen(obwohl sie nicht zwingend wollen) und dafür jeder nur eine halbe Woche bekommen soll.Das wird so seit Jahren praktiziert.
Mir fehlen die Argumente,sie zu überzeugen,das man auch anders planen kann-die fehlende Erholung inden 2-3 Werktagen mal weggelassen,kann ich auch nicht in so kurzer Zeit einen Skiurlaub planen !
leider im Urlaub
Hallo, also ich habe noch nie gehört, daß die Chefin jemanden zum Urlaub zwingen kann. Es sei denn, derjenige hätte zuviel davon. Es gibt solche Sachen, wie Urlaubssperre, aber ansonsten können Arbeitnehmer ihren Urlaub so planen wie sie wollen. Klar ist nur, das AN mit schulpflichtigen Kindern in den Schulferien vorrang haben… aber wenn die nicht wollen… müssen sie nicht. Viel Glück. mikmona
Wird bei Ihnen den kein Urlaubsplan gemacht? Denn wenn nur 2 den Urlaub beantragen, wird sie doch sehen, dass jeder von den 2 eine Woche haben kann.
Also Urlaub anordnen geht in der Regel nicht, außer es gäbe sowas wie Betriebsurlaub - das beste wäre eine Absprache unter Kollegen und ein gemeinsamer Vorschlag Richtung der Leitung
Alles Gute
Hallo,
es kann Sie keiner zwingen Urlaub zu nehmen, es sei denn, die Chefin hat im Vorfeld Betriebsurlaub angekündigt. Sie sollten aber aufpassen, dass Ihr Resturlaub im nächsten Jahr nicht verfällt!!!
Gruß Bukatcho
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den Urlaub genehmigen, es sei denn, betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter MA mit schulpflichtigen Kindern etc) sprechen dagegen.
Die Forderung des AG nach geteilten Ferien ist etwas kurios, da ja einige MA in der besagten Woche gar keinen Urlaub nehmen wollen.
Dieses Problem ist nur so zu lösen, dass sich alle betroffenen MA solidarisch zusammentun und mit dem AG einen für alle zufriedenen Urlaubsplan vereinbaren.
Natürlich brauchen Sie sachliche Argumente, aber ganz besonders die Einigkeit Ihrer Kollegen.
Rechtlich Schritte sind ganz sicher nicht erfolgreich.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff
Hallo,
generell plant der Mitarbeiter seinen Urlaub selbst und reicht dann den Antrag beim Arbeitgeber ein. Nicht umgekehrt!
Der Arbeitgeber kann zustimmen bzw., wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen, eben ablehnen.
Aber, der Arbeitgeber kann keinen mitarbeiter zu einem Urlaub in einer bestimmten Zeitspanne zwingen. Es sei denn, die ganze Firma macht Betriebsurlaub und schließt während dieser ZEit.
Ansonsten sind die Wünsche der Miatrbeiter zu berücksichtigen!
Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind grundsätzlich maßgebend!
Arbeitsrecht Urlaub: Wer bestimmt die zeitliche Lage des Urlaubs?
Der Arbeitnehmer darf seinen Wunschzeitraum auswählen, denn nach dem Gesetz sind „die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers“ vorrangig zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer muss hierzu einen Urlaubsantrag stellen und dem Arbeitgeber den gewünschten Zeitraum mitteilen. Versäumt er dies, riskiert er den Verfall des Urlaubs zum Jahresende oder die einseitige Festlegung des Urlaubszeitraums durch den Arbeitgeber.
Das letzte Wort hat aber der Arbeitgeber: Er kann den Urlaubsantrag ablehnen oder den Urlaub auf einen anderen Zeitraum verschieben, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Betriebliche Belange, die dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers entgegenstehen, können etwa die Unterbesetzung des Betriebes wegen hohen Krankenstandes, eine unerwartet eingegangener Großauftrag, eine Inventur, Schlussverkauf oder Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel sein. Die Hürde für die Verweigerung des Urlaubs wegen betrieblicher Belange ist recht hoch. Der Arbeitgeber muss seine Personalplanung vorrangig auf vorhersehbare Engpässe anpassen.
Gehen zwei Urlaubsanträge gleichzeitig ein, genügt dies nicht für eine Ablehnung einer der beiden Anträge. Wenn der Arbeitgeber aber bei zwei oder mehr Urlaubsanträgen aus betrieblichen Gründen einen Urlaubswunsch zurückweisen muss, hat er abzuwägen, welcher Antrag unter sozialen Gesichtspunkten den Vorzug verdient. Dabei können die Urlaubsmöglichkeiten des Partners oder der Kinder (Schulferien), das Alter und die Anzahl der Kinder, die bisherige Urlaubsgewährung, das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, erstmaliger und wiederholter Urlaub im Kalenderjahr und die Erholungsbedürftigkeit (etwa nach einer Erkrankung) eine Rolle spielen.
Daher müsste etwa der Urlaubswunsch eines vor wenigen Monaten eingestellten, ledigen Mitarbeiters vor dem Urlaubswunsch eines seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigen Familienvaters mit drei schulpflichtigen Kindern zurücktreten.
Stehen dem Urlaubswunsch des Arbeitsnehmers aber weder dringende betriebliche Belange noch die Urlaubswünsche anderer, sozial schutzwürdigerer Mitarbeiter entgegen, muss der Arbeitgeber den Urlaub - zeitnah - bewilligen.
Arbeitsrecht Urlaub: Welche Rechte haben Sie, wenn der Urlaubsantrag abgelehnt wird?
Wird der Urlaubsantrag abgelehnt oder vom Arbeitgeber verschleppt, kann der Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht auf Urlaubsgewährung klagen. Das Gericht prüft dann auch, ob die vom Arbeitgeber vorgebrachten Ablehnungsgründe gerechtfertigt waren und kann den Arbeitgeber zur Urlaubsgewährung verurteilen.
Gruss
gorbes
Kann leider nicht helfen.
Danke,habe auch schon mit zwei Koll.gesprochen,die finden es alle putzig,es wehrt sich nur keiner-vielleicht schaffe ich es!
danke,das sollte mir bei der argumentation helfen,habe bereits kollegen hinter mir…!
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Hallo Flötentante,
leider kann ich mich erst heute melden, da ich eine Woche keinen I-Net-Zugang hatte.
Wenn es Kollegen gibt, die wirklich nicht in den Weihnachtsurlaub möchten, dann könntet Ihr ALLE gemeinsam zur Chefin gehen, damit das geklärt wird.
Ihr könnt dabei folgendes vortragen
(Auszug aus dem Bundesurlaubsgesetz,
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/… )
…"§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen,
es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer
Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen"…
Wenn definitiv nichts dagegen spricht, wenn Ihr Kollegen Euch einig seit, dann müsste es eigentlich klappen, außer wenn es wirklich betriebliche Belange geben sollten, die dagegen sprechen.
Viel Erfolg und melde Dich doch bitte mal, wie „es“ ausgegangen ist.
LG… Hoelti
Hallo Flötentante,
dein Problem ist durchaus nicht einfach…
zumal man ja den Urlaub (in dem man ja bewust zeit hat für die kiddis !!)mit der Familie verbringen möchte.
mit 6 personen MIT KINDERN müsste eigentlich jeder am selben strang ziehen man müsste sich tatsächlich (auch mit der Chefin !! und ihr zusammen setzten -so wie am elternabend !! ich glaub sonst gibt das nur untereinander reibereien.Das wäre schade
Eine schöne Adventszeit wünsche ich dir
jety@all