Hallo zusammen .
In dieser erwähnten Zertifizierung ISO 9003 werden zur Qualitätssicherung für jeden Mitarbeiter ganz genau die Handgriffe und Arbeitsschritte i - Tüpfelchen genau vorgeschrieben um bei der Herstellung / Bearbeitung immer 100% Qualitäts - Ware abzuliefern , damit es keine Qualitätsunterschiede gibt zwischen Mitarbeiter A oder B oder C , der gerade mit der Fertigung beauftragt war.
jetzt kommt ein Linkshänder in das Team / in die Schicht und markiert festgezogene Schrauben mit einem Eddingstift mit der linken Hand .
Das Ergebniss ist identich , der Markierstrich ist sauber , klar und an der richtigen Stelle .
sowie das dieser Linkshänder die Bindemaschine zur Kommisionierung mit Links bedient , was gegen die Arbeitsanweisung verstösst .
auch hier ist im Endeffekt das Ergebniss zu den anderen Mitarbeitern identisch , doch dieser Mitarbeiter wurde jetzt zum zweiten mal innerhalb der ersten 3 Wochen von 2 unterschiedlichen Arbeitgebern innerhalb der Probezeit gekündigt , weil es deswegen Diskrepanzen gab , die dann allerdings nicht im Kündigungsschreiben erwähnt wurden.
Das heisst für diesen Arbeitnehmer , er muss nun bevor er neue Bewerbungen schreibt , schauen ob sein potentieller neuer Arbeitgeber nach ISO 9003 arbeitet , ansonsten erlebt er seine 3 Kündigung .
in wie weit kollidiert die ISO 9003 gegen das Persönlichkeitsrecht und dem Diskriminierungsgesetz ?
fragend in die Runde schauend
Toni
Hallo,
die ISO 9003 wurde 2003 zurück gezogen. Weiterhin schreibt die Iso, solange sie noch angewendet wurde, nicht für jedes Produkt und jede Art einen Arbeitsablauf vor, sondern auf deren Grundlage wurde dies entwickelt.
Hier wurde ein fester Arbeitsablauf vom Arbeitgeber vorgeschrieben und der Arbeiter hat sich daran zu halten.
Einen Anspruch auf Bequemlichkeit hat niemand am Arbeitsplatz…
hth
Das ist Diskrimierung,da es unerheblich ist,mit welcher Hand man was macht,solange das Ergebnis alle gängigen Industrienormen erfüllt.
Moderne Produktionsmaschinen sind so gestaltet,das sie sowohl von Rechts -als auch Linkshändern gleichermaßen bedient werden können.
Einen Anspruch auf Bequemlichkeit hat niemand am
Arbeitsplatz…
hth
Hi
wenn ein Linkshänder seit Schulzeiten Links schreibt , demzufolge die Markierungsstriche mit Links auf die Schraube macht , hat das rein gar nichts mit Bequemlichkeit zu tun.
der Arbeiter kann es nur so.
es wäre das selbe als wenn man einen Rechtshänder anhält Striche mit links zu zeichnen.
möglicherweise bekommt er das hin , aber unsauber und verwackelt , also nicht die Qualität die gefordert wird.
es geht hier nicht um Beqemlichkeit , sondern um die sichere Handhabe des Werkzeuges .
schlagen Sie als Rechtshänder doch mal einen Nagel in die Wand , wenn Sie den Hammer mit der linken Hand führen
viel Spass und suchen Sie schon mal das Krankenkassenkärtchen vor.
Toni
Hallo
wenn ein Linkshänder seit Schulzeiten Links schreibt ,
demzufolge die Markierungsstriche mit Links auf die Schraube
macht , hat das rein gar nichts mit Bequemlichkeit zu tun.
der Arbeiter kann es nur so.
Es ging hier vor allem darum, mit dem Unsinn in der Überschrift deiner Frage aufzuräumen, dass die ISO 9003 irgendwelche Vorgaben für Rechts- oder Linkshänder macht. Diese Vorgaben macht, wie schon gesagt, der Arbeitgeber mittels detaillierter Arbeitsanweisungen. Wenn ein Gerät so konstruiert ist, dass man es nur rechtshändig sicher bedienen kann, dann wird das z.B. so vorgeschrieben.
Entweder warst nun du zuerst an deinem Arbeitsplatz oder diese Arbeitsanweisung war zuerst da. Je nachdem wird sich entweder die Firma Gedanken machen müssen, wo man dich als Linkshänder stattdessen einsetzen kann, oder du wirst dich umgewöhnen müssen, da die Arbeitsvoraussetzungen nun mal so sind, wie sie sind. Das ist mit „kein Recht auf Bequemlichkeit“ gemeint.
Ich sehe das allerdings nicht so einseitig. Der Arbeitgeber hat durchaus (auch nach ISO 9000 ff.!) eine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl geeigneter Arbeitnehmer. Hat denn bei Einstellung niemand diesen - dem Arbeitgeber doch offenbar zentral wichtigen - Punkt angesprochen?
Gruß
smalbop
Ich sehe das allerdings nicht so einseitig. Der Arbeitgeber
hat durchaus (auch nach ISO 9000 ff.!) eine Sorgfaltspflicht
bei der Auswahl geeigneter Arbeitnehmer. Hat denn bei
Einstellung niemand diesen - dem Arbeitgeber doch offenbar
zentral wichtigen - Punkt angesprochen?
Gruß
smalbop
Hi
Weder in der ersten , noch in der zweiten Firma wurde beim Einstellungsgespräch darauf eingegangen , obwohl es beim Gespräch eindeutig ersichtlich war .
z.b. die Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag .
des weiteren berief man sich im Gespräch bei der Übergabe der Kündigung auf das nicht einhalten der ISO 9003 , also man berief sich nicht auf Betriebsinterne Anweisungen , sondern man zitierte aus dieser Zertifizierung , das alle Arbeiten von allen Mitarbeitern gleicherweise ausgeführt werden müssten.
zu weit über 80% der Tätigkeiten gab es auch keinen Ablaufunterschied , doch bleiben so 2 oder 3 tätigkeiten , die der Linkshänder einfach nicht mit der rechten Hand hinbekam und es somit halt eben für sich in den Handgriffen änderte um das selbe Ergebniss zu erzielen , was dann zu diskrepanzen mit dem Vorarbeiter führte .
Toni
Hallo
Weder in der ersten , noch in der zweiten Firma wurde beim
Einstellungsgespräch darauf eingegangen , obwohl es beim
Gespräch eindeutig ersichtlich war .
z.b. die Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag .
Nun sind da plötzlich zwei Firmen mit so merkwürdigen Regeln?
Na, jedenfalls ist das doch ein schöner Ansatzpunkt für einen Fachanwalt.
des weiteren berief man sich im Gespräch bei der Übergabe der
Kündigung auf das nicht einhalten der ISO 9003 , also man
berief sich nicht auf Betriebsinterne Anweisungen , sondern
man zitierte aus dieser Zertifizierung , das alle Arbeiten von
allen Mitarbeitern gleicherweise ausgeführt werden müssten.
ich kenne die ISO-Normenreihe 9000 nun zufällig ganz gut, und wenn die Kündigung so wie beschrieben begründet wurde, ist sie schlicht nachweislich falsch. Noch ein schöner Ansatzpunkt für einen Fachanwalt.
Ein Verbleiben bei dieser linkshänderfeindlichen Firma wird kaum wünschenswert sein, aber vielleicht gibt’s dann eine nette Abfindung - so schlecht scheint die Situation doch garnicht.
Gruß
smalbop
Hallo
Ein Verbleiben bei dieser linkshänderfeindlichen Firma wird
kaum wünschenswert sein, aber vielleicht gibt’s dann eine
nette Abfindung - so schlecht scheint die Situation doch
garnicht.
Und ich dachte immer, eine Kündigungsgrund in der Probezeit ist nicht von nöten…
gruss
Und ich dachte immer, eine Kündigungsgrund in der Probezeit
ist nicht von nöten…
Das ist meist so, ja. Interessant, dass hier eine Begründung geliefert wird, sogar wiederholt dieselbe.
Gruß
smalbop
Vielleicht ist es schon zu spät, aber ich kann im Sachverhalt keine Stelle finden, in der der Kündigungsgrund in der Kündigung genannt wurde.
Ich find nur eine Aussage, dass es wohl deswegen zu Streitigkeiten kam, dieser aber nicht als Kündigungsgrund in der Kündigung stehen.
Die Frage ist also eher, wurde gekündigt, weil der Arbeiter sich nicht an die Arbeitsanweisung gehalten hat oder weil er sich deswegen mit seinen Vorgesetzen gestritten hat.
gruss
Hallo
Die Frage ist also eher, wurde gekündigt, weil der Arbeiter
sich nicht an die Arbeitsanweisung gehalten hat oder weil er
sich deswegen mit seinen Vorgesetzen gestritten hat.
Das kann im Falle einer Kündigung in der Probezeit letztlich dahingestellt bleiben. Die ursprüngliche Frage jedenfalls - ist die ISO 9003 mit der Gesetzgebung vereinbar? - wurde längst mit JA beantwortet.