Zertifizierung von Riester? Rentengarantie?

Hallo Wissende,
wie seht ihr folgende Situation:

Es gibt Angebote für die Riesterrente, die haben eine Rentengarantie von 5 oder 10 Jahren. Verstirbt der VN danach geht ja damit das Kapital, das noch im Vertrag ist an die Versicherungsgesellschaft und damit auch die Zulagen, die in dem Vertrag sind.

Verstirbt der VN innerhalb der Rentengarantie geht das noch vorhandene Kapital an die Hinterbliebenen abzüglich Zulagen und steuerlicher Förderung.

Ich sehe dahin eine Ungleichbehandlung.

Jetzt bin ich mal gespannt: Sind solche Produkte eurer Meinung (oder vielleicht wißt ihr ja schon was…) zertifizierungsfähig?

Meiner Meinung nach sind sie es nicht.

Andreas

hallo Andreas

Es gibt Angebote für die Riesterrente, die haben eine
Rentengarantie von 5 oder 10 Jahren. Verstirbt der VN danach
geht ja damit das Kapital, das noch im Vertrag ist an die
Versicherungsgesellschaft und damit auch die Zulagen, die in
dem Vertrag sind.

So ist das bei fast allen Rentenversicherungen.

Verstirbt der VN innerhalb der Rentengarantie geht das noch
vorhandene Kapital an die Hinterbliebenen abzüglich
Zulagen und steuerlicher Förderung.

Nein, die Wittwe erhält für den Rest der Zeit die vereinbarte Rente. Dann ist´s Schluss. Rest an die Versicherung. Daher der Name Rentengarantiezeit.

Ich sehe dahin eine Ungleichbehandlung.

Ist bei allen: ob Männer oder Frauen.
Es wird aber ab Januar eine Rentenversicherung geben, die dieses Manko nicht hat. Hier wird dann der Überlebende das Restkapital oder eine Rente bis zum vereinbartem Ende (z.B. zum 90.Lebensalter der vorzeitig Verstorbenen) bekommen. Eine dieser Gesellschaften wird die Clerical Medical sein. Deren Haupttarif (also den, den sie z.Zt. verkaufen) hat diese guten Eigenschaften schon seit langem. Und noch zusätzlich eine Garantie für die bisher erwirtschafteten Gewinne.
Wartet ab bis zum Januar, da wird es Produkte geben, da sind alle bisherigen Riestermodelle Kalter Kaffee. (z.B. von der CONDOR)

Grüße
Raimund

Verständnisfrage…
Hallo Raimund,

Ist bei allen: ob Männer oder Frauen.
Es wird aber ab Januar eine Rentenversicherung geben, die
dieses Manko nicht hat. Hier wird dann der Überlebende das
Restkapital oder eine Rente bis zum vereinbartem Ende (z.B.
zum 90.Lebensalter der vorzeitig Verstorbenen) bekommen. Eine
dieser Gesellschaften wird die Clerical Medical sein. Deren
Haupttarif (also den, den sie z.Zt. verkaufen) hat diese guten
Eigenschaften schon seit langem. Und noch zusätzlich eine
Garantie für die bisher erwirtschafteten Gewinne.

Ist das nicht eine verlängerte Rentengarantie von 25 Jahren? Bei Rentenzahlungsbeginn mit 65? Oder bringe ich hier was durcheinander?

Ansonsten sehe ich es eher so, dass die Form der Übertragung auf die Lebenszeit des überlebenden Partners eine Besserstellung ist und somit keinen Nachteil darstellt… bei einer Zertifizierung sehe ich daher keine Probleme…

interessant wäre aber, was passiert, wenn derjenige single ist, weil der Ehepartner schon vorher verstorben ist, oder er nie geheiratet hat…

Gruß
Marco

hallo Andreas

Es gibt Angebote für die Riesterrente, die haben eine
Rentengarantie von 5 oder 10 Jahren. Verstirbt der VN danach
geht ja damit das Kapital, das noch im Vertrag ist an die
Versicherungsgesellschaft und damit auch die Zulagen, die in
dem Vertrag sind.

So ist das bei fast allen Rentenversicherungen.

Hallo Raimund,
und genau da ist ein weiterer Punkt: Kann es sein (und hat das Einfluß auf die Zertifizierung), dass sich die Gesellschaften die staatlichen Zulagen einverleiben? Die Zertifizierungsbehörde soll doch gerade sicherstellen und überprüfen was mit dem staatlichen Anteil passiert. Tenor bei der ganzen Geschichte war doch immer, dass alles dem Rentenempfänger zu Gute kommen soll.

Andreas

Hallo, Ihr zwei,
ich müsste mich erst noch schlau machen… werde ich mich aber nicht!!! Und wisst Ihr warum? Weil ich heute nacht um 2 Uhr in meine wohlverdienten Urlaub fahren werde!
Hab´ gerade mit mit Freunden telefoniert, die dort sind: noch heißer als bei uns. Warmes Meerwasser. Und wieder fantastischen Wein. Von meinem Freund selbst gekeltert.
Und das Motorboot wartet schon. Auch die Wasserskier!
So, hängt Euch schon die Zunge raus?
Tschüß
Raimund

*offtopic*
ich wünsche dir einen erholsamen :smile:

und danach warte ich sehnsüchtigst auf deine Antwort… vielleicht habe ich sie aber bis dahin auch schon…

Gruß
MArco

Hallo Andreas,

wenn ich das richtig sehe störst Du dich daran, daß im Todesfall während der Garantiezeit die Zulagen an den Staat zurückfallen, wahrend sie im Todesfall nach der Garantiezeit an die Versichertengemeinschaft fallen.
Ich kann hier keine Ungleichbehandlung erkennen. Kalkulatorisch ist eine Rente mit Garantiezeit ja darstellbar als Rente auf Lebenszeit zuzüglich Risikolebensversicherung mit fallender Todesfalleistung (nämlich in Höhe des Barwertes der fälligen Zeitrente).
Eine Todesfallversicherung ist aber nicht Zulagenfähig.
Und das die Zulagen im Todesfall nachder Garantiezeit an die Versicherteingemeinschaft fallen, ist doch dem Prinzip der Versicherung inhärent. Schließlich haben die Zulagen auch zur vorigen Rente beigetragen.

Max

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auch off-topic

So, hängt Euch schon die Zunge raus?
Tschüß
Raimund

Das ist gar kein Ausdruck… schönen Urlaub.
Andreas