Zeuge?

angenommen, jemand wurde in einer internetcommunity durch einen user bedroht, indem der user ihm mit einem amoklauf gedroht hätte. der bedrohte geht zur polizei und erzählt davon, die polizei ermittelt den menschen, der mit dem amoklauf gedroht hat und nimmt ihn in der selben nacht noch fest. waffen oder ähliches werden bei ihm nicht gefunden. bekommt der mensch zwangläufig den prozess gemacht(wegen bedrohung des öffenlichen friedens oder so)? muss derjenige, der zur polizei gegangen und auch bei der kripo ausgesagt hat, bei einer verhandlung als zeuge aussagen, falls die staatsanwaltschaft anklage erhebt? wie wahrscheinlich ist es, dass das passiert?

Also sorry ich hoffe ich darf des jetzt hier schreiben hab die Warnung vorrher irgendwie nicht ganz genau verstanden!
Wenn es verboten ist bitte einfach löschen!

Aus dem Grundgesetz

§ 241 StGB

  1. Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

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Hallo

Sollte es zu einer Verhandlung kommen, dann bist du als Zeuge, bzw. hier ja eher Opfer, verpflichtet auszusagen. Ausser es würden gravierende Gründe dagagen sprechen. Z.B. eine Hemmung, wenn man dem Täter vor Gericht wieder begegnen würde.

Gruß