Hallo,
darf ein Zeuge auch den Richter belehren???
gehören tut sich das vielleicht nicht, bzw. kommt auf die Art und Weise an.
Aber wenn es zur Klarstellung des Sachverhalts dient und für die Wahrheitsfindung wichtig ist, würde ich das auch machen.
Wenn ich das Gefühl habe einem unangenehmen oder arroganten Richter einen entgegensetzen zu müssen, dann sollte ich halt so viel drauf haben, das auf einer ‚hohen‘, ‚eleganten‘, ‚intellektuellen‘ (so ähnlich halt, nenne es wie du willst) und vor allem sachlichen Ebene zu machen
Plumpes Verhalten kommt nie gut, aber das hat mit Richter oder nicht nichts zu tun.
Absolute, unkritische Obrigkeitshörigkeit ist auch nicht mein Ding, aber gewisse Formen sollten gewahrt bleiben .
Er bezeichnete die Nacht vom 26.12 auf den 27.12 als die
„Nacht der heiligen Kinder“
Habe ihn dann belehrt, dass der Vorfall in der Nacht vom 24.12
auf den 25.12 passiert ist.
Welcher Vorfall/Datum? Der/das zu dem du aussagen musstest, oder dieser religiöse Tag? Waren es unterschiedliche Tage oder bezeichnete er den Tag nur falsch und war ausdem Zusammenhang klar, was gemeint ist?
Darauf er gekränkt: Sie wissen genau, was ich meine.
Ich: Wie soll ich das nach zwei Jahren noch wissen?
ER: Haben Sie diesen Mann in jener Nacht in der Diskothek x
gesehen?
Ich: In welcher jetzt?
Er: Na in der heiligen Nacht
Ich: Das weiss ich nicht mehr
Er: …
Unglaublich, was die manchmal denken, was sie sind
Naja, wenn du ihm aber auch so blöd kommst. Hättest du einfach sachlich geantwortet. Der Tag des Vorfalles war der XX.XX. Die ‚Nacht der heiligen Kinder‘ ist mir als Tag 24.12. bekannt.
Oder wenn schon belehren, dann halt auch eine klare Aussage machen.
Oder: 'Ob es die heilige Nacht war weiß ich nicht, aber ich weiß, dass es am xx.xx war.
Marion