Zeuge der Gegenpartei Prozessvertreter

Hallo an alle

Da im Arbeitsrecht-Brett keiner antwortet, versuche ich mein Glück mal hier im etwas breiter aufgestellten Brett (kein DP, da alter Post gelöscht :wink:) und hoffe auf eine fundierte Resonanz:

Eine Klage vor dem ArbG findet statt. Die Partei des AG benennt Karl Mustermann als Zeuge. Karl Mustermann (Ehemann der Klägerin) will aber als Prozessvertreter der Klägerin auftreten. Schließt das Eine das Andere aus?

Wie immer danke für alle fachkundigen Antworten.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

die Partei kann nicht gleichzeitig Zeuge sein. Sie kann allerdings als Partei vernommen werden, wenn sie das beantragt und die andere Partei zustimmt.
Vgl. § 447 ZPO, der über § 46 ArbGG auch im Arbeitsprozess gilt.

Gruß

Ewurscht