Zeuge Ja / Nein

Hallo,

stellen wir uns folgenden Fall mal vor:

A ist mit B in einem Kaufhaus, dort entseht mit A und C eine auseinandersetzung, B kann alles bezeugen, das A im Recht ist !

A erstellt gegen C eine Anzeige, C bestreitet alles !
B wird nicht als zeuge zugelassen da B in einem Freundschaftlichen Verhältnis zu A steht ! Anzeige wird fallen gelassen !

Kann das so rechtens sein, hat man immer Pech wenn der Zeuge mit einem Befreundet ist, also kann ich z.B. ein Ehe Paar ausrauben und das Ehepaar kann mich dabei beobachten, haben die Pech gehabt, wenn ich geschickt genug bin das es keine weiteren Zeugen / Spuren gibt, bin ich der Sieger ?

Achso eine weitere Begründung ist noch, keine Neutralen Zeugen.

Hallo,

soll das real so passiert sein?

Auch jemand, der zu einer Seite eine Nähebeziehung hat, kann als Zeuge einvernommen werden. Ob und wie die Glaubwürdigkeit desjenigen gewertet wird, ist Sache der Beweiswürdigung. Dabei gibt es keine mathematischen Regeln. Der Richter ist in der Beweiswürdigung frei. Er wird natürlich entsprechende Beziehungen und eigene Interessen der Beteiligten in seine Beurteilung mit einbeziehen.

Gruß Holger

Hallo,

doch das ist passiert !
Folgendes Schreiben wurde hierzu gemacht:

das Ermitllungsverfahren ist gemäß § 170 Absatz 2 der Srafprozessordnung eingestellt worden, da der gegen „C“ geäußerte Verdacht nach Ermittlungen keine Bestätigung gefunden hat.

Der Beschuldigte bestreitet, die ihm zur Last gelegte Tat begangen zu haben. Er gibt an, dass die Tätlichkeiten von Ihnen ausgegangen sind.
Es steht Aussage gegen Aussage.

Soweit die zeugin „B“ Ihre Angaben bestätigt, ist zu berücksichtigen, dass sie in einem freundschalftlichen Verhältnis zu Ihnen steht. Ihrer Aussge kommt daher nicht die Bedeuutung zu, die ein neutraler Zeuge bekundet. Neutrale Zeugen sind nicht vorhanden.

so das war der Brief der Staatsanwaltschaft.

Allerdings hat C auch keine Anzeige gemacht, obwohl er behauptet angegriffen worden zu sein !

Hi,

ich weiß nicht was Du willst. Der Brief der Staatsanwaltschaft ist doch deutlich, eine andere Antwort kann Dir hier auch keiner geben. Aber ich will das Ganze gerne noch mal in andere Worte fassen, evtl. ist es Dir dann zugänglicher:
Es geht um ein Strafverfahren. Dabei ist dem Beschuldigten seine Schuld nachzuweisen. Sowohl A als auch B sind lediglich Zeugen (daß B „nicht als Zeuge zugelassen“ wäre, ist übrigens Blödsinn), es geht nicht um einen Ausgleich zwischen A und C.
Der Staatsanwalt war nun nicht dabei und muß die Sache als „neutraler“ Beobachter, von außen, beurteilen. A hat in seiner Aussage offenbar deutlich gemacht, daß B seine Angaben bestätigen kann. Daran gibt es auch für den Staatsanwalt keinen Zeifel und deshalb keinen Grund sich die selbe Geschichte von B noch mal anzuhören.
Trotzdem beurteilt er die Sache so, daß es keine reelle Chance auf eine Verurteilung von C gibt, stellt deswegen das Verfahren ein und begründet dies gegenüber dem Geschädigten. Dies ist eine Einzelfallentscheidung und keine Notwendigkeit. Die übrigen Umstände der angezeigten Tat sind dabei wichtiger als das Freundschaftsverhältnis von A und B. Offensichtlich geht es ja um wechselseitig begangene Tätlichkeiten und da ist es für die Beurteilung ausgesprochen wichtig wer wie den Anfang gemacht hat.
Im umgekehrten Fall hätte Deine Frage sonst gelautet: kann ich, sobald ich zu zweit bin, jeden angreifen/ausrauben und der hat dann Pech gehabt, weil ich einen Zeugen und er keinen hat?

Gruß Stefan

stellen wir uns folgenden Fall mal vor:

A ist mit B in einem Kaufhaus, dort entseht mit A und C eine
auseinandersetzung, B kann alles bezeugen, das A im Recht ist
!

A erstellt gegen C eine Anzeige, C bestreitet alles !
B wird nicht als zeuge zugelassen da B in einem
Freundschaftlichen Verhältnis zu A steht ! Anzeige wird fallen
gelassen !

Kann das so rechtens sein, hat man immer Pech wenn der Zeuge
mit einem Befreundet ist, also kann ich z.B. ein Ehe Paar
ausrauben und das Ehepaar kann mich dabei beobachten, haben
die Pech gehabt, wenn ich geschickt genug bin das es keine
weiteren Zeugen / Spuren gibt, bin ich der Sieger ?

Achso eine weitere Begründung ist noch, keine Neutralen
Zeugen.

Moin, Lucian,

der Staatsanwalt hat pflichtgemäß die Glaubwürdigkeit von B eingeschätzt und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie für ein gerichtliches Verfahren nicht ausreicht. Das freundschaftliche Verhältnis spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle; wenn ich Staatsanwalt spielen dürfte, würde ich das so nie schreiben.

Gruß Ralf

Hallo,

@ Goosi: So ein Schwachsinn, mit deiner Frage unterstellst du das B lügt ! Warum ?
Du Sagst: „kann ich, sobald ich zu zweit bin, jeden angreifen/ausrauben und der hat dann Pech gehabt, weil ich einen Zeugen und er keinen hat?“

Heisst dann das die Zeugen lügen, da Sie sagen würden das ich unschuldig bin obwohl ich Angreifer bin ! Fakt ist das aber hier in meinem Fall der Zeuge die Wahrheit sagt !

Umgekehrt: Ich kenne einen Fall, wo ein Pärchen in einem Taxi war, als der Taxifahrer sein Geld forderte, weigerte man sich, es kam zu einem Streit, Männliche Person des Paares grif Taxifahrer sogar an, zog jedoch den kürzeren, darauf hin grif die Weibliche Seite an, bei Gericht war Taxifahrer angeklagter wegen Körperverletzung, bis sich nicht am Ende ein weiterer Zeuge meldete der den Fall aufklärte ! Wieso hat hier die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt ?

Und wenn ich hier Fragen möchte, ob und falls ja, was ich tun kann, dann tue ich das, jetzt weisst du auch was ich will. Einfach nur mein Recht !

Dem Rest danke ich für eure Antworten.

@ Goosi: So ein Schwachsinn, mit deiner Frage unterstellst du
das B lügt ! Warum ?

Wer hier Schwachsinn redet, lassen wir mal dahingestellt… Auf jedem Fall habe ich niemandem irgendetwas unterstellt.

Du Sagst: „kann ich, sobald ich zu zweit bin, jeden
angreifen/ausrauben und der hat dann Pech gehabt, weil ich
einen Zeugen und er keinen hat?“

Heisst dann das die Zeugen lügen, da Sie sagen würden das ich
unschuldig bin obwohl ich Angreifer bin !

Du wirst es nicht glauben, aber solches ist wirklich schon vorgekommen.

Fakt ist das aber
hier in meinem Fall der Zeuge die Wahrheit sagt !

Da meine Kristallkugel derzeit mal wieder etwas eingetrübt ist, kann ich dazu nichts sagen. Der Staatsanwalt hat das offensichtlich aber nicht so gesehen…

Umgekehrt: Ich kenne einen Fall, wo ein Pärchen in einem Taxi
war, als der Taxifahrer sein Geld forderte, weigerte man sich,
es kam zu einem Streit, Männliche Person des Paares grif
Taxifahrer sogar an, zog jedoch den kürzeren, darauf hin grif
die Weibliche Seite an, bei Gericht war Taxifahrer angeklagter
wegen Körperverletzung, bis sich nicht am Ende ein weiterer
Zeuge meldete der den Fall aufklärte ! Wieso hat hier die
Staatsanwaltschaft weiter ermittelt ?

Auch hier muß ich wieder auf meine leicht eingetrübte Kristallkugel verweisen.

Und wenn ich hier Fragen möchte, ob und falls ja, was ich tun
kann, dann tue ich das, jetzt weisst du auch was ich will.
Einfach nur mein Recht !

Keiner hindert Dich am fragen und ich habe mir sogar die Mühe gemacht Dir die Sache ein wenig zu erklären. Was Du aus der Antwort machst ist Dein Bier.
Nur, „Dein Recht“ wirst Du hier ganz sicher nicht bekommen.

Dem Rest danke ich für eure Antworten.

Der Satz ist echt der Brüller…

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Hallo!

Soweit die zeugin „B“ Ihre Angaben bestätigt, ist zu
berücksichtigen, dass sie in einem freundschalftlichen
Verhältnis zu Ihnen steht. Ihrer Aussge kommt daher nicht die
Bedeuutung zu, die ein neutraler Zeuge bekundet. Neutrale
Zeugen sind nicht vorhanden.

Die Begründung ist in der Tat nachvollziehbar. Man muss auch bedenken, dass die StA die Aussage der Zeugin B vorliegen hat. Es mag doch sein, dass diese Person, wenn das auch nicht die Regel ist, von der Polizei ordentlich vernommen worden ist. Mit ordentlich meine ich, dass die Vernehmung so geführt wird, dass man auch für die Frage der Glaubhaftigkeit der Einlassung gewisse Anhaltspunkte ermittelt.
Natürlich ist eine Nähebeziehung zum Opfer ein Punkt, dem man nachgehen sollte. Wenn dann noch andere sogenannte positive Glaubhaftigkeitssignale bei der Aussage fehlen, muss die Prognose so ausgehen, dass auch der Richter diese Zweifel haben wird und eine Verurteilung nicht hinreichend sicher erscheint. Dann stellt die StA das Verfahren ein. Es macht Sinn, wenn sich die StA schon im Ermittlungsverfahren mit dem „in dubio“ Grundsatz auseinandersetzt - das entlastet die Gerichte und vermeidet unnötige Strafverfahren.

Im übrigen findet sich im Schreiben sicherlich noch ein Satz, der so ähnlich lautet wie „Gegen diese Entscheidung steht Ihnen das Rechtsmittel der Beschwerde zu, bitte beachten Sie anliegende Rechtsmittelbelehrung“. Es ist anheim gestellt, gegen die Entscheidung der StA vorzugehen.

Gruß,

Florian.