Hallo,
wer wird als Zeuge zu einem Arbeitsgerichtsprozess geladen?
Angenommen, die Enlassung eines Angestellten erfolgte wegen Diebstahls zum Nachteil der Firma. Die Firmenleitung hatte zuvor einen einen Hinweis eines Angestellten erhalten und daraufhin die Kündigung ausgesprochen.
Gegen die Kündigung hatte nun der Betroffene Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.
Wird es erforderlich sein, dass der Angestellte, der den entscheidenenden Hinweis gab, in dem Arbeitsgerichtsprozess als Zeuge aussagen muss?
Gruß
Perschke
Wird es erforderlich sein, dass der Angestellte, der den
entscheidenenden Hinweis gab, in dem Arbeitsgerichtsprozess
als Zeuge aussagen muss?
Hallo,
allein aufgrund der Aussage eines Mitarbeiters wird niemand gekündigt.
Der schließen sich doch normalerweise „Ermittlungen“ des Arbeitgebers an, die dann zur Kündigung führen.
Es wäre zwar möglich, dass der MA als Zeuge geladen wird - ob es wirklich erfoderlich ist kann nur der Einzelfall zeigen.
Gruß ivo
Danke ivo,
nehmen wir mal an, in der Kündigung ist davon die Rede, dass der betreffene Angestellte schon seit längerer Zeit bei kleineren Diebstählen beobachtet worden sein soll.
Wäre es in diesem Falle möglich, dass der Kollege als Zeuge aussagen muss, der die Beobachtungen gemacht hat?
Gruß
Perschke
Hallo nochmal,
Wäre es in diesem Falle möglich, dass der Kollege als Zeuge
aussagen muss, der die Beobachtungen gemacht hat?
wieschon gesagt: Möglich wäre es.
Aber allein die Aussage von Mitarbeiter A dass Mitarbeiter B Diebstähle begehen würde dürfte für eine Kündigung nicht hinreichend sein.
Gruß Ivo
Vielleicht ist dies auch der Grund, warum der entlassene Angestellte glaubt, vor Gericht die Unrechtmäßigkeit der Kündiung bestätigt zu bekommen.
Gruß
Perschke