Zeugen frage!

Hallo

Wenn ich zeuge in einem verfahren bin und ich nicht in dem selben Raum wie die Täter sein kann, gibt es dann eine möglichkeit im nebenzimmer angehört zu werden oder sich nur von seinem anwalt zu vertreten lassen?

Hallo,

Wenn ich zeuge in einem verfahren bin und ich nicht in dem
selben Raum wie die Täter sein kann, gibt es dann eine
möglichkeit im nebenzimmer angehört zu werden oder sich nur
von seinem anwalt zu vertreten lassen?

Grundsätzlich gilt, dass die Zeugen im Gerichtssaal unter Anwensenheit der übrigen Beteiligten zu vernehmen sind, da diese ja auch schließlich in der Lage sein müssen, Fragen zu stellen, und sich einen Eindruck vom Auftritt des Zeugen machen müssen.

Ausnahmen sind nur in ganz extremen Ausnahmefällen möglich, die dann aber üblicherweise so offenkundig sind, dass bereits StA und Gericht von sich aus dann das Thema ansprechen werden. Dabei geht es aber nicht um Fälle, wie „ich kann/will den nicht mehr sehen“, oder „ich habe Angst“, sondern wir reden hier von ganz konkreten Gefahren für Leib und Leben, Aussagen von Minderjährigen in Missbrauchsverfahren, Enttarnung von verdeckten Ermittlern, …

BTW: Angst haben viele Zeugen. Es passiert aber so gut wie nie etwas.

Gruß vom Wiz

Hi,

Dabei geht es aber nicht um Fälle, wie „ich kann/will den
nicht mehr sehen“, oder „ich habe Angst“, sondern wir reden
hier von ganz konkreten Gefahren für Leib und Leben, Aussagen
von Minderjährigen in Missbrauchsverfahren, Enttarnung von
verdeckten Ermittlern, …

fast richtig. Es gibt die Möglichkeit, vorher mit dem Anwalt zu sprechen. Der kann sich so platzieren, dass der Zeuge den Angeklagten zumindest nicht sehen muss bzw. der Angeklagte den Zeugen nicht (oder nicht gut) sehen kann. Ist in vielen Fällen für den Zeugen angenehmer.

Gruß
Cess

Hallo,

fast richtig. Es gibt die Möglichkeit, vorher mit dem Anwalt
zu sprechen. Der kann sich so platzieren, dass der Zeuge den
Angeklagten zumindest nicht sehen muss bzw. der Angeklagte den
Zeugen nicht (oder nicht gut) sehen kann. Ist in vielen Fällen
für den Zeugen angenehmer.

Woher hast Du diese Erkenntnis? Viele Gerichtssäle würden diese Möglichkeit schon rein baulich nicht bietet. Zudem wäre es eine absolut freiwillige Geschichte, auf die es keinerlei Anspruch geben würde. Und ganz ehrlich: Ich würde einer solchen Bitte auch gar nicht nachkommen wollen, bzw. sehe hierfür auch gar keine Notwendigkeit. Entweder der Angeklagte ist insoweit geständig, dass die Zeugenaussage überflüssig ist, oder er behauptet unschuldig zu sein/ist unschuldig, und sollte sich dann auch ein Bild vom Zeugen in der Situationmachen können, bzw. in der Lage sein, mit diesem Blickkontakt aufnehmen zu können.

Gruß vom Wiz, der eigentlich ganz froh ist, keine wirklich problematischen Sachen im Strafrecht zu machen

Hi,

Woher hast Du diese Erkenntnis?

Erfahrung.

Und ganz ehrlich: Ich würde einer
solchen Bitte auch gar nicht nachkommen wollen, bzw. sehe
hierfür auch gar keine Notwendigkeit.

Dann bin ich froh, dass nicht alle so sind. Es gibt Situationen, wo man dem Angeklagten nicht unbedingt Auge in Auge gegenüber sitzen möchte.

ist insoweit geständig, dass die Zeugenaussage überflüssig
ist, oder er behauptet unschuldig zu sein/ist unschuldig, und
sollte sich dann auch ein Bild vom Zeugen in der
Situationmachen können, bzw. in der Lage sein, mit diesem
Blickkontakt aufnehmen zu können.

Das sehe ich deutlich anders.

Gruß
Cess

Viele Gerichtssäle würden
diese Möglichkeit schon rein baulich nicht bieten.

Hallo Wiz,
viele Anwälte auch nicht. Aber das kann ja noch werden. :wink:
Grüße
Ulf

2 Like

Hallo,

Und ganz ehrlich: Ich würde einer
solchen Bitte auch gar nicht nachkommen wollen, bzw. sehe
hierfür auch gar keine Notwendigkeit.

Dann bin ich froh, dass nicht alle so sind. Es gibt
Situationen, wo man dem Angeklagten nicht unbedingt Auge in
Auge gegenüber sitzen möchte.

Du scheinst zu vergessen, dass ein Verteidiger die Interessen des Angeklagten und nicht die der Zeugen wahrzunehmen hat. Ich habe großes Verständnis dafür, dass Zeugen dem Angeklagten nicht in die Augen blicken möchten. Aber das ist deren Sicht der Dinge. Der Angeklagte und sein Anwalt haben von Natur aus eine andere Sicht der Dinge, und auch die muss man akzeptieren. Ein ggf. unschuldiger Angeklagter (und bis zur Verurteilung hat er als unschuldig zu gelten) hat auch Rechte und die darf er auch nutzen.

ist insoweit geständig, dass die Zeugenaussage überflüssig
ist, oder er behauptet unschuldig zu sein/ist unschuldig, und
sollte sich dann auch ein Bild vom Zeugen in der
Situationmachen können, bzw. in der Lage sein, mit diesem
Blickkontakt aufnehmen zu können.

Das sehe ich deutlich anders.

Mag sein, aber dies ändert nichts daran, dass die Sache zwei Seiten hat. Und es sollen durchaus schon Anklagen zusammengebrochen sein, weil ein Angeklagter einem Zeugen tief in die Augen geblickt hat, und der dann plötzlich von seinem bisherigen Vortrag abgewichen ist. Welcher Vortrag nun der richtige ist, muss das Gericht entscheiden. Aber Zeugen, die lügen, dass sich die Balken biegen, weil sie jemanden unbedingt hinter Gittern sehen wollen, sind so selten vor Gericht nicht.

Gruß vom Wiz

3 Like

Es gibt die Möglichkeit, vorher mit dem Anwalt
zu sprechen.

Von welchem Anwalt sprichst du???
Staatsanwalt? Rechtsanwalt des Angeklagten? Oder bringt der Zeuge seinen eigenen Anwalt mit ( aus welchem Grund auch immer)

Der kann sich so platzieren, dass der Zeuge den
Angeklagten zumindest nicht sehen muss bzw. der Angeklagte den
Zeugen nicht (oder nicht gut) sehen kann.

Das will ich mal erleben, wie ein Anwalt (welcher auch immer) im Gerichtsaal umherspringt um sich zwischen Zeuge und Angeklagten zu postieren.
Und was ist zu tun, wenn es mehrere Angeklagte sind??? Muss der Zeuge dann auch mehrere Anwälte haben ???

Ist in vielen Fällen für den Zeugen angenehmer.

Keine Frage, aber er muss den Angeklagten ja nicht in die Augen schauen

Gruß
Cess

Gruß hatchbeck