Hallo.
Leider findet man im Internet
immer wieder nur diese Pro- und Kontra-Antworten und so kommt
man auch nicht weiter.
Hallo Lyminja, ich probier es mal möglichst neutral. Daniela hat die schon eine sehr gute Antwort gegeben.
Meine Fragen darüber sind hauptsächlich, wie die Erziehung bei
den Zeugen Jehovas ist und wie die Erziehung weitergeht, wenn
das Kind aus dieser „sekte“ (ich weiß nicht einmal, ob ich ZJ
als sekte bezeichnen kann) ausgetreten ist. Ab dem wie vieltem
Lebensjahr kann man dort austreten? Was hat das für
auswirkungen auf das Kind, wenn es trotzdem noch im Elternhaus
lebt? Und was kann das für das Kind für Vor- und Nachteile
mitsich nehmen?
1.) Die Erziehung bei den Z.J. ist im Durchschnitt etwas konservativer als der normalen Bevölkerung. Es gibt eine weite Spanne wie bei der anderen Bevölkerung auch.
Von der Glaubensgemeinschaft wird eine autoritative Erziehung propagiert. D.h., die Eltern die Eltern setzen klare Maßstäbe, die sie auch durchsetzen, wobei diese Maßstäbe und ihre Umsetzung vor dem Kind begründet werden müssen. Willkür oder Zorn dürfen nicht vorkommen.
2.) Ein wichtigerer Punkt als das Alter des Kindes ist die Frage, ob es sich hat taufen lassen. Die Taufe findet statt, wenn sich der Jugendliche bewußt für die Zugehörigkeit zu den Z.J. entscheidet. (Meistens in der Alterspanne von 12-18). Wenn es nicht getauft ist, gibt es auch keinen „Austritt“.
Wenn es sich aber hat taufen, dann ist ein bekundeter Austritt, d.h. die öffentliche Erklärung kein Z.J mehr sein zu wollen, mit einem Ausschluß verbunden.
Abgesehen von den engsten Familienangehörigen im Elternhaus wird kein anderer Z.J. mehr privaten Kommunikation mit dem Jugendlichen haben.
3.) Es gibt wohl keine Statistik. Ich würde über den Daumen schätzen, dass ca. die Hälfte der Kinder von Z.J. auch Z.J werden.
Für die Eltern ist das eine schmerzliche Entscheidung, weil sich ihre Kinder gegen ein ewiges Leben im Paradies entscheiden.
Konfliktfrei geht sowas nicht immer. Es ist aber nicht dramatische als die üblichen Konflikte die es zwischen Jugendlichen und Eltern in anderen Familien gibt.
4.) Wenn ein Jugendlicher bei seinen Eltern bisher gut aufgehoben war, dann wird seine religiöse Entscheidung nichts daran ändern. Seine Eltern werden sich weiterhin um ihn kümmern (es ist ihre Pflicht).
Außerdem besteht bei den Eltern die Hoffnung, dass der Jugendliche irgendwann zum „wahren Glauben“ zurückfindet.
Gruß
Carlos