Zeugen Ladung Österreich

Hallo, habe vom Gericht in Österreich eine Ladung als Zeuge erhalten. Die Ladung wurde aber an meine alte Wohnadresse geschickt, bei der ich schon seit 2 Jahren nicht mehr gemeldet bin und ich habe nur durch Zufall davon erfahren. Was kann mir passieren wenn ich den Termin nicht wahrnehme, da ich die Ladung ja eigentlich gar nicht erhalten habe?

Hallo.
Eine Person bekommt eine Ladung vor ein Gericht betr. Zeugenaussage. Woher hat das Gericht wohl die ungültige Anschrift des Zeugen? Doch wohl nur von dem Zeugen selbst.
Der Zeuge ist also umgezogen und hat sich nicht umgemeldet. Wenn doch umgemeldet, warum kein Nachsendeauftrag an die Post, das macht doch jeder der umzieht, kostet auch nichts und spart Aerger.
Ich gehe davon aus, der Fragesteller ist Deutscher. Ob er jetzt durch die österreichischen Behörden deshalb belangt werden kann weiss ich nicht. Zwischen D und A bestehen Rechtshilfeabkommen z.Bsp. bei Verkehrsverstössen im Strassenverkehr. Ob das hier zutreffend ist - ?
Gruss Peter

Hallo

Eine Person bekommt eine Ladung vor ein Gericht betr.
Zeugenaussage. Woher hat das Gericht wohl die ungültige
Anschrift des Zeugen? Doch wohl nur von dem Zeugen selbst.

Eine Vermutung.

Der Zeuge ist also umgezogen und hat sich nicht umgemeldet.
Wenn doch umgemeldet, warum kein Nachsendeauftrag an die Post,
das macht doch jeder der umzieht, kostet auch nichts und spart
Aerger.

Kostet (jedenfalls in Deutschland) was, vermeidet nicht zwangsläufig Ärger, ist aber vor allem keine Pflicht (jedenfalls in Deutschland) und Nachteile dürfen deshalb daraus auch nicht erwachsen.

Ich gehe davon aus, der Fragesteller ist Deutscher.

Die Staatsangehörigkeit des Geladenen ist hier vergleichsweise uninteressant. Viel interessanter ist, ob er seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Da kann die österreichische Gerichtsbarkeit nämlich ohne deutsche Rechtshilfe nur freundlich und vor allem unverbindlich vorschlagen, dass er doch zum Termin erschienen möge.

Ob er
jetzt durch die österreichischen Behörden deshalb belangt
werden kann weiss ich nicht.

Das wissen wir bei den gegebenen Fakten alle miteinander nicht.

Zwischen D und A bestehen
Rechtshilfeabkommen z.Bsp. bei Verkehrsverstössen im
Strassenverkehr. Ob das hier zutreffend ist - ?

Fragen über Fragen, in der Tat. Folglich sind Antworten nicht möglich.

Melde mich ab in den Urlaub.
smalbop

  1. Ich bin bereits vor über einem Jahr umgezogen und hatte damals auch einen Nachsendeauftrag.
  2. Ich habe bei der Gemeinde meinen neuen Hauptwohnsitz angemeldet
  3. Ich bin Österreicher.

Daher würde ich sagen der Fehler liegt nicht bei mir? Ich mußte damals schon eine Zeugenaussage machen aber das war im Jahr 2008 und wenn jetzt erst der Gerichtsprozess ist kann ich ja wohl nix dafür!!!

Hallo!

Also allgemein:
Die Zustellung ist unwirksam wenn 1) der Adressat an der Adresse nicht ortsanwesend ist (d.h. nicht regelmäßig dorthin zurückkehrt) und wenn es sich 2) um das erste Schriftstück in einem laufenden Verfahren handelt.

(hieraus ist nicht abzuleiten, was im Einzelfall sinnvollerweise getan werden sollte)

Gruß
Tom