Zeugenaussage

Hallo,

gibt es einen Unterschied in der Bewertung ob ein Privatmensch oder ein Experte als Fachkundiger vor Gericht aussagt?

Beispiele:

In einem Gerichtsverfahren wegen eines Autounfall sagt ein KFZ -Sachverständiger aus,

  • ein Psychologe soll die Schuldfähigkeit eines Angeklagten bewerten oder eine Glaubwürdigkeitsanalyse machen.
    -Gutachten im Sorgerecht,

Diese Sachverständigen, die ja vom Richter beauftragt werden weil ihm die notwendige Sachkenntnis fehlt, geben aber mangelhafte Gutachten und/oder falsche Zeugenaussagen ab, weil sie z.B. die notwendige Sorgfalt nicht haben walten lassen oder befangen sind („Frauen können nicht einparken, also hat der Fahrerin den Parkschaden verursacht“; „Wer tötet ist immer schuldfähig“).

Wenn ein Privatmann vor Gericht die Unwahrheit sagt gibt/ gab es „uneidliche“ und „eidliche“ Falschaussagen.
Wie sieht es bei Sachverständigen aus?

Danke und Gruß

Bori

gibt es einen Unterschied in der Bewertung ob ein Privatmensch
oder ein Experte als Fachkundiger vor Gericht aussagt?

Aber hallo! Wenn ein Experte als Fachkundiger aussagt, ist er kein Zeuge, sondern ein Sachverständiger. Während der Zeuge nur schildern soll, was er bezeugen kann, nimmt der Sachverständige eine Bewertung vor. Der Zeuge darf das gar nicht, der Sachverständige muss es sogar.

Diese Sachverständigen, die ja vom Richter beauftragt werden
weil ihm die notwendige Sachkenntnis fehlt, geben aber
mangelhafte Gutachten und/oder falsche Zeugenaussagen ab, weil
sie z.B. die notwendige Sorgfalt nicht haben walten lassen
oder befangen sind („Frauen können nicht einparken, also hat
der Fahrerin den Parkschaden verursacht“; „Wer tötet ist immer
schuldfähig“).

Was hat das mit der Unterscheidung von Zeuge und Sachverständiger zu tun? (Übrigens können Frauen wirklich nicht einparken.)

Wenn ein Privatmann vor Gericht die Unwahrheit sagt gibt/ gab
es „uneidliche“ und „eidliche“ Falschaussagen.
Wie sieht es bei Sachverständigen aus?

§ 155 StGB.

Hallo

Diese Sachverständigen, die ja vom Richter beauftragt werden
weil ihm die notwendige Sachkenntnis fehlt, geben aber
mangelhafte Gutachten und/oder falsche Zeugenaussagen ab, weil
sie z.B. die notwendige Sorgfalt nicht haben walten lassen
oder befangen sind („Frauen können nicht einparken, also hat
der Fahrerin den Parkschaden verursacht“; „Wer tötet ist immer
schuldfähig“).

Das sollte deshalb ausgeschlossen sein, weil die Richter gehalten sind, bevorzugt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einzuschalten, und dieses Siegel erhält man nur, wenn man bereits nachgewiesen hat, nicht nur über eine weit überdurchschnittliche Sachkunde zu verfügen, sondern auch objektiv, vollständig und für den Laien nachvollziehbar begutachten zu können.

Wobei ich zugeben muss, auch schon erlebt zu haben, dass selbst ein OLG-Richter (vermutlich aus einer Spezl-Motivation heraus, ebenso wie der „Gutachter“ ein Rheinländer, das ganze am OLG Dresden, daher vermutlich aus dem Westen wegbeförderte B-Ware) einen „Sachverständigen“ beauftragt und gegen alle Befangenheitsanträge verteidigt hat, dessen „Gutachten“ vor fachlichen wie vor gutachtentechnischen Fehlern ebenso triefte wie vor Polemik und ungebetenen rechtlichen Würdigungen.

Gruß
smalbop