Zeugenaussage

Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter ist Azubi (volljährig) und muß vor Gericht als Zeugin aussagen. Der Ausbildungsbetrieb verlangt, dass Sie die versäumte Arbeitszeit nacharbeitet. Ist das rechtens?

Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter ist Azubi (volljährig) und muß vor Gericht als
Zeugin aussagen. Der Ausbildungsbetrieb verlangt, dass Sie die
versäumte Arbeitszeit nacharbeitet. Ist das rechtens?

Hallo,
bin leider kein Experte, einfach bei der Zeugenaussage nachfragen.

Hallo Kirsten

Bitte entschuldige die Verspätung. Ich war im Urlaub.

Deine Tochter muss NICHT nacharbeiten. Die Leistungspflicht entfällt mit § 275 (3) BGB „Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.“
Deine Tochter kann also die Arbeit verweigern, weil sie „die Leistung persönlich erbringen muss“ und weil es sich bei dem Hindernis um eine amtliche Vorladung handelt und Nichterscheinen sogar strafrechtliche Konsequenzen hätte.

Sie MUSS SOGAR für die fehlende Arbeitszeit entlöhnt werden laut §616 BGB „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismässig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
Die Zeit ist nicht „erheblich“ und deine Tochter hat den Leistungsausfall nicht verschuldet.

Ich hoffe dir damit (wenn auch etwas spät) geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüssen,
Noémie