Zeugenaussage bei Nachbarschaftsstreit

Ein Innenhof wird von verschiedenen Mietparteien genutzt.

Einige Hausbewohner (=HB) wollen einen grösseren Gegenstand (der 2 qm Stellfläche benötigt) eines Hausbewohners (=E) ohne seine Einwilligung entfernen.
Im Laufe des Sommers wurde der Gegenstand so zerstört (von wem ist ungeklärt), dass er nicht mehr nutzbar ist.
Die HB kündigen an, dass sie den Gengenstand entfernen, sofern E das nicht selbst tue. E widerspricht und bittet, sein Eigentum nicht anzurühren, er teilt mit, er habe das zerbrochenen Teil zur Reparatur gegeben und werde die Gebrauchsfähigkeit wieder herstellen und es weiter nutzen.

Als das instand gesetzte Teil wieder eingebaut werden soll, ist der Rest verschwunden.
E gibt den HB eine Frist von 24 Stunden zur Wiederbeschaffung seines Eigentums, ansonsten hätten sie mit eine Diebstahlanzeige zu rechnen.
Es passiert nicht(s) ausser, dass ein Brief an E im Hausflur hängt, in dem steht u.a. dass von Diebstahl keine Rede sein könne.

Die Diebstahlanzeige wird (online) geschaltet. Jeder Versuch zu reden scheitert (mit Dir reden wir nicht!), selbst neueingezogene Hausbewohner reagieren zurückweisend und ohne Grusswort gegenüber E.

E erhielt aufgrund seiner Anzeige eine Vorladung zur Zeugenaussage.
Da die HB offensichtlich gute Rechtberater haben, weiss E nicht, was er machen soll.
Ist E verpflichtet eine weitere Aussage zu dem Hergang zu machen und belastet er sich eventuell selbst, soll er sich einen Anwalt nehmen?

Danke für Ihr Interesse und freundliche Beratung

Lass mich raten Biggs,

das ist schon wieder diese meschuggene Hollywoodschaukel in Nachbars Garten, oder?

Laß es einfach bleiben! Man hat kein Anrecht darauf auf anderer Leute Grundstück eine gewohnheitsmäßig dort stehende Hollywoodschaukel weiter zu beschaukeln. Wie du siehst, gibt das nur Ärger.

Und die anderen sind auch noch im Recht, zumindest grundsätzlich.

Gruß!

Horst

Und die anderen sind auch noch im Recht, zumindest grundsätzlich.

Wie darf ich das denn verstehen?

Der Mieter, dem der Müll im Garten gehört, kann sich sogar strafbar machen, wenn er ohne Beweis die anderen Mieter des Diebstahls bezichtigt.

Die Geschichte zieht sich hier schon länger durch, Mikesch.

Trotz aller Streitigkeiten mit den Nachbarn wird hier einfach nur ein „Ja, du hast Recht!“ erstrebt. Es geht um ein „Gewohnheitsrecht“ auf eine alte Hollywood-Schaukel. Und wenn ich mich nicht täusche, stand die in dem ersten Posting sogar auf einem Platz, der zum Mietbereich eines neuen Einwohners zählte. In späteren Postings war es dann „allgemein genutzt“.

Gruß!

Horst

Und die anderen sind auch noch im Recht, zumindest grundsätzlich.

Wie darf ich das denn verstehen?

das möchte ich auch gern wissen,

  • erstens ist es kein Müll, sondern ein, wenn auch etwas älterere aber voll intakter Gegenstand, der, was Material, Verarbeitung und Gebrauchswert betrifft, unter den heutigen Angeboten vergeblich seinesgleichen sucht

  • zweitens steht er nicht in Nachbars Garten, sondern auf allen Hausbewohnern zugänglichem allgemeinem Gelände,

Einfach geprochen: neue Mieter ziehen ein, ihnen gefällt dein im Hof stehendes Irgendwas nicht, sie weigern sich mit Dir eine Lösung zu finden, entsorgen kurzerhand Deinen Besitz und stellen ihr eigenes Irgendwas dahin.

Ganz so einfach ist der Fall allerdings tatsächlich nicht, danke an die Anregungen.
(Was kann schöner sein auf Erden, als Politiker zu werden?)
gruss
biggs

Okay, versuchen wir es noch einmal mit einer möglichst objektiven Sichtweise:

Einige Hausbewohner (=HB) wollen einen grösseren Gegenstand
(der 2 qm Stellfläche benötigt) eines Hausbewohners (=E) ohne
seine Einwilligung entfernen.

Stellt sich die Frage, mit welchem Recht dieser Gegenstand dort aufbewahrt wird. Gemeinsame Nutzung des Innenhofes ist ja nicht gleich Recht auf Auslagerung von recht großen Gegenständen.

Im Laufe des Sommers wurde der Gegenstand so zerstört (von wem
ist ungeklärt), dass er nicht mehr nutzbar ist.

Also kaputt.

Die HB kündigen an, dass sie den Gengenstand entfernen, sofern
E das nicht selbst tue. E widerspricht und bittet, sein
Eigentum nicht anzurühren, er teilt mit, er habe das
zerbrochenen Teil zur Reparatur gegeben und werde die
Gebrauchsfähigkeit wieder herstellen und es weiter nutzen.

Beide Seiten haben also ihre Ansichten und Absichten kund getan. Für die HB steht da Müll und E verspricht, das ganze wieder zu richten.

Als das instand gesetzte Teil wieder eingebaut werden soll,
ist der Rest verschwunden.

Hier fehlt jegliche Zeitangabe. Wie lange stand der Schrott da und gab es Fristen? Eigentlich hätte selbst der Vermieter zur Entfernung auffordern müssen.

E gibt den HB eine Frist von 24 Stunden zur Wiederbeschaffung
seines Eigentums, ansonsten hätten sie mit eine
Diebstahlanzeige zu rechnen.
Es passiert nicht(s) ausser, dass ein Brief an E im Hausflur
hängt, in dem steht u.a. dass von Diebstahl keine Rede sein
könne.

Ziemliche viel Kinderei. Was soll man damit anfangen?

Die Diebstahlanzeige wird (online) geschaltet. Jeder Versuch
zu reden scheitert (mit Dir reden wir nicht!), selbst
neueingezogene Hausbewohner reagieren zurückweisend und ohne
Grusswort gegenüber E.

Das sollte E. langsam mal zu denken geben…

E erhielt aufgrund seiner Anzeige eine Vorladung zur
Zeugenaussage.

Ja, natürlich. Dachte E., er kann mal einfach so per Internet eine Anzeige schalten und dann zeigt er es allen?

Da die HB offensichtlich gute Rechtberater haben, weiss E
nicht, was er machen soll.

Was hat das mit deren Rechtsberatern zu tun? Ist E. sich nicht sicher, ob er im Recht ist?

Ist E verpflichtet eine weitere Aussage zu dem Hergang zu
machen und belastet er sich eventuell selbst, soll er sich
einen Anwalt nehmen?

Was heißt hier, verpflichtet eine weitere Aussage zu machen? Bisher hat er nur Onine Anzeige erstattet. Na sicher muss er dazu auch selbst den Mumm haben und eine klare Aussage machen! Selbst belasten kann er sich nur, wenn er Dreck am Stecken hat. Was soll also die Angst?

Soweit nun mal konkret auf deine Fragen und Argumente. Da ich die Vorgeschichte hier mitverfolgt habe und denke, dass E. eh nicht nachgibt, sollte er sich in der Tat einen Anwalt nehmen.

Gruß!

Horst