Ein Innenhof wird von verschiedenen Mietparteien genutzt.
Einige Hausbewohner (=HB) wollen einen grösseren Gegenstand (der 2 qm Stellfläche benötigt) eines Hausbewohners (=E) ohne seine Einwilligung entfernen.
Im Laufe des Sommers wurde der Gegenstand so zerstört (von wem ist ungeklärt), dass er nicht mehr nutzbar ist.
Die HB kündigen an, dass sie den Gengenstand entfernen, sofern E das nicht selbst tue. E widerspricht und bittet, sein Eigentum nicht anzurühren, er teilt mit, er habe das zerbrochenen Teil zur Reparatur gegeben und werde die Gebrauchsfähigkeit wieder herstellen und es weiter nutzen.
Als das instand gesetzte Teil wieder eingebaut werden soll, ist der Rest verschwunden.
E gibt den HB eine Frist von 24 Stunden zur Wiederbeschaffung seines Eigentums, ansonsten hätten sie mit eine Diebstahlanzeige zu rechnen.
Es passiert nicht(s) ausser, dass ein Brief an E im Hausflur hängt, in dem steht u.a. dass von Diebstahl keine Rede sein könne.
Die Diebstahlanzeige wird (online) geschaltet. Jeder Versuch zu reden scheitert (mit Dir reden wir nicht!), selbst neueingezogene Hausbewohner reagieren zurückweisend und ohne Grusswort gegenüber E.
E erhielt aufgrund seiner Anzeige eine Vorladung zur Zeugenaussage.
Da die HB offensichtlich gute Rechtberater haben, weiss E nicht, was er machen soll.
Ist E verpflichtet eine weitere Aussage zu dem Hergang zu machen und belastet er sich eventuell selbst, soll er sich einen Anwalt nehmen?
Danke für Ihr Interesse und freundliche Beratung