Zeugenaussage widerrufen/ändern

Hallo

Kann jemand eine bei der Polizei gemachte und unterschriebene Aussage nachträglich widerrufen, wenn er glaubhaft machen kann, dass er zum Zeitpunkt der Aussage zwei Nächte fast gar nicht geschlafen hat und aufgrund totaler Übermüdung möglicherweise nicht mehr vernehmungsfähig war?

In diesem Falle war die betroffene Person durch eine schwere Drohung, die zwei Tage zuvor erfolgte völlig in Panik. Der Polizeibeamte schrieb in einem anderen Sachverhalt Dinge in das Protokoll, die nicht ganz dem Sachverhalt entsprachen. Der Betroffene wies zwar noch darauf hin, es wurde ihm aber nur angeboten noch weitere Sätze hinzuzufügen. Es hätten jedoch zwei bis drei Sätze vollständig gelöscht werden müssen. Um sich da gegen den Beamten durchzusetzen war der Betroffene zu übermüdet und außerdem völlig mit den Nerven am Ende.

Das Problem ist, dass durch das Protokoll Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit aufgetreten sind. Diese ist jedoch in dem anderen Sachverhalt (Drohung) noch zwingend erforderlich.

Hallo,

versuchen kann man es. Wenn es aber zur Verhandlung kommt und dann wird der Zeuge belehrt, notfalls wird ihm sogar angekündigt, dass er vereidigt wird, also mindestens 12 Monate Gefängnisstrafe zu erwarten hat bei einer eidlichen Falschaussage, sollte sich ein Zeuge überlegen, ob er nicht bei den Tatsachen bleibt.

Kann jemand eine bei der Polizei gemachte und unterschriebene
Aussage nachträglich widerrufen, wenn er glaubhaft machen
kann, dass er zum Zeitpunkt der Aussage zwei Nächte fast gar
nicht geschlafen hat und aufgrund totaler Übermüdung
möglicherweise nicht mehr vernehmungsfähig war?

naja, das wird kaum jemand glaubhaft abnehmen.

In diesem Falle war die betroffene Person durch eine schwere
Drohung, die zwei Tage zuvor erfolgte völlig in Panik. Der
Polizeibeamte schrieb in einem anderen Sachverhalt Dinge in
das Protokoll, die nicht ganz dem Sachverhalt entsprachen. Der
Betroffene wies zwar noch darauf hin, es wurde ihm aber nur
angeboten noch weitere Sätze hinzuzufügen. Es hätten jedoch
zwei bis drei Sätze vollständig gelöscht werden müssen. Um
sich da gegen den Beamten durchzusetzen war der Betroffene zu
übermüdet und außerdem völlig mit den Nerven am Ende.

Scheint mir nicht nachvollziehbar. Welches Interesse sollte ein Beamter haben, dass falsche Darstellungen nicht gestrichen werden ?
Nachfolgendes ist mit höchster Vorsicht zu sehen.

Wende Dich an den Dienstvorgesetzten und erkläre, dass die Aussage gegen Deinen Willen so abgefasst wurde und Dir eine Korrektur verweigert wurde. Vorsicht. Einen Beamten der vorsätzlichen Falschbeurkundung einer Aussage zu beschuldigen ist kein kleines Delikt.

Das Problem ist, dass durch das Protokoll Zweifel an seiner
Glaubwürdigkeit aufgetreten sind. Diese ist jedoch in dem
anderen Sachverhalt (Drohung) noch zwingend erforderlich.

Der Zeuge sollte sich schlichtweg zur Wahrheit durchringen und wenn er - was ich eher meine - liest man zwischen den Zeilen - sich bedroht fühlt durch den Täter - sollte der Zeuge sich gegenüber der Polizei offenbaren, wenn er bedroht wird, sofern die Aussage nicht geändert wird. Jedes Flunkern wird bei einer möglichen Verhandlung ans Licht kommen.

Gruss Günter