Zeugenaussagen bei mündl. vereinbartem Festpreis?

Angenommen jemand hat sich von einem befreundeten Zimmermann eine Pergola bauen lassen. Mündlich zugesagt zum Festpreis von etwa 1000 Euro.
Während des Aufbaus weist der Zimmermann darauf hin daß es durch das Glas teurer würde, und sich die Kosten auf etwa 2000 Euro belaufen werden. Da das Ding schon zur Hälfte steht, ist der Kunde einverstanden.
Es folgt dann eine telefonische Geldforderung von 3300 Euro. Beim Arbeitgeber des Kunden spricht der Zimmermann vor und erklärt dort einen Rechnungsbetrag von 5000 Euro. Um das ganze endlich abzuschliessen bezahlt der Kunde diese geforderte Summe.
Nun bekommt er aber wieder eine eine Rechnung über rund 7000 Euro, bis in 3 Tagen zahlbar sonst inkasso… Würde die Aussage des Arbeitgebers helfen, daß zwischenzeitlich noch 5000 Euro gefordert wurden? Welche Möglichkeiten hätte der Kunde zu belegen daß der Zimmermann den Presi immer höher getrieben hat?

Die Beweislast für den höheren Preis liegt hier beim Zimmermann, nicht beim Kunden.

o.T.
Hallo,

… von einem befreundeten Zimmermann…

Echt? Fehlt da nicht ein ‚ehemals‘? :wink:
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]

Hi,

Angenommen jemand hat sich von einem befreundeten Zimmermann
eine Pergola bauen lassen. Mündlich zugesagt zum Festpreis von
etwa 1000 Euro.

befreundet??? Dann ist der Preis OK. Warum nur, nicht wenigstens einen Bierdeckel genommen und aufgeschrieben? Vielleicht findet der fiktive Bauherr ja noch zu Hause einen Zettel, wo er sich das aufgeschrieben hat. So Gesprächsnotizen sind manchmal ganz hilfreich.

Während des Aufbaus weist der Zimmermann darauf hin daß es
durch das Glas teurer würde, und sich die Kosten auf etwa 2000
Euro belaufen werden. Da das Ding schon zur Hälfte steht, ist
der Kunde einverstanden.

Sind die 2000€ Zusatzkosten für das Glas? Nun hast aber doch endlich mal was aufgeschrieben? Oder? Ber Zimmermann hat die wesentliche Regel, dass man Mehrkosten vor der Ausführung anmelden muss misachtet. Normalerweise ist hier auf Grund der fehlenden Anmeldung ein Mehrkostenanspruch zu verneinen. Unter Freunden gehts auch ohne.

Es folgt dann eine telefonische Geldforderung von 3300 Euro.

1000€ + 2000€ + 10% = 3300 € klingt OK. Eine mündliche Vereinbahrung gilt auch. Nur warum stellt der Handwerker keine Rechnung?

Beim Arbeitgeber des Kunden spricht der Zimmermann vor und
erklärt dort einen Rechnungsbetrag von 5000 Euro.

Was hat der Arbeitgeber damit zu tun? Ist der Zeuge, dass über den Preis verhandelt wurde? Was wurde noch zusätzlich gebaut? 5000€-3300€ = 1700€ ???

Um das ganze
endlich abzuschliessen bezahlt der Kunde diese geforderte
Summe.

Warum nur? Dumm gelaufen. Hoffentlich unter Vorbehalt einer genauen Rechnungsprüfung.

Nun bekommt er aber wieder eine eine Rechnung über rund 7000
Euro, bis in 3 Tagen zahlbar sonst inkasso… Würde die
Aussage des Arbeitgebers helfen, daß zwischenzeitlich noch
5000 Euro gefordert wurden?

Wenn der AG das bezeugen kann.

Welche Möglichkeiten hätte der
Kunde zu belegen daß der Zimmermann den Presi immer höher
getrieben hat?

5000€ auf 7000€ kann ja der AG bezeugen. Das andere über Gesprächsnotizen.

Nur was hilft Ihm das? Wenn Er seinen Freund nicht verlieren will, zahlt Er doch auch 10000€. Oder möchte der fiktive Bauherr gegen die Forderungen was unternehmen?

Der Zimmermann währe nicht mehr mein Freund. Aber zum Glück habe ich andere.

GvC

Hallo,

Angenommen jemand hat sich von einem befreundeten Zimmermann
eine Pergola bauen lassen. Mündlich zugesagt zum Festpreis von
etwa 1000 Euro.
Während des Aufbaus weist der Zimmermann darauf hin daß es
durch das Glas teurer würde, und sich die Kosten auf etwa 2000
Euro belaufen werden. Da das Ding schon zur Hälfte steht, ist
der Kunde einverstanden.

Was für ein Gehuddel bereits zu Anfang.
Keine Gesprächsnotiz, nix Schriftliches?

Es folgt dann eine telefonische Geldforderung von 3300 Euro.

Statt 2000 EUR?
Da hätte ich den Typen schon rausgeschmissen.

Beim Arbeitgeber des Kunden spricht der Zimmermann vor und
erklärt dort einen Rechnungsbetrag von 5000 Euro. Um das ganze
endlich abzuschliessen bezahlt der Kunde diese geforderte
Summe.

So dämlich kann man eigentlich nicht sein.

Was hat der Arbeitgeber denn damit zu tun?

Nun bekommt er aber wieder eine eine Rechnung über rund 7000
Euro, bis in 3 Tagen zahlbar sonst inkasso… Würde die
Aussage des Arbeitgebers helfen, daß zwischenzeitlich noch
5000 Euro gefordert wurden? Welche Möglichkeiten hätte der
Kunde zu belegen daß der Zimmermann den Presi immer höher
getrieben hat?

Hat der Zimmermann denn eine Fa. daß er eine Rechnung stellen kann oder arbeitet er schwarz?
Der Kunde muß eigentlich nichts belegen. Der Zi. muß belegen und dann kann ein Sachverständiger evtl. prüfen, ob der Preis ortsüblich ist.

Du hast schon viel zu viel gezahlt (wahrscheinlich auch ohne Vorbehalt) und bist auf einen Gauner hereingefallen.

Gruß:
Manni

richtig, ein solcher fiktiver Freund war das vermutlich wirklich nur fiktiv. Leider war der Kunde so dumm sich auf Freundschaft und Zusicherung zu verlassen, zumal sie vor Frau und Kind des Zimmermannes gemacht wurden.
Die bereits erfogten Zahlungen wurden quittiert, leider nie mit dem Hinweis daß damit die Rechnung an sich bezahlt wurde, auch hier wurde der Kunde zu sehr eingeschüchtert mit Drohungen über Rechtsanwalt usw, der Arbeitgeber wurde ungefragt vom Zimmermann mit reingezogen "Um endlich an das gesamte Geld zu kommen (per Gehaltseinbehaltung) und erinnert sich an diese skurrile Begebenheit ganz sicher noch.

danke für die ausführliche Beantwortung

Daß der Kunde ausgesprochen dämlich gehandelt hat steht ausser Frage… findet die Frau des Kunden… und würde gern versuchen noch irgendwas zu retten…

ach ja, es wurde nichts zusätzlich gebaut. Der Preis ging willkürlich immer weiter in die Höhe, jedesmal wollte der Zimmermann von dem eigentlich ausgemachten Preis angeblich nichts mehr wissen…

Hi,

Du solltest die Frage etwas anders formulieren besonders in dem fiktiven Fall, dass der Bauherr was dagegen unternehmen will. Da ich mich nur mit dem Baurecht ein wenig auskenne, kann ich da nicht weiterhelfen.

Es spricht zumindest einiges dafür, dass der Zimmermann nicht ganz seriös vorgeht.

Ob hier das besagte Kind schon in den Brunnen gefallen ist, werden dann eventuell die Rechtsexperten sagen können. Da sind allerdings die Grundlagen auch etwas dürftig.

GvC

Was sagt uns das?
hat Du Kopf wie Sieb mut Du aufschreieben.

sorry. Ich weiss Dir ist nicht zum lachen. Aber da ist leider was wahres dran.

GvC

1 „Gefällt mir“

Ich finde es ziemlich schwierig das Ganze fiktiv zu formulieren, entschuldige bitte. Nein eigentlich möchte der fiktive Kunde und vor allem seine familie nur noch in Ruhe gelassen werden und bringt die neuerlich geforderten über 2000 Euro schlicht nicht auf, will aber auch nicht in ein Inkassoverfahren reingezogen werden…

Nachsatz
Nur warum zahlt man dann?

Gibt es denn eine Schlußrechnung mit geleisteten Abschlagszahlungen oder sollen auf die 5000€ noch 7000€ dazu kommen? Alles etwas unklar. Eine genauere Schilderung des fiktiven Falls ist hier für die Wissenden auch von Vorteil. Im übrigen sollte man im Falle der in Anspruchnahme eines Rechtsbeistands nicht so unvorbereitet sein. Eine detailierte Beschreibung der Zusammenhänge ist da unerlässlich.

GvC

Ja diese Schlussrechnung liegt nun endlich vor in der auch die bereits geleisteten Zahlungen stehen und ein weiterer angeblicher Fehlbetrag eingefordert wird. Erklärt wird das Ganze mit einem Festpreis von 7000 Euro der so nie vereinbart wurde, aber wie will man das nachweisen?

Bezahlt wurde bislang immer „der Freundschaft halber“ und aus Hilflosigkeit und in der Hoffnuung daß dann Ruhe ist… leider…

Habe ich das jetzt richtig verstanden? Der fiktive Bauherr zahlt lieber damit Er in Ruhe gelassen wird 7000€-1000€=6000€?

Ich schreibe mir hier die Finger wund???

kopfschüttelnde Grüße vom Canadier

Der Bauherr hat bereits 5000 Euro bezahlt was für seine Frau auch eine harte Geschichte ist, deshalb frage ich ja hier was man tun könnte ehe er in seiner Hilflosigkeit WIEDER einen Kredit aufnimmt um das zu bezahlen… :frowning:

Daß der Kunde ausgesprochen dämlich gehandelt hat steht ausser
Frage… findet die Frau des Kunden… und würde gern
versuchen noch irgendwas zu retten…

Hallo,

ich verstehe das Problem.

Empfehlung: Nichts mehr zahlen.

Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft anrufen. Fragen, ob Zimmermann in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die Handwerkskammer hat einen Schiedsmann. Dem würde ich den Fall vortragen.
Ist das Werk durch Euch abgenommen?
Den Zimmermann anschreiben. Der Forderung widersprechen und Ankündigung, einen Sachverständigen zu beauftragen, der den ortsüblichen Preis bestimmt.
Endlich einmal etwas Schriftliches verfassen.

Gruß:
Manni

2 „Gefällt mir“

danke… das hilft schon mal sehr weiter. Wer müsste einen solchen Sachverständigen bezahlen?

Hallo,

danke… das hilft schon mal sehr weiter. Wer müsste einen
solchen Sachverständigen bezahlen?

Du.

Gruß:
Manni

wahnsinn, hab alles bis hier verfolgt, die Fragenden sind ja geradezu die klassischen Opfer für billige aber nunmal alltägliche Kaffefahrt-Betrügereien

Ich vermute, die Opfer sind Rentner und wehrlos ausgeliefert?

und der mögliche Betrüger sieht darin eine offen sprudelnde Geldquelle!

Stoppen Sie solche Gauner schon mit Rücksicht auf nachfolgende Opfer! Denn Sie sind nicht wehrlos!

Die erwähnte Freundschaft zu dem Abzocker ist sowieso hinfällig, egal in welche Richtung es letzten Endes tendiert.

Die Polizei oder ein Anwalt werden diese „Firma“ erstmal auf ihre Rechtsfähigkeit prüfen. Wenn diese „Firma“ kein richtiges Gewerbe angemeldet hat und bei der Handwerkskammer oder den Finanzbehörden nicht als solche gelistet ist, dann haben die Opfer eine gute Chance, das Geld wieder zurückzubekommen! Der Eindruck drängt sich nämlich auf

Sollte die „Firma“ dennoch richtig gemeldet und zugelassen sein, ist es immernoch Wucher und Übertölpelung. Der Vertrag ist auch mündlich gültig und beläuft sich auf ursprünglich 1.000Euro, die sie der „Firma“ schulden. Falls die Opfer den Vertrag nicht nachträglich geändert haben.

Auf die Phantasieforderungen des Gauners hätten die Opfer gar nicht erst eingehen müssen, die sollten sie sich jetzt dringend zurückholen, wo die Freundschaft schonmal hinfällig ist.

Also erstmal zur Polizei oder zum Anwalt gehen und den Fall WENN MÖGLICH SO SCHILDERN WIE HIER DARGESTELLT. Dann haben die Opfer sehr gute Chancen auch ohne jegliche schriftliche Vereinbarung und Dokumente, die Arbeit zu einem ortsüblichen Vergleichswert irgendwo zwischen 1000 und 7000 Euro zu bekommen.

Jedenfalls wenn der Vertrag nicht nachträglich vom Auftragggeber heraufgeschraubt wurde

Gruss Schorsch