Zeugenaussagen

Liebe Experten und Expterinnen!
Ich habe mir gerade die Gerichtsshow „Barbarr Salesch“ auf SAT1 angesehen. Es kam dort zu einer Einvernahme einer Zeugin aus Bangkok via Internet. Ist so etwas gesetzeskonform? Wie sehen die gesetzlichen Richtlinien für die Zeugeneinvernahme aus? Muß ich physisch mit dem Richter/der Richterin in einem Raum sein?

Danke

Martin

Servus!

Liebe Experten und Expterinnen!
Ich habe mir gerade die Gerichtsshow „Barbarr Salesch“ auf
SAT1 angesehen. Es kam dort zu einer Einvernahme einer Zeugin
aus Bangkok via Internet. Ist so etwas gesetzeskonform?

Ja, wenn es zum Schutz der Zeugin dient, dass sie an einem anderen Ort vernommen wird, gilt § 247a StPO:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__247a…

Aber auch aus anderen Gründen ist die Vernehmung per Videokonferenz zulässig, wenn dadurch keine wesentlichen Verfahrensgrundsätze berührt werden: BGH v. 15. 9. 1999 - 1 Str 286/99