Zeugenbefragung vor dem Arbeitsgericht?

Hallo,

werden seitens des Richters bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht Zeugen gehört und Indizien bewertet oder ist eine solche Verhandlung eine „reine“ Anwaltsanhörung.
Werden gegebenenfalls Eide geleistet?
Können sich Beklagter und Kläger äußern, warum sie wie was gemacht oder verstanden haben?

MfG,
Holger

Hi!

werden seitens des Richters bei einer Gerichtsverhandlung vor
dem Arbeitsgericht Zeugen gehört und Indizien bewertet

Ja

oder
ist eine solche Verhandlung eine „reine“ Anwaltsanhörung.

Nein

Werden gegebenenfalls Eide geleistet?

Ja

Können sich Beklagter und Kläger äußern, warum sie wie was
gemacht oder verstanden haben?

Ja

Sorry, ich komme mir schon fast blöd vor mit der 4-Worte-Antwort, aber frage einfach weiter, wenn Du mehr wissen willst :smile:

VG
Guido

Hallo,

ergänzend zu Guido noch eine wichtige Info, weil mir diese Frage häufig gestellt wird:

Der erste (!) Termin im Urteilsverfahren ist eine Güteverhandlung, in der KEINE Zeugen gehört werden. Da ist der Arbeitsrichter auch ohne ehrenamtliche Beisitzer tätig.

Der dient dazu, gütliche Einigungsmöglichkeiten auszuloten, von daher macht die Anwesenheit der Parteien großen Sinn, sie werden nämlich in aller Regel auch gehört.

Denn bevor das Gericht Vorschläge macht, lässt es sich gerade auch von diesen Anhörungen und seinem persönlichen Eindruck, weil Schriftliches mit mehr Substanz meist noch nicht auf dem Tisch liegt.

Zu diesem Stadium gibt es meist nur eine Klageschrift, die z.B. bei Kündigungen daraus besteht, dass gesagt wird, die Kündigung sei nicht gerechtfertigt, aber nicht, worauf sie denn überhaupt beruht.

Demgegenüber ist eine schriftliche Erwiderung des Beklagten vor dem Gütetermin eher selten.

Viele Grüße
EK

Hallo,

danke erstmal für die beiden Antworten.

@Krull Was ist denn mit einer Güteverhandlung gemeint?
Wenn es z.B. um ein nicht ausgestelltes Arbeitszeugnis geht, ist der Rechtsanspruch doch m.E. gegeben. Es kann höchstens um die „Note“ im Zeugnis in der Verhandlung, oder?!

Bei Streitigkeiten mit finanziellem Hintergrund (z.B. wg. ausstehenden Gehaltszahlungen)werden die Folgen für den Arbeitnehmer ja i.d.R.größer (wg. evtl. Verzugszinsen etc), je länger er auf sein „Geld“ warten muss (vorrausgesetzt, er bekommt Recht zugesprochen).
Wird diese längere Wartezeit mit einem höheren Verzugzins ausgeglichen (z.B. Beginnforderung vor 1. Termin Betrag + 4%, Forderung 2. Termin Betrag + 5%)?

Wenn Zeugen in Abhängigkeit stehen (z.B. als Arbeitnehmer des beklagten Arbeitgebers), wird dies von Arbeitsgerichten in der Urteilsfindung einkalkuliert?
Vor dem Amtsgericht bestehen solche Abhängigkeiten ja in der Regel weniger…

Wenn beide Parteien ihre Aussagen beeiden und einer deshalb nachweislich lügen muss, gehen beide trotzdem straffrei aus, weil Wort gegen Wort steht, richtig?!

Gruß,
Holger

@Krull Was ist denn mit einer Güteverhandlung gemeint?
Wenn es z.B. um ein nicht ausgestelltes Arbeitszeugnis geht,
ist der Rechtsanspruch doch m.E. gegeben. Es kann höchstens um
die „Note“ im Zeugnis in der Verhandlung, oder?!

Hallo,

es geht wie gesagt um gütliche Einigungsmöglichkeiten, aber es wird weder etwas entschieden noch legt das Gericht sich schon fest, wie es vielleicht entscheiden würde.

Da geht es eher zu wie auf dem Bazar und es wird vielleicht um jede einzelne Formulierung gefeilscht, auch wenn das vielleicht gar nicht einklagbar wäre. Denn da der AN stets Noten besser als 3 begründen und beweisen muss, während der AG alle Noten schlechter als 3 begründen und beweisen muss, sind „gute“ Zeugnisse für Arbeitnehmer schwer durchsetzbar. In so einer Güteverhandlung lässt sich aber der AG vielleicht doch die eine oder andere Formulierung aus dem Kreuz leiern und sich vielleicht sogar schon ein Zeugnistext als Vergleich vereinbaren, obwohl die Formulierungshoheit grds. beim AG liegt.

Bei Streitigkeiten mit finanziellem Hintergrund (z.B. wg.
ausstehenden Gehaltszahlungen)werden die Folgen für den
Arbeitnehmer ja i.d.R.größer (wg. evtl. Verzugszinsen etc), je
länger er auf sein „Geld“ warten muss (vorrausgesetzt, er
bekommt Recht zugesprochen).
Wird diese längere Wartezeit mit einem höheren Verzugzins
ausgeglichen (z.B. Beginnforderung vor 1. Termin Betrag + 4%,
Forderung 2. Termin Betrag + 5%)?

Nein

Wenn Zeugen in Abhängigkeit stehen (z.B. als Arbeitnehmer des
beklagten Arbeitgebers), wird dies von Arbeitsgerichten in der
Urteilsfindung einkalkuliert?
Vor dem Amtsgericht bestehen solche Abhängigkeiten ja in der
Regel weniger…

Da Gerichte nicht annehmen, dass Arbeitnehmer riskieren, sich strafbar zu machen wegen Falschaussage und das nur wegen eines Zeugnisses, das keine zukünftige Relevanz bei dem Arbeitgeber besitzt, würde ich darauf nicht bauen. Und wenn es um eine gute Note geht, dann braucht ja der Arbeitnehmer die Zeugen, dass er besser war als der Durchschnitt. Hat er keine Beweise für sich, verliert er den Prozess.

Wenn beide Parteien ihre Aussagen beeiden und einer deshalb
nachweislich lügen muss, gehen beide trotzdem straffrei aus,
weil Wort gegen Wort steht, richtig?!

Die Parteien können nichts beeiden, das können nur Zeugen. Die können nur Prozeßbetrug begehen. Doch wenn die Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht nicht beweisen kann, wer lügt, gehen beide straffrei aus bzw. werden gar nicht erst angeklagt.

Gruß
EK