Zeugenfragebogen

Hallo,

angenommen A wird angeschrieben wegen Geschwindigkeitsüberschreitung + Frontfoto (24 km/h zuviel). A wird folgendes mitgeteilt:

Auf Grund der Feststellungen kommt die Halterin/Halter für den Verstoß als verantwortliche Fahrzeugführer/in n i c h t in Betracht.

Man stelle sich nun vor, dass der Ehemann von A gefahren ist. A will nun vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Wie wird dann weiterverfahren?

Danke vorab.

LG

Man stelle sich nun vor, dass der Ehemann von A gefahren ist.
A will nun vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Wie
wird dann weiterverfahren?

Wenn es der Ordnungsbehörde nicht gelingt, den Fahrer zu ermitteln, dann wird die Sache eingestellt. U.U. könnte ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Gruss

Iru

Hallo,

mit einiger Wahrscheinlichkeit kommt die Polizei demnächst mal auf einen Kaffee vorbei, und wenn der Täter mit A in einem Haushalt lebt, geht das mit dem Versteckspiel meist nicht gut… diesen Aufwand würde ich mir sparen, kostet nur unnötig Geld.
Sorgt allerdings für Kurzweil in der Nachbarschaft, ist also nicht ganz so einfach zu entscheiden.

Grüße, M

Hallo,
die Polizei schickt jemanden vorbei. I.d.R hat der schon ein Passfoto vom EMA dabei und weiss, wer alles im Haushalt lebt. Klar kannst Du von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Herr POM oder POK oder wie auch immer, wird sich entschuldigen und Dir mitteilen, dass er denne mal in der Nachbarschaft rumfragen wird, wer denn diesen Herrn kennt auf dem Foto kennt.
Rausfinden werden sie es mit hoher Wahrscheinlichkeit.

Grußß
Rumburak

Hallo nochmal,

Angenommen: Entstehen A dann eigentlich durch die „Suchaktion“ von der Polizei Kosten/MEhrkosten?

LG DANKE!

Nö, das machen die Herren in grün/blau doch
gern.

Nein, es entstehen dadurch keine weiteren Kosten.

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