Zeugenfragebogen

Hallo,

Erhält ein Fahrzeughalter einen solchen Bogen mehrere Wochen nach einer festgestellten Ordnungswidrigkeit, indem er als Führer des Fahrzeugs zu jenem Zeitpunkt ausgeklammert wird, er sich aber nicht erinnern könne wer gefahren sein sollte ausser ihm selbst, so könnte/müsste er das doch gar nicht angeben da ausdrücklich geschrieben steht er müsse nichts angeben so er durch die Angabe in den Verdacht einer begangenen Ordnungswidrigkeit gerät (§55 Abs. 1 Strafprozessordnung)…

???

Grüße
M.

Hallo,

da könnte in diesem fiktiven Fall ein Bild angefordert werden damit der Übeltäter zu seiner gerechten Strafe kommt.

Pech nur, wenn man niemand auf dem Bild erkennt, dann kann auch keine Zeugenaussage gemacht werden, schließlich ist schon soooo viel Zeit vergangen.

Nach 3Monaten ist es verjährt falls nicht gegen den echten Übeltäter ermittelt wird.

Gruß

hartmut