Hallo,
Erhält ein Fahrzeughalter einen solchen Bogen mehrere Wochen nach einer festgestellten Ordnungswidrigkeit, indem er als Führer des Fahrzeugs zu jenem Zeitpunkt ausgeklammert wird, er sich aber nicht erinnern könne wer gefahren sein sollte ausser ihm selbst, so könnte/müsste er das doch gar nicht angeben da ausdrücklich geschrieben steht er müsse nichts angeben so er durch die Angabe in den Verdacht einer begangenen Ordnungswidrigkeit gerät (§55 Abs. 1 Strafprozessordnung)…
???
Grüße
M.