Zeugenladung vom Amtsgericht

Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit Zeugenladungen vom Amtsgericht?
Muss oder sollte der Zeuge vorher nicht gefragt werden, ob er überhaupt aussagen will?
Danke für Eure Antworten.
Schönen Gruß

Hallo,

nein ein Zeuge wird vorher nicht gefragt ob er Aussagen will.

Der Zeuge ist nicht nur dazu verpflichtet, bei einer Ladung vor Gericht zu erscheinen, er muss auch aussagen. Dabei ist er zur Wahrheit verpflichtet, er wird darüber auch in der Verhandlung durch den Richter ausdrücklich belehrt. Im Falle einer Falschaussage macht der Zeuge sich strafbar und kann mit mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Hat der Zeuge auf eine falsche Aussage hin den Zeugeneid geleistet, wird die Falschaussage mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet. Verweigert ein Zeuge die Aussage, ohne sich berechtigt auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen zu können, treten die gleichen Folgen ein wie bei einem unentschuldigten Fernbleiben (Kosten, Ordnungsgeld, evtl. Ordnungshaft).

Nur in den gesetzlich genannten Fällen kann ein Zeuge seine Aussage verweigern. Das Gesetz erlaubt beispielsweise dem Zeugen, der mit dem Angeklagten verlobt, verheiratet, verwandt oder verschwägert ist, nicht auszusagen. Ebenso kann der Zeuge die Aussage verweigern, der sich selbst oder einen nahen Verwandten durch die wahrheitsgemäße Aussage einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezichtigen müsste. Darüber hinaus braucht der Zeuge auf einzelne Fragen dann nicht zu antworten, wenn diese ihm oder einem nahen Verwandten zur Unehre gereichen oder einen unmittelbaren Vermögensschaden bringen würden. Schließlich sieht das Gesetz Fälle vor, nach denen Angehörige bestimmter Berufsgruppen eine Aussage verweigern können. Zu diesen Berufsgruppen gehören insbesondere Ärzte, Geistliche, Rechtsanwälte, Notare und Mitarbeiter von Presse und Rundfunk.

Gruß
Tina

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Hallo,
Ich hoffe ich wurde nicht falsch verstanden.
Das ist mir schon klar, dass eine Zeugenladung vom Gericht wahrgenommen werden muss.
Aber muss man nicht erstmal von einem der beiden Gegner gefragt werden? Einer der Gegner kann dann ja bei Gericht wahllos irgendwelche Zeugen angeben.

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Hallo,
Ich hoffe ich wurde nicht falsch verstanden.
Das ist mir schon klar, dass eine Zeugenladung vom Gericht
wahrgenommen werden muss.
Aber muss man nicht erstmal von einem der beiden Gegner
gefragt werden? Einer der Gegner kann dann ja bei Gericht
wahllos irgendwelche Zeugen angeben.

Also ehrlich gesagt verstehe ich nicht was Du meinst? Ich gebe den Zeugen an, von dem ich glaube, daß er mir in meiner Sache weiterhelfen kann. Alles andere macht doch keinen Sinn und kostet nur unnötig Geld.

Gruß
Tina

Also: mal angenommen es gab da eine Schlägerei.
X gegen Y.
X hat bei Gericht meinen Namen angegeben, dass ich als Zeuge aussage.
Davon wusste ich aber nichts. Dann kam das Schreiben vom Gericht.
Hätte mich X vorher fragen müssen, ob ich für ihn aussage?

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Niemand gibt wahllos irgendwelche Zeugen an, denn damit trägt er ja auch das Kostenrisiko. Aber da Zeugen im Fall einer Ladung nun mal erscheinen müssen, gibt es auch keinen vernünftigen Grund, warum man sie vorher fragen müssen sollte.

Levay

Nein, egal wie oft du fragst, die Zeugin muss vorher nicht gefragt werden.

Levay

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Hallo,

Hätte mich X vorher fragen müssen, ob ich für ihn aussage?

Nein, muss X nicht. Du sagst auch nicht FÜR X aus.
Es ist keine Meinungsumfrage für wen oder gegen wen man spricht.
Sondern Du gibst Angaben vor dem Gericht an, die der Wahrheit entsprechen müssen.

Grüße
Jasmin

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Hallo ,
hier spielen wohl Kinofilme und vor allem amerikanische Fernsehfilme/gerichtserien in die Wahrnehumg mit ein.
Ich erinnere an den Film mit dem Titel „Zeugin der Anklage“.
Oder an die vielen (amerikanischen) Szenen, die man kennt, in denen ein Staats- oder Rechtsanwalt „seine“ Zeugen präpariert.

Aber wie geschrieben: Zeuge muss nicht gefragt werden. Zeuge ist Zeuge des Gerichts, nicht des Anklägers oder des Angeklagten.

Gruß
Elke