Zeugenladung

Wenn in einem Widerspruch einer Einstweiligen Verfügung Zeugen benannt werden, müssen diese dann vom Gericht zum Termin geladen werden oder muß der RA dafür sorgen, daß diese geladen werden??

Wenn es ein Gerichtstermin ist, hat das Gericht die Zeugen zu laden. Andernfalls wäre das Erscheinen bei Gericht freiwillig.

Mathias

Hallo Helga,

im einstweiligen Verfuegungsverfahren muessen die Parteien ihre Zeugen selbst mitbringen. Das Gericht laedt keine Zeugen.

Viele Gruesse,
BM

Wenn in einem Widerspruch einer Einstweiligen Verfügung Zeugen
benannt werden, müssen diese dann vom Gericht zum Termin
geladen werden oder muß der RA dafür sorgen, daß diese geladen
werden??