Zeugenschutz in USA und in DE

Hallo Allerseits,

ich probiere es mal. In US-amerikanischen Filmen ist es beliebter Plot, dass die Zeugen einer Straftat bis zur Gerichtsverhandlung geschützt werden müssen.

Nun wäre es eine einfache Sache die Zeugenaussage aufzunehmen, gegebenenfalls sogar aufzuzeichnen. Den Zeugen umzubringen ändert ja nichts mehr an seiner Aussage.
Andererseits weiss ich nicht, inwieweit eine solche aufgezeichntete Zeugenaussage gewertet werden kann.

1.) Wie das wirklich in dn USA?

2.) Wie wird das in Deutschland gehandhabt. Welchen Vorteil hätte es hier einen Zeugen vor der Verhandlung zu töten?

Gruß
Carlos

Andererseits weiss ich nicht, inwieweit eine solche
aufgezeichntete Zeugenaussage gewertet werden kann.

Was sagt dir der gesunde Menschenverstand? Morgan Freeman ist nicht der US-Präsident. Wieviele Menschen haben vor der Kamera schon geschworen?

Eine Aufzeichnung durch eine Kamera sagt nichts über die Umstände, hielt er sich für einen Schauspieler, wurde er gezwungen …

Eine Zeugenaussage spielt sich im wahren, echten Leben ab.

Zoelomat

Andererseits weiss ich nicht, inwieweit eine solche
aufgezeichntete Zeugenaussage gewertet werden kann.

Eine Aufzeichnung durch eine Kamera sagt nichts über die
Umstände, hielt er sich für einen Schauspieler, wurde er
gezwungen …

Eine Zeugenaussage spielt sich im wahren, echten Leben ab.

Und wie ist dann § 58a der StPO zu verstehen?
Oder ist der nicht mehr gültig?

Gruß
Kreszenz

1 Like

Hi,

Kreszentia hat für Deutschland ja den relevanten Paragraphen genannt.

Ich möchte erst einmal auf den großen Unterschied zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Rechtssystem aufmerksam machen. In Deutschland führen Richter/Schöfen den Vorsitz(auch gerne mal mehr als einer), während in den USA sogenannten Geschworenengerichte statt finden.

Im amerikanischen Recht gibt es in der Juravorlesung den Spruch: „Es gewinnt nicht der, der im Recht ist, sondern der, der die 12 Idioten auf der Bank am besten verarschen kann.“
In Deutschland sitzen aber auf der Richterbank selbst (hoffentlich)recht hoch qualifizierte Personen.

In Deutschland können die Richter selbst festlegen wie stark sie ein Beweismittel würdigen (der Anwalt des Gegners kann durchaus versuchen zu argumentieren, dass die Beweiskraft der Aufzeichnung gering ist.) während in den USA 12 Durschnittspersonen von 2 hochqualifizierten Personen vom Recht überzeugt werden sollen. In den USA gilt laut deren STPO das Recht, dass der Anwalt den Zeugen seines gegnerischen Kollegen befragen darf. Bei einer Aufzeichnung ist dies offensichtlich nicht möglich.

MFG

Hallo,

das gibt es nicht nur in den USA…auch hierzulande ist
Zeugenschutz
möglich.
Entweder als sogenannter Polizeigewahrsam in einer Vollzugsanstalt bei den Untersuchungshäftlingen oder in Privatquartieren.
Bei ganz „schweren“ Fällen gibt es sogar eine neue Identität…
Statistisch gesehen etwa 50 Personen pro Jahr…

Details gibt es selbstverständlich nicht,denn hierbei handelt es sich nicht um Kinderkram…sondern die betreffenden Personen würden wirklich terminiert

Danke für eure Beiträge (o.w.T.)