Zeugenschutzprogramm

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe letztens mit einer Betroffenen bzw Überlebenden von sex. Gewalt gesprochen. Sie war sehr verzweifelt, da sie keine Informationen zum dem obrigen Thema herausfand.

Folgende Fragen stellte Sie mir, und ich würde mich freuen, wenn
jemand von Ihenen dies beantworten könnte?
*hoff*

Lieben Gruß

  • naj, ich müsste wissen, wie man in das programm reinkommt und wie das mit den kindern ist
  • und ob der vater der kinder dann auch nicht erfährt wo sie sind
  • also, wenn man die truppe anzeigt man aber damit rechnen muss das sie dann was tun , kommt man dann in ein zeugenschutzprogramm ?
  • und wie läuft das ab?
  • bekommt man eine neue identität ?
  • was ist mit den drei kindern ?
  • darf ihr vater sie dann noch sehen oder bekommt er die neue adresse nicht ?

Hallo,

da muss man sich an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden. Die entscheidet dann, welche Maßnahmen zum Schutz der Zeugen in einem Verfahren notwendig sind. Dabei bitte nicht von schlechten amerikanischen Krimis ausgehen. Die Maßnahmen sind selten so drastisch, dass jemand sein gesamtes Umfeld auf Dauer verliert und unter einer vollkommen neuen Identität leben muss. Oft reicht es vollkommen aus, die Zeugen während des Verfahrens an einen sicheren Ort zu bringen. Nach der Aussage und Verurteilung der Täter sind die Opfer dann üblicherweise außer Gefahr und können ihr Leben im bekannten sozialen Umfeld weiterleben.

Der zunächst so toll klingende „Neuanfang“ unter neuem Namen hat nämlich in der Realität erheblich weiterreichende Folgen, als man sich zunächst klar macht. Denn gerade bei Kindern ist es kaum durchzuhalten, dass diese wirklich komplett in der Legende leben und zudem auch noch den Verlust aller Freunde und Verwandten und des gesamten sozialen Umfeldes, etc. verkraften. Daher ist es nur gut, dass man hiermit sehr vorsichtig umgeht, damit doe ganze Sache nicht recht schnell in die Hose geht. Dann lieber mit weniger einschneidenden Maßnahmen einen wirklich aufrecht zu erhaltenden Schutz realisieren. Alleine ein Umzug und ein Sperrvermerk im Einwohnermeldeamt zur Heruasgabe der Daten, sowie ein Verzicht auf einen Telefonbucheintrag etc. reicht oft vollkommen aus.

Was die Frage der Weitergabe einer neuen Adresse etc. an den Vater der Kinder angeht, so hängt dies ganz davon ab, ob er Als Täter und zukünftige Bedrohung zu gelten hat, oder nicht. Gerne werdennämlich Mißbrauchsvorwürfe und der angeblich notwenidge Schutz vor dem angeblichen Täter auch vorgeschoben um nach einer Trennung das Umgangsrecht zu unterlaufen (ist leider kein Einzelfall). Da wird dann sehr genau geprüft.

Gruß vom Wiz

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Hallo :smile:

Ich DANKE vom Herzen. Werde Ihr es zukommen lassen.

Ganz Lieben Gruß