Hallo,
ein Paar schließt gemeinsam einen Mietvertrag. Später gibt es einen Streit mit dem Vermieter: Die Mieter behaupten, sie hätten dem Vermieter eine Meldung über einen Defekt in der Wohnung mündlich mitgeteilt, der Vermieter bestreitet das.
Steht, wenn das vor Gericht geht, Aussage gegen Aussage? Oder wiegt die Aussage der Mieter mehr, weil sie zwei Personen sind?
Grüße
Carsten