Zeugensituation bei Mietstreit

Hallo,

ein Paar schließt gemeinsam einen Mietvertrag. Später gibt es einen Streit mit dem Vermieter: Die Mieter behaupten, sie hätten dem Vermieter eine Meldung über einen Defekt in der Wohnung mündlich mitgeteilt, der Vermieter bestreitet das.

Steht, wenn das vor Gericht geht, Aussage gegen Aussage? Oder wiegt die Aussage der Mieter mehr, weil sie zwei Personen sind?

Grüße
Carsten

hi

Steht, wenn das vor Gericht geht, Aussage gegen Aussage?

Ja, da es nichts schriftliches gibt und keine Zeugen.

wiegt die Aussage der Mieter mehr, weil sie zwei Personen
sind?

Automatisch würde ich nicht davon ausgehen. Kommt auf die Glaubwürdigkeit an. Es könnte ja auch sein, daß der eine Mieter für den anderen aus irgendwelchen Gründen lügt.

Gruß
Edith

Hallo,

ein Paar schließt gemeinsam einen Mietvertrag. Später gibt es
einen Streit mit dem Vermieter: Die Mieter behaupten, sie
hätten dem Vermieter eine Meldung über einen Defekt in der
Wohnung mündlich mitgeteilt, der Vermieter bestreitet das.

Steht, wenn das vor Gericht geht, Aussage gegen Aussage? Oder
wiegt die Aussage der Mieter mehr, weil sie zwei Personen
sind?

Die Glaubwürdigkeit der Aussage wird dann Anhand von Motiven abegewogen werden, es kann zu einem Urteil kommen oder nicht, je nachdem wie aussagekräftig die Motive sind. Eventuell werden Zeugen befragt.

Hallo,

Mieter verliert, da Beweislast beim Mieter, keine Zeugen, nur Parteien aussagen können dh es gib keine Beweismittel.

VG
EK