Zeugenvorladung

Angenommen der Fall dass man als Zeuge geladen wurde fuer einen Fall vor dem Amtsgericht.
Jetzt hat man aber keine Zeit und keine Lust zu diesem Gerichtstermin zu fahren. Muss man dort erscheinen oder kann man einfach dankend ablehnen? Wenn der geladene Zeuge ohne Abmeldung nicht erscheint, kann ihm dann eine strafe wegen ‚‚Nichterscheinens‘‘ aufgebrummt werden? Also ganz konkret : Kann man dazu gezwungen werden Zeugenaussagen zu machen?

Danke fuer Antwoerten schonmal im vorraus.

Hi
man kann dich sogar morgens um 5:30 von der Polizei abholen lassen und dich hinbringen :smile:
wenn du einen Termin (ohne Absprache) verstreichen lässt, solltest du beim 2ten schon mit sowas rechnen

HH

Angenommen der Fall dass man als Zeuge geladen wurde fuer
einen Fall vor dem Amtsgericht.
Jetzt hat man aber keine Zeit und keine Lust zu diesem
Gerichtstermin zu fahren. Muss man dort erscheinen oder kann
man einfach dankend ablehnen? Wenn der geladene Zeuge ohne
Abmeldung nicht erscheint, kann ihm dann eine strafe wegen
‚‚Nichterscheinens‘‘ aufgebrummt werden? Also ganz konkret :
Kann man dazu gezwungen werden Zeugenaussagen zu machen?

Hallo,

wenn Dein Erscheinen angeordnet ist, hast Du zu erscheinen. Wenn wegen Dir das Verfahren verschoben werden muss zahlst Du sämtliche Kosten, die durch Dein Versäumnis entstanden sind.

Du riskierst nicht nur eine Geldstrafe sondern auch, dass Du bei der kommenden Verhandlung irgendwann am Tag zuvor zur Vorführung abgeholt wirst, wenn Du Dich besodners hartnäckig weigerst anwesend zu sein. Als Zeuge hast Du keine Wahl - ausser ärztliches Attest.

Gruss Günter

mhh.
und wie sieht es mit aufwandsentschaedigung aus wenn man sich z.bspl dauerhaft im ausland aufhaelt und extra wegen so etwas nach deutschland reisen muss ? fahrt oder flugkosten ? Zeit bzw entgangener Lohn?

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mhh.
und wie sieht es mit aufwandsentschaedigung aus wenn man sich
z.bspl dauerhaft im ausland aufhaelt und extra wegen so etwas
nach deutschland reisen muss ? fahrt oder flugkosten ? Zeit
bzw entgangener Lohn?

Hallo,

diese Seite sollte alle Fragen klären:

http://www.justiz.bayern.de/ag-freising/Seiten/zeuge…

Gruß

Marlon

danke euch fuer die schnellen antworten.

mal ne generelle kritik an dem system :
So wie ich das sehe erhaelt der Zeuge direkte nachteile daraus dass er eine zeugenaussage macht. indem er gezwungen wird seine Zeit zu opfern (das ganze auch noch wegen fehler anderer) verschafft er sich eine schlechtere wirtschaftliche situation. ( ich glaube wir muessen nicht darueber diskutieren das die angegebenen entschaedigungen kaum die kosten decken). insbesondere in einer zeit wo man durch technische moegleichkeiten ganz andere massnahmen anwenden koennte um zeugen anzuhoeren.
sowas werde ich bedenken falls ich jemals eine zeugenaussage machen muss.
denkt ihr das dort nicht handlungsbedarf besteht um solche missstaende zu aendern.

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Hallo,

deine Kritik in Ehren, aber es handelt sich bei einer Zeugenaussage um eine Bürgerpflicht. Das Wort „Bürgerpflicht“ enthält eigentlich schon alle Argumente, warum es nicht der Nachteil des Zeugens ist, sondern der Vorteil der Rechtsfindung.

Wäre der Prozess irrelevant, dann würde er nicht angestrengt worden sein. Also wird es wohl irgendeinen Grund geben, warum es als notwendig erachtet wird, dich als Zeuge zu befragen.

Gruß

Marlon

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Das mag sein: Ich denke aber die Konsequenz ist dann, dass man dann ueberlegt wieviel relevanz das geschehen (straftat) fuer jemanden selbst hat und danach dann entscheidet ob man was gesehen hat oder nicht.
Ethisch ist das sicherlich nicht in ordnung aber es ist weitaus praktischer.

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Hi

Das mag sein: Ich denke aber die Konsequenz ist dann, dass man
dann ueberlegt wieviel relevanz das geschehen (straftat) fuer
jemanden selbst hat und danach dann entscheidet ob man was
gesehen hat oder nicht.
Ethisch ist das sicherlich nicht in ordnung aber es ist
weitaus praktischer.

aber verboten!
Denn als Zeuge, der nicht verwandt oder verschwägert ist und sich nicht selbst durch seine Aussage belasten würde, darfst du
nichts verschweigen, verändern oder weglassen.

Du bist zur Aussage der absoluten Wahrheit verpflichtet. Uneidliche Falschaussage kann mit, glaub ich 1- 3 Jahren??, vereidigte mit bis zu 5 Jahren?? bestraft werden. Auch Beugehaft kann angeordnet werden.
Überlege dir also lieber gut, was du vor Gericht aussagst.

Und denke daran, dass du vielleicht in eine Situation kommen könntest, in der ein ehrlicher Zeuge vielleicht deine Unschuld beweisen kann.
Überlege dir wie du es dann fändest, wenn der einfach nicht kommt und aus Frust einfach nicht sagt waser gesehen hat und du dadurch vielleicht der Leidtragende wärst.

Vielleicht hilft dir das ja, deine Ladung einfach hinzunehmen und einen Sinn darin zu sehen.

Jadzia

Hallo,

deine Kritik in Ehren, aber es handelt sich bei einer
Zeugenaussage um eine Bürgerpflicht. Das Wort „Bürgerpflicht“
enthält eigentlich schon alle Argumente, warum es nicht der
Nachteil des Zeugens ist, sondern der Vorteil der
Rechtsfindung.

Wäre der Prozess irrelevant, dann würde er nicht angestrengt
worden sein. Also wird es wohl irgendeinen Grund geben, warum
es als notwendig erachtet wird, dich als Zeuge zu befragen.

Gruß

Marlon

danke euch fuer die schnellen antworten.

mal ne generelle kritik an dem system :
So wie ich das sehe erhaelt der Zeuge direkte nachteile daraus
dass er eine zeugenaussage macht. indem er gezwungen wird
seine Zeit zu opfern (das ganze auch noch wegen fehler
anderer) verschafft er sich eine schlechtere wirtschaftliche
situation. ( ich glaube wir muessen nicht darueber diskutieren
das die angegebenen entschaedigungen kaum die kosten decken).
insbesondere in einer zeit wo man durch technische
moegleichkeiten ganz andere massnahmen anwenden koennte um
zeugen anzuhoeren.
sowas werde ich bedenken falls ich jemals eine zeugenaussage
machen muss.
denkt ihr das dort nicht handlungsbedarf besteht um solche
missstaende zu aendern.

mhh.
und wie sieht es mit aufwandsentschaedigung aus wenn man sich
z.bspl dauerhaft im ausland aufhaelt und extra wegen so etwas
nach deutschland reisen muss ? fahrt oder flugkosten ? Zeit
bzw entgangener Lohn?

Hallo,

diese Seite sollte alle Fragen klären:

http://www.justiz.bayern.de/ag-freising/Seiten/zeuge…

Gruß

Marlon

Hallo,

Das mag sein: Ich denke aber die Konsequenz ist dann, dass man
dann ueberlegt wieviel relevanz das geschehen (straftat) fuer
jemanden selbst hat und danach dann entscheidet ob man was
gesehen hat oder nicht.
Ethisch ist das sicherlich nicht in ordnung aber es ist
weitaus praktischer.

Rein hypothetisch für Deutschland:

Stelle Dir mal vor, Du wärst wegen Mordes angeklagt und der elektrische Stuhl würde auf Dich warten. Wärst Du nicht froh, es würden zur Hauptverhandlung Zeugen kommen, die Dich entlasten ? Stelle Dir mal vor die sagen sich: „Leck mich…“ und kommen nicht ?

So oft muß man ja nicht hin, oder hast Du dauernd was am laufen, oder siehst dauernd was ?

gruß

dennis

Hi,

Du bist zur Aussage der absoluten Wahrheit verpflichtet.
Uneidliche Falschaussage kann mit, glaub ich 1- 3 Jahren??,

Das geht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

vereidigte mit bis zu 5 Jahren?? bestraft werden.

Meineid: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis zu 15 Jahren…

Gruß

Marlon

danke fuer die vielen helfenden und interessanten beitraege

Hallo,

Das mag sein: Ich denke aber die Konsequenz ist dann, dass man
dann ueberlegt wieviel relevanz das geschehen (straftat) fuer
jemanden selbst hat und danach dann entscheidet ob man was
gesehen hat oder nicht.
Ethisch ist das sicherlich nicht in ordnung aber es ist
weitaus praktischer.

Rein hypothetisch für Deutschland:

Stelle Dir mal vor, Du wärst wegen Mordes angeklagt und der
elektrische Stuhl würde auf Dich warten. Wärst Du nicht froh,
es würden zur Hauptverhandlung Zeugen kommen, die Dich
entlasten ? Stelle Dir mal vor die sagen sich: „Leck mich…“
und kommen nicht ?

So oft muß man ja nicht hin, oder hast Du dauernd was am
laufen, oder siehst dauernd was ?

gluecklicherweise nicht. :smile:

gruß

dennis

Hallo!

Zu den von dir zitierten technischen Möglichkeiten: es gehört auch zu den Grundsätzen des Verfahrens, dass der Richter die Beweise unmittelbar aufnehmen können muss. D.h. 1. muss der Richter während der ganzen Verhandlung anwesend sein und 2. muss er sich einen direkten Eindruck machen können. Daher müssen Zeugen grundsätzlich persönlich vor Gericht erscheinen und das ist auch richtig so, dass das so ist.

Gruß
Tom

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und wie sieht es mit aufwandsentschaedigung aus wenn man sich
z.bspl dauerhaft im ausland aufhaelt und extra wegen so etwas
nach deutschland reisen muss ? fahrt oder flugkosten ? Zeit
bzw entgangener Lohn?

Hallo,

es gibt durchaus die Möglichkeit der Befragung durch Richter/Staatsanwalt vor Ort, wenn die Kosten und der Aufwand dies rechtfertigen. Auch hilft es ggf. bei hohen Kosten, dies vorab dem Gericht mitzuteilen, welches dann die benennede Partei kontaktiert und in Absprache u.U. dann den Zeugen wieder ablädt.

Ansonsten kann ich aber auch nur dringend dazu raten, der Ladung Folge zu leisten, weil es sonst teuer und „aufregend“ wird. Man hat dann zwar am nächsten Stammtisch viel zu erzählen, aber ob es das wert ist?

Zudem kann ich als Anwalt es auch nur jedem ans Herz legen, diese „Bürgerpflicht“ ernst zu nehmen. Jeder von uns kann schneller als er denkt in eine Situation kommen, in der er Zeugen braucht (klassischer Fall: Verkehrsunfall). Und ich finde es wirklich erschreckend, wie viele Leute sich da zu drücken versuchen, die mit wenigen Worten oft über den Ausgang von Verfahren mit teilweise eben auch extrem hohen Streitwerten entscheiden würden. Reisekosten und Arbeitsausfall werden doch schließlich sogar bezahlt. Und es trifft Ottonormalverbraucher auch noch extrem selten. Man hat ganz selten mal Zeugen, die schon „Gerichtserfahren“ sind, wenn dies nicht gerade einen beruflichen Hintergrund hat.

Wie wichtig Zeugen (die selbst dies gar nicht überblicken können) sein können, mal an einem Beispiel: Ein Radfahrer ist von einem Auto angefahren worden, steht wieder auf und fährt weiter, am Auto auch kein sichtbarer Schaden. Zeuge hat gesehen, dass Radfahrer plötzlich einen Schlenker vor das Auto gemacht hatte, meldet sich aber nichts, weil ja „nicht passiert“ ist und er sich „Unannehmlichkeiten“ sparen will. Tatsächlich bricht der Radfahrer hinter der nächsten Ecke zusammen, liegt dann monatelang im Koma und verstirbt schließlich, hinterlässt eine Frau mit drei kleinen Kindern. Zudem hat das Auto versucht vor dem Zusammenprall noch auszuweichen und hat dabei die Bordsteinkante gestreift. Achsbruch, Rahmen verzogen, Totalschaden, da Wagen nur Teilkasko versichert war, würde Halter auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn nicht jemand anderes haften muss.

Die Zeugenaussage, dass der Radfahrer (als Vorbote eines dann tödlichen Hirninfarktes, der eben nicht durch den Unfall verursacht wurde) den Schlenker vor das Auto gemacht hat, entscheidet über die Frage einer vom Autofahrer zu zahlenden Pflege des Radfahrers, Witwen- und Waisenrente, die Kosten für einen neuen Wagen und über den strafrechtlichen Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge.

In eine solche Situation kann jeder von uns jederzeit auf jeder Seite kommen! Noch Fragen?

Gruß vom Wiz

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Hallo Tommy,

mhh.
und wie sieht es mit aufwandsentschaedigung aus wenn man sich
z.bspl dauerhaft im ausland aufhaelt und extra wegen so etwas
nach deutschland reisen muss ? fahrt oder flugkosten ? Zeit
bzw entgangener Lohn?

In so einem Fall würde ich mich umgehend beim Gericht melden und verhandeln:

  1. anderer Termin (Termin so legen, dass er mit einem Heimaturlaub zusammenfällt)
    2.Vernehmung in einer dt. Botschaft vor Ort

Ciao maxet.