und wie sieht es mit aufwandsentschaedigung aus wenn man sich
z.bspl dauerhaft im ausland aufhaelt und extra wegen so etwas
nach deutschland reisen muss ? fahrt oder flugkosten ? Zeit
bzw entgangener Lohn?
Hallo,
es gibt durchaus die Möglichkeit der Befragung durch Richter/Staatsanwalt vor Ort, wenn die Kosten und der Aufwand dies rechtfertigen. Auch hilft es ggf. bei hohen Kosten, dies vorab dem Gericht mitzuteilen, welches dann die benennede Partei kontaktiert und in Absprache u.U. dann den Zeugen wieder ablädt.
Ansonsten kann ich aber auch nur dringend dazu raten, der Ladung Folge zu leisten, weil es sonst teuer und „aufregend“ wird. Man hat dann zwar am nächsten Stammtisch viel zu erzählen, aber ob es das wert ist?
Zudem kann ich als Anwalt es auch nur jedem ans Herz legen, diese „Bürgerpflicht“ ernst zu nehmen. Jeder von uns kann schneller als er denkt in eine Situation kommen, in der er Zeugen braucht (klassischer Fall: Verkehrsunfall). Und ich finde es wirklich erschreckend, wie viele Leute sich da zu drücken versuchen, die mit wenigen Worten oft über den Ausgang von Verfahren mit teilweise eben auch extrem hohen Streitwerten entscheiden würden. Reisekosten und Arbeitsausfall werden doch schließlich sogar bezahlt. Und es trifft Ottonormalverbraucher auch noch extrem selten. Man hat ganz selten mal Zeugen, die schon „Gerichtserfahren“ sind, wenn dies nicht gerade einen beruflichen Hintergrund hat.
Wie wichtig Zeugen (die selbst dies gar nicht überblicken können) sein können, mal an einem Beispiel: Ein Radfahrer ist von einem Auto angefahren worden, steht wieder auf und fährt weiter, am Auto auch kein sichtbarer Schaden. Zeuge hat gesehen, dass Radfahrer plötzlich einen Schlenker vor das Auto gemacht hatte, meldet sich aber nichts, weil ja „nicht passiert“ ist und er sich „Unannehmlichkeiten“ sparen will. Tatsächlich bricht der Radfahrer hinter der nächsten Ecke zusammen, liegt dann monatelang im Koma und verstirbt schließlich, hinterlässt eine Frau mit drei kleinen Kindern. Zudem hat das Auto versucht vor dem Zusammenprall noch auszuweichen und hat dabei die Bordsteinkante gestreift. Achsbruch, Rahmen verzogen, Totalschaden, da Wagen nur Teilkasko versichert war, würde Halter auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn nicht jemand anderes haften muss.
Die Zeugenaussage, dass der Radfahrer (als Vorbote eines dann tödlichen Hirninfarktes, der eben nicht durch den Unfall verursacht wurde) den Schlenker vor das Auto gemacht hat, entscheidet über die Frage einer vom Autofahrer zu zahlenden Pflege des Radfahrers, Witwen- und Waisenrente, die Kosten für einen neuen Wagen und über den strafrechtlichen Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge.
In eine solche Situation kann jeder von uns jederzeit auf jeder Seite kommen! Noch Fragen?
Gruß vom Wiz